Eine Möglichkeit, bei denen Teile Ihrer Beiträge verloren gehen würden, könnte auch sein, eine Kapital bildende Versicherung in einen Riester-Vertrag umzustellen und danach mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres zu kündigen, um das gebildete Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen zu lassen. Dabei sollte allerdings sicher sein, dass durch die Umstellung der Versicherung auf einen Altersvorsorgevertrag die Abschluss- und Vertriebskosten tatsächlich auf zehn Jahre verteilt werden. Sind Sie eine Kapital bildende Versicherung losgeworden, nutzen Sie die zurückgewonnene Freiheit und nehmen Sie sich danach die Zeit, sich umfassend zu informieren, um hinsichtlich Ihrer Geldanlage und Altersvorsorge eine neue und nunmehr wohlüberlegte Entscheidung zu treffen.
Hinweis: Der Bund der Versicherten wird auch auf der Internet- Seite altersvorsorge-verbraucherinfos*de ständig aktuelle Verbraucherinformationen rund um die Riester-Rente liefern. Nach der Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gibt die Zertifizierungsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV), den jeweils zertifizierten Vertrag im Internet bekannt (unter bav-bund*de). Der Bund der Versicherten wird sich dann bemühen, die vom BAV zertifizierten Altersvorsorgeverträge möglichst umgehend im Internet zu kommentieren und insbesondere über Vor- und Nachteile der verschiedenen Vertragsmuster zu informieren. Viele Experten und der Bund der Versicherten kritisieren, dass der Gesetzgeber eine neue – komplizierte – Form der privaten Altersvorsorge geschaffen hat mit sehr unterschiedlichen – komplizierten – Verträgen, dabei aber die Anbieter gesetzlich nicht verpflichtet hat, die Verbraucher durch einen Prospekt über die Rechte und Pflichten der angebotenen Verträge und die Funktionsweise der Geldanlage zu informieren. Auf die Kräfte des Marktes kann man hier nicht vertrauen. Die uninformierten Verbraucher sind den Anbietern hilflos ausgeliefert. Bei einem Markt, der derartig unübersichtlich ist, wäre es ein zwingendes Gebot für den Gesetzgeber, vernünftige Regeln zum Verbraucherschutz aufzustellen, vor allem, wenn dieser Markt erst durch staatliche Subventionen geschaffen wurde. Jedenfalls rechnen Experten mit einem gigantischen Abwerbungs- und Umdeckungskarussel mit erheblichen Verlusten für die Altersvorsorger.
Vertriebsorganisationen, die Verträge aus allen Bereichen anbieten können, haben sicher schon Strategien dafür entwickelt: Erst die Rentenversicherung, dann nach spätestens zehn Jahren ein Fonds, später noch ein anderes Angebot – und jedes Mal Provisionen kassieren. Angebote aus dem Versicherungsbereich (insbesondere private Rentenversicherungen) haben den Nachteil,
dass bei diesen, im Gegensatz zu Anlagen bei Fonds und Banken, keine treuhänderische Geldverwaltung stattfindet;
dass die angegebenen Kosten, im Gegensatz zu Kosten/Gebühren bei Fonds und Banken, nicht eingehalten werden müssen, sondern bei Kostenüberschreitungen die Fehlbeträge durch Überschüsse aus anderen Bereichen, die eigentlich den Versicherten zugute kommen müssten, ausgeglichen werden können;
dass Versicherer einen Großteil der Überschüsse durch so genannte Schlussüberschussanteile an das Ende des Vertrages verschieben können, die der Kunde bei vorzeitiger Kündigung und Wechsel in einen anderen Alters vorsorgevertrag nicht erhält;
dass, im Gegensatz zu Anlagen bei Fonds und Banken, Abschreibungen auf Kapitalanlagen vorgenommen werden können, die aus Kundengeldern gebildet worden sind, und sich dadurch und durch tatsächliche Wertsteigerungen der Kapitalanlagen stille Reserven bilden, an denen die Versicherten nicht beteiligt werden (das heißt: hier verschwindet Versichertengeld, wenn die Unternehmen die stillen Reserven nicht auflösen, die derzeit um die 100 Milliarden Euro betragen);
dass Rentenversicherte unter den Altersvorsorgeverträgen mit der privaten Rentenversicherung eine ganz schlechte Wahl getroffen haben, wenn sie kurze Zeit nach Beginn der Rentenzahlung versterben. Der BdV empfiehlt deshalb, statt Rentenversicherung, Geld bis zum Rentenalter z. B. in einem geförderten Aktienfonds- sparplan anzusparen, was mit größter Wahrscheinlichkeit einen wesentlich höheren Endbetrag ergibt, und dieses Geld – wenn man dann im Rentenalter kerngesund ist und ein langes Leben erwarten kann – als Einmalbeitrag in eine private Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung einzuzahlen.
Was jetzt tun mit nicht förderungsfähigen alten Lebens und Rentenversicherungen?
Altersvorsorgeverträge haben – wie die Altersvorsorge selbst – nichts mit Versicherung zu tun. Altersvorsorge ist ein Geldanlageproblem. Wer sich oder Hinterbliebene oder den Fall der Berufsunfähigkeit absichern will, sollte dieses über eine Risiko-Lebensversicherung tun. Also umdenken und prüfen, ob bestehende Kapital-Lebens- und Rentenversicherungen in einen Altersvorsorgevertrag umgewandelt werden können. Dafür sollte jeder schriftliche (!) Angebote vom Versicherer einholen, ob und wie er bestehende Verträge in einen anerkannten Altersvorsorgevertrag umstellen würde. Aber keinen Vermittler ins Haus lassen! Es besteht die Gefahr, dass dieser – unter der Vorspiegelung einer Umstellung – einen Neuvertrag gegen Aufhebung des Altvertrages abschließt, ohne dass der Versicherte dies merkt.