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Lernkotrolle und Test zu Wesentliche Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer

1 Julia Groß (23) macht mit Ihnen eine Ausbildung als Kauffrau für Versicherungen und Finanzen bei der Proximus Versicherungs-AG. Sie befindet sich noch in der Probezeit, als sie am 10. Oktober d. J. erfährt, dass sie schwanger ist. Glücklicherweise haben Sie sich gerade mit dem Thema Arbeitsschutz befasst.
a) Julia fragt Sie, ob sie wohl mit einer Kündigung des Ausbildenden rechnen muss. Sie können ihr die Frage unter Angabe der Rechtsquelle beantworten.
b) Könnte es Umstände geben, die die Proximus Versicherungs-AG bezüglich der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes der Julia Groß ändern muss, sobald die Information über die Schwangerschaft eingegangen ist?
c) Der berechnete Geburtstermin ist der 5. Mai des nächsten Jahres. Julia möchte wissen, ab wann sie danach frühestens wieder ihre Ausbildung aufnehmen kann (unterstellt, dass dieser Termin tatsächlich verwirklicht wird).

2 Zurzeit ist Ihnen als Auszubildendem / Auszubildender ein Praktikant (Nils, 16 Jahre) an die Hand gegeben worden. Mit Ihnen gemeinsam soll er Einblicke in Ihre Ausbildung erhalten. Während der Mittagspause spricht er Sie auf den Datenschutz an. Erklären Sie ihm, warum Datenschutz gerade in der Versicherungsbranche besonders wichtig ist und welche betrieblichen Maßnahmen bei Ihnen durchgeführt werden, um den Datenschutz sicher zu stellen.

3 Glückauf Versicherungsverein a.G. – Generalagentur Muller + Müller –

Lernkotrolle und Test zu Wesentliche Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer9

►Hintergrundinformationen
Harald Muller, 43, ist seit 4 Jahren in der Geschäftsführung. Er ist verheiratet, hat zwei Kinder. Seine Ehefrau ist Lehrerin. Klaus Müller, 38, ist neu in der Generalagentur (3 Wochen). Er ist geschieden und zahlt Unterhalt für drei Kinder. Vera Schneider, 30, arbeitet seit 4 Jahren in der Generalagentur. Sie ist alleinerziehende Mutter eines 7-jährigen Sohnes. Heiner Groß, 34, ist seit 3 Jahren hier beschäftigt. Er ist sehr freizeitorientiert, d.h. bei Überstunden o.Ä. winkt er ab. Er ist verheiratet, keine Kinder. Rita Klein, 24, ist seit 3 Jahren in der Firma. Der Beruf kommt bei ihr an erster Stelle. Sie ist sehr ehrgeizig und engagiert. Verheiratet, keine Kinder. Werner Senn, 45, arbeitet seit Gründung der Agentur im Unternehmen. Er verrichtet seine Arbeit, aber stets nur das, was man ihm sagt. Er hat drei Kinder. Seine Ehefrau ist nicht berufstätig. Rüdiger Weber, 28, arbeitet seit 10 Monaten hier. Er ist bisher weder positiv noch negativ aufgefallen. Er ist gehbehindert. Andreas Knopf, 47, ist seit 4 Jahren hier beschäftigt. Er ist ein zuverlässiger Mitarbeiter. Er ist verheiratet, keine Kinder, die Ehefrau ist Hausfrau. Markus Herbert, 34, seit 3 Jahren in der Generalagentur, ist Junggeselle. Stefan Kurz, 26, seit 4 Jahren beschäftigt, ist verheiratet. Er hat zwei kleine Kinder. Er ist besonders interessiert an modernen Kommunikationstechnologien Bernd Schulz, 35, lebt mit seiner Freundin zusammen. 2 Kinder. Er ist seit 2 Jahren im Unternehmen. Er ist Alkoholiker. Zwei Entziehungskuren blieben ohne Erfolg.

Nina Romberg, 36, ist seit 5 Monaten im Betrieb. Sie ist verheiratet und erwartet ein Baby.

Annika Alt, 23, ist seit zwei Jahren als Aushilfe tätig. Sie hat einen einjährigen Sohn. Sie ist verheiratet.

Petra Fischer, 29, hat vor zehn Jahren ihre Ausbildung in einer anderen Generalagentur gemacht. Sie ist seit der Geburt ihres Sohnes vor vier Jahren nur noch als Aushilfe tätig.

Harald Muller ist Ihr Cousin. Anlässlich einer Familienfeier offenbart er Ihnen, dass Müller und er aus Kostengründen planen, die im Jahr 2004 gegründete Generalagentur zu verkleinern. Es sollen drei Mitarbeiter entlassen werden. Er bezieht Sie in seine Überlegungen zur Mitarbeiterkündigung ein.

Entlassen werden sollen drei Mitarbeiter/innen. Sie beide überlegen nun gemeinsam, bei welchen Mitarbeitern eine Kündigung angesichts des allgemeinen und des besonderen Kündigungsschutzes wohl möglich ist.

Jan 30, 2016gesundhe-admin
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