1.Sie sind Mitarbeiter in einer Versicherungsagentur der Proximus Versicherung und nehmen den Anruf des privat haftpflichtversicherten Kunden Franz Assmann entgegen.
Der Kunde schildert, dass sein 8 Jahre alter Sohn Michael mit Freunden auf der Straße Fußball gespielt habe. Dabei sei der Ball gegen die Schaufensterscheibe des Lebensmittelgeschäftes von Frau Hermes geprallt. Die Scheibe soll dadurch einen Sprung davongetragen haben.
Frau Hermes verlangt nun von ihm Schadenersatz, da sie unter den mitspielenden Kindern seinen Sohn Michael erkannt hat. Die Kinder wiederum behaupten, dass der Sprung schon in der Scheibe gewesen sei, als sie mit dem Spiel begonnen hätten. Im Übrigen sei der Ball nur leicht geschlagen gewesen und die Scheibe auch nur im spitzen Winkel getroffen worden. Ein derartiger Schaden hätte so gar nicht eintreten können.
• Arbeitsauftrag
a) Erläutern Sie die Haftung im vorliegenden Fall.
b) Der VN hat einen Rechtsschutz- und einen Befreiungsanspruch gegen den VR.
Erläutern Sie dem VN diese Ansprüche.
2. Ein VN plant weitere Umbaumaßnahmen an seinem Einfamilienhaus, deren Umfang nur so groß ist, dass Versicherungsschutz als Bauherr aus seiner Pri- vat-HV grundsätzlich besteht. Aufgrund der Erfahrung mit seinem besonders streitsüchtigen Nachbarn befürchtet er, dass dieser wieder Schadenersatzansprüche stellen könnte, die sich bisher aber immer als unberechtigt herausgestellt haben. Er möchte sich deshalb im Vorfeld beraten lassen, was er beachten muss, damit es möglichst nicht zu erfolgreichen Schadenersatzansprüchen des Nachbarn kommt, und will wissen, ob der VR diese Beratung durchführen kann oder die Kosten einer Beratung durch einen Rechtsbeistand übernimmt.