• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Kundeninformation ist Pflicht – Ihr gutes Versicherungsrecht

Nur wenn Sie als Verbraucher umfassend informiert sind, können Sie die richtige Entscheidung treffen. Deshalb müssen Kunden grundsätzlich schon vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages wichtige Informationen schriftlich erhalten. Dazu gehören
> grundlegende Angaben wie Name, Adresse und Rechtsform der Versicherungsgesellschaft,
> die geltenden Versicherungsbedingungen (das Kleingedruckte) und Angaben über Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungen,
> die Laufzeit des Versicherungsverhältnisses,
> die Prämien sowie Angaben über Gebühren und Kosten,
> die Dauer der Antragsbindefrist,
> die Belehrung über das Widerrufs-, Rücktritts- bzw. Widerspruchsrecht,
> die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde und Angaben zu vorhandenen Sicherungsfonds.

Für Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungsverträge sowie Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr sind zusätzlich Angaben erforderlich
> zur Höhe der in die Prämie einkalkulierten Abschluss- und sonstigen Kosten und zu den in Betracht kommenden Rückkaufswerten in Euro,
> zur Höhe der Rückkaufwerte und wann eine Beitragsfreistellung möglich ist und welche Leistungen dann erbracht werden,
> zur Besteuerung,
> über die geltenden Berechnungsgrundsätze für die Überschussermittlung/Überschussbeteiligung.

Für die Krankenversicherung bedarf es zusätzlich
> Angaben zur Höhe der in die Prämie einkalkulierten Abschluss-und sonstigen Kosten in Euro,
> Hinweise zu den möglichen Nachteilen einer privaten Krankenversicherung, wie steigende Prämien und eingeschränkte Wechselmöglichkeit.

Die Beratung ist schriftlich zu dokumentieren. Dies bezieht sich nicht nur auf den erteilten Rat selbst, sondern auch auf die Gründe für den Rat. Ein Verzicht des Verbrauchers auf die Beratung ist zulässig, sollte aber im Normalfall nicht erfolgen. Wird die Beratungspflicht verletzt, kann ein Schadensersatzanspruch gegen den Versicherer und den Vermittler bestehen.

Ergänzende Informationspflichten gibt es beim Fernabsatz, wenn Sie eine Versicherung ohne persönlichen Kontakt mit einem Vermittler, also ausschließlich im Internet, telefonisch, per Fax oder Brief abschließen. Aber Achtung: Eine Hintertür wurde den Versicherungsunternehmen offen gelassen. Sie können diese Informationen auch erst später zur Verfügung stellen. Sie haben damit sogar bis zur Zusendung der Versicherungspolice Zeit. Wer nicht aufpasst, erfährt wichtige Vertragsbedingungen daher erst, nachdem er seine Entscheidung längst getroffen hat. Ganz schutzlos sind Verbraucher diesem Treiben allerdings nicht ausgeliefert. Falls Sie sich entscheiden, dass Sie den Vertrag doch nicht abschließen wollen, können Sie den Versicherungsvertrag widerrufen. Dafür haben Sie 14 Tage Zeit. Bei Lebensversicherungen und auch bei Fernabsatzverträgen über Lebensversicherungen und bei Verträgen über die Altersversorgung von Einzelpersonen beträgt die Rücktritts- bzw. Widerrufsfrist dagegen sogar 30 Tage.

Die Informationspflichten bestehen auch während der Laufzeit der Verträge. Versicherte müssen informiert werden
> über Änderungen aufgrund von neuen gesetzlichen Regelungen,
> über den jährlichen Stand der Überschussbeteiligung in der Lebens- und Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr,
> bei Versorgungsverhältnissen über die voraussichtlichen Leistungen sowie die Anlagemöglichkeiten, die Struktur des Anlagenportfolios und das Risikopotenzial sowie die Kosten, insbesondere der Vermögensverwaltung,
> in der privaten Krankenversicherung über das Recht zur Um Stufung, also dem Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung, wenn die Prämien erhöht werden,
>über günstigere Tarife mit vergleichbaren Leistungen sowie den Standard- und Basistarif, wenn Versicherte in der privaten Krankenversicherung über 60 Jahre alt sind.
→ Nutzen Sie die Verbraucherinformation für den Angebotsvergleich.
→ Fordern Sie immer alle Verbraucherinformationen inkl. der Versicherungsbedingungen und des Produktinformationsblattes an, wenn Sie ein Angebot einholen. Falls Sie vergeblich darauf warten, sollten Sie das Versicherungsunternehmen bei Ihrer Wahl nicht berücksichtigen.

Mrz 4, 2016gesundhe-admin
Schutzbriefe für KFZ meist überflüssig oder doch nicht - hilfreiche InformationUnfallversicherung Angebote und Vergleich - detailliertere Information
  Weitere Artikel  
 
Übungen und Tests – Umgang mit Risiken, Schadenverteilung, Risikokategorien, Sozialversicherung, Vertriebsvergütungen, Unfallversicherung usw.
 
Regelungen für einzelne Versicherungszweige – Unfallversicherung
 
Geltungsbereich der Versicherung – Lernkotrolle und Tests
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Test und Lernkotrolle zu Umfang der Fahrzeugversicherung

    1. Begründen Sie, warum die Fahrzeugversicherung im Rahmen der Kraftfahrtversicherung zur Sachversicherung und nicht zur Vermögensversicherung zählt. 2. Erläutern Sie a) Beschädigung, b) Zerstörung und bilden Sie jeweils ein Beispiel. […]

    Nov 5, 2015gesundhe-admin
  • Krankheitskostenversicherung – Gegenstand der Versicherung

    Die Krankheitskosten Versicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Als Versicherungsfall gelten: • medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen, Der […]

    Aug 20, 2015gesundhe-admin
  • Interpretation des Jahresabschlusses – Abschluss der Geschäftsbuchführung und Interpretation der Ergebnisse

    Aufgrund des Jahresabschlusses sind der Agenturinhaber und auch Dritte (z.B. Banken) in der Lage, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Agentur zu beurteilen. Die absoluten Zahlen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung […]

    Feb 15, 2016gesundhe-admin
  • Test und Lernkotrolle zum Risk Managment, Gefahren und wirtschaftliche Folgen

    Gefahren und wirtschaftliche Folgen 1 Grenzen Sie die Begriffe Gefahr und Risiko an einem selbst gewählten Beispiel voneinander ab. 2 a) Was versteht man im Sprachgebrauch der Versicherungen unter Risiko und Schaden? […]

    Dez 9, 2015gesundhe-admin
  • Die Wohngebäudeversicherung – Versicherungsumfang und Berechnung der Versicherungssumme

    Die Wohngebäudeversicherung Wer sich eine Immobilie anschafft, sollte sein Haus ausreichend versichern. Eine Wohngebäudeversicherung schützt Eigentümer vor den finanziellen Folgen verschiedener Schäden am Gebäude. Je nach Tarif können insbesondere die […]

    Nov 9, 2017gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr