Bei der Rentenversicherung wird eine Monatsrente vereinbart, die von einem bestimmten Alter an gezahlt wird, oder eine entsprechende Kapitalabfindung anstelle der Rente. Die Höhe der Monatsrenten oder der Kapitalabfindung sollten Sie nach dem Beitrag festlegen, den Sie bis zum Ablauf des Vertrages noch im Rahmen Ihrer Sonderausgaben voll ausnutzen können. Die Rente kann vereinbart werden gleich bleibend, steigend oder fallend. Nachfolgend Beispiele für drei unterschiedliche Rentengestaltungen von drei Gesellschaften für einen Mann (für Frauen sind die Werte wesentlich niedriger – wegen der um etwa sieben Jahre längeren Lebenserwartung von Frauen): Einmalzahlung 100000 Euro, Rentenzahlungsbeginn nach fünf Jahren, bei frühem Tod garantierte Zahlung für zehn Jahre an die Erben (danach ist das Geld weg); eingeschlossen eine nicht garantierte Gewinn-/ Überschuss-Rente aus der Überschussbeteiligung.
Gesellschaft A verspricht eine gleich bleibende Monatsrente von etwa 1300 Euro. Die Gesellschaft B verspricht eine jährlich um ein Prozent steigende Monatsrente, beginnend mit etwa 1000 Euro. Die Gesellschaft C verspricht eine Monatsrente von etwa 900 Euro, jährlich steigend um 3,5 Prozent.
Nach zehn Jahren ist das Ergebnis:
A = 1300 Euro
B = 1200 Euro
C = 1230 Euro
Nach 20 Jahren könnte das Ergebnis so aussehen:
A = 1300 Euro
B = 1470 Euro
C = 1830 Euro
Man sieht: Wer zehn Jahre lebt, macht ein Plus von 56000 Euro bei A, 44000 Euro bei B und 48000 Euro bei C. Wer 20 Jahre lebt, macht ein Plus von 212000 Euro bei A, 195000 Euro bei B und 260000 Euro bei C. In der Regel ist wohl die steigende Rente empfehlenswert, insbesondere wenn anfänglich noch anderes Vermögen vorhanden ist.