1 Der Personalleiter der Proximus Versicherungs-AG hat mit dem minderjährigen Paul Berger und dessen Eltern in einem Vorstellungsgespräch am 10. März d. J. vereinbart, dass Paul Berger ab 1. September d.J. bei der Proximus eine Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen beginnt. Paul Berger beginnt die Ausbildung zum genannten Zeitpunkt. Am 10. September d.J. erhält er auf dem Postweg den schriftlichen Ausbildungsvertrag. Die Zusendung des Ausbildungsvertrages nach Ausbildungsbeginn verunsichert Paul Berger ein wenig. Er will daher von Ihnen wissen, ob und ggf. wann der Ausbildungsvertrag zustande gekommen ist und ob er ihn noch rechtzeitig erhalten hat.
2 Im Ausbildungsvertrag eines Bekannten findet sich eine Probezeit von vier Wochen. Er fragt Sie, ob diese Regelung der gesetzlichen Anforderung entspricht.
3 Im Gespräch mit Mitarbeitern müssen Sie feststellen, dass es unterschiedliche Auffassungen über die Freistellung von Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht gibt. Zeigen Sie den Mitarbeitern, wo und wie die entsprechende Pflicht des Ausbildenden geregelt ist.
4 Die Auszubildende Meike Müller (17 Jahre) besucht die Berufsschule von 7:50 Uhr bis 12:10 Uhr (5 Unterrichtsstunden). Sie möchte von Ihnen wissen, ob sie anschließend in den Betrieb gehen muss.
5 Die Auszubildenden Sven und Alexandra haben vor fünf Monaten bei der Proximus Versicherungs-AG eine Berufsausbildung als Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen begonnen. Da Sven eine höhere Ausbildungsvergütung bei einem Makler lockt, möchte er sobald wie möglich die Ausbildung bei diesem fortsetzen. Der Ausbilder der Proximus ist jedoch mit dem Wechsel nicht einverstanden.
a) Prüfen Sie, ob Sven seinen Ausbildungsvertrag kündigen kann.
b) Alexandra stellt fest, dass ihr der Beruf nicht liegt. Sie beabsichtigt, ein Studium an der Fachhochschule zu beginnen. Begründen Sie, ob sie sich auch gegen den Wunsch des Ausbilders aus dem Ausbildungsverhältnis lösen kann.
6 Auf einer Seminarveranstaltung der Proximus Versicherungs-AG berichten Auszubildende, dass sich die Geschäftsstelle Balingen in einer angespannten wirtschaftlichen Situation befinden soll. Um die Kosten zu senken, plane man u.a. die Zahl der Mitarbeiter herabzusetzen. Auch zwei anwesende Auszubildende befürchten, entlassen zu werden. Mit dem einen wurde der Ausbildungsvertrag vor drei Wochen, mit dem anderen vor einem Jahr geschlossen. Die Auszubildenden fragen Sie, ob Sie sich in dieser rechtlichen Frage auskennen.
7 Sie haben gehört, dass einem Auszubildenden Ihres Ausbildungsjahrgangs die außerordentliche Kündigung zugegangen ist. Mit einem anderen Kollegen überlegen Sie, welche Vorkommnisse eine solche Kündigung nach einem Jahr der Ausbildung wohl rechtfertigen könnten. Beziehen Sie Stellung.
8 Überprüfen Sie, ob und ggf. welche der folgenden Arbeitszeiten und Pausenregelungen für Jugendliche nicht zulässig sind. Begründen Sie Ihre Antwort.
Arbeitsbeginn | Pausen | Arbeitsende |
8:00 Uhr | 12:00-13:00 Uhr | 16:00 Uhr |
8:00 Uhr | 12:30- 13:30 Uhr | 16:00 Uhr |
8:00 Uhr | 13:00- 14:00 Uhr | 16:00 Uhr |
8:00 Uhr | 10:00 – 10:30 Uhr und 13:30 – 14:00 Uhr | 16:00 Uhr |
8:00 Uhr | 8:45 – 9:00 Uhr und 12:15 – 13:00 Uhr | 16:00 Uhr |
Auszug aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz:
Ruhepausen, Aufenthaltsräume
(1) Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen
1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,
2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.
(2) Die Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit. Länger als viereinhalb Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
(3) Der Aufenthalt während der Ruhepausen in Arbeitsräumen darf den Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Arbeit in diesen Räumen während dieser Zeit eingestellt ist und auch sonst die notwendige Erholung nicht beeinträchtigt wird.
9. Die Auszubildende Mia Klein ist am 10. Februar d. J. 17 Jahre alt geworden. Sie tritt am 26. Juni d.J. ihren Jahresurlaub an. Laut Ausbildungsvertrag gilt für sie die gesetzliche Urlaubsregelung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und Bundesurlaubsqesetz. Wann muss sie wieder in den Betrieb kommen? (Zusatzinformation: Die erste Woche des Urlaubs liegt außerhalb der Sommerferien. Die Auszubildende Klein geht am Montag und am Mittwoch zur Berufsschule.)
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Auszug aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz:
Urlaub
(1) Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren.
(2) Der Urlaub beträgt jährlich
1. mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
2. mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
3. mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Jugendliche, die im Bergbau unter Tage beschäftigt werden, erhalten in jeder Altersgruppe einen zusätzlichen Urlaub von drei Werktagen.
(3) Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.
(4) Im Übrigen gelten für den Urlaub der Jugendlichen § 3 Abs. 2, §§ 4 bis 12 und § 13 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes. …
Auszug aus dem Bundesurlaubsgesetz:
Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.