1. Der 19-jährige Sohn hat gerade das Abitur gemacht. Prüfen und begründen Sie,
ob er in den folgenden alternativen Fällen noch über die elterliche Privat-HV
mitversichert ist oder nicht.
a) Er dient im Augenblick als Zeitsoldat in der Bundeswehr, anschließend wird er
Medizin studieren.
b) Er jobbt während einer sechsmonatigen Wartezeit auf das Medizinstudium als Kfz
Fahrer und kann erst dann sein Studium beginnen.
c) Er studiert Volkswirtschaftslehre, macht sein Examen und beginnt dann eine Lehre
als Meyer für Versicherungen und Finanzen.
d) Er absolviert anschließend mit Erfolg eine Bankkaufmannslehre und geht dann zur
Bundeswehr (Grundwehrdienst).
e) Er beginnt ein Medizinstudium, bricht dieses kurz darauf ab, um eine Lehre als
Meyer für Versicherungen und Finanzen zu beginnen.
f) Er beginnt ein Medizinstudium, heiratet nach dem zweiten Semester und bricht
sechs Semester später sein Studium ab.
2. Die 16-jährige Tochter des VN bricht ihre Lehre ab, arbeitet von da ab als Küchenhilfe und heiratet kurz nach ihrem 17. Geburtstag.
3. Die Putzhilfe des VN schüttelt Teppiche aus. Dabei fällt ihr ein Teppich über die Balkonbrüstung direkt auf einen Passanten. Dieser wird dabei so unglücklich zu Boden gerissen, dass ihm die Brille zerbricht. Ist der Privathaftpflicht-VR der Putzhilfe oder der des VN deckungspflichtig (mit Begründung)?
4. Folgende Schadensfälle liegen vor. Prüfen Sie im Zusammenhang mit der Angehörigenklausel die Deckungspflicht des Privathaftpflicht-VR. Begründen Sie jeweils Ihre Lösung.
Ein VN wohnt in Freiburg im 3. Stock eines Vierfamilienhauses.
a) Der Onkel aus München kommt zu Besuch, rutscht auf einem Läufer in der
Wohnung des VN aus, stürzt und bricht sich dabei das linke Bein.
b) Beim Besuch seines Bruders, der die Erdgeschosswohnung desselben
Vierfamilienhauses in Freiburg bewohnt, fällt dem VN aus Unachtsamkeit eine
wertvolle chinesische Vase zu Boden.
c) Die arbeitslose 40-jährige Tochter des VN hat ihre Wohnung in Offenburg
aufgegeben und ist vor mehr als einem Jahr zu ihren Eltern gezogen. Dort stößt die
Mutter aus Unachtsamkeit gegen den Fotoapparat der Tochter. Dieser fällt vom Tisch
und wird beschädigt.
d) Der verheiratete Sohn des VN, der beim Vater einen mehrwöchigen Urlaub
verbringt, erleidet in der Wohnung des Vaters einen komplizierten
Oberschenkelhalsbruch, weil ein vom Vater unsachgemäß reparierter Stuhl unter ihm
zusammenbricht.
e) Beurteilen Sie die Rechtslage im Fall d), wenn der Sohn noch nicht verheiratet ist
und als 20-jähriger Student gerade seine Semesterferien beim Vater verbringt.
– Gefahren des täglichen Lebens
5. Prüfen Sie jeweils die Deckungspflicht des Privathaftpflicht-VR:
a) In total betrunkenem Zustand beschädigt der VN als Radfahrer ein parkendes
Auto.
b) Die Versicherungsnehmerin Schröter hat eine Herdplatte versehentlich nicht
ausgeschaltet, wodurch ein Küchenbrand entstehen konnte, Eine Hausbewohnerin
verlangt Schadenersatz, da Teile ihres Hausrates durch eingedrungenen Ruß
beschädigt wurden.
c) Der VN ist Polizist und beschädigt auf seiner Dienststelle durch Falschbedienung
das Faxgerät.
d) Bei der Sitzung des örtlichen Sportvereins wirft ein Vereinsmitglied versehentlich
sein Bierglas um. Die Anzugjacke des neben ihm sitzenden Vereinsvorsitzenden
muss chemisch gereinigt werden.
e) Aus Verärgerung über seinen Nachbarn schneidet der VN dessen blühenden
Rosenstrauch komplett ab.
6. Der Agenturinhaber bittet seinen Auszubildenden, zwei Packungen gemahlenen Kaffee im Lebensmittelgeschäft zu besorgen, da eine Besprechung anstehe und er vergessen habe, neuen Kaffee mitzubringen.
Der Auszubildende schwingt sich auf sein Fahrrad und fährt dabei verbotswidrig durch die Fußgängerzone. Als ein Fußgänger plötzlich seine Gehrichtung ändert, kann er nicht mehr aus weichen. Der Fußgänger stürzt durch den Anprall und verletzt sich.
a) Leistet die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern des Auszubildenden?
b) Wie würden Sie den Fall beurteilen, wenn der Auszubildende den Kaffee während
der Dienstzeit nicht für den Agenturinhaber, sondern für seine Freundin beschaffen
wollte?
7. Stehen auch die nebenberuflichen Tätigkeiten des VN, z. B. als Eisverkäufer, Meinungsforscher, Zeitungsausträger usw., unter Versicherungsschutz seiner Privat- HV?
8. Der VN besaß einen Betonmischer, den er seinem Bekannten Berthold leihweise zur Verfügung stellte. Beim Reinigen der Maschine kam dieser mit dem an der Maschine befindlichen Stecker, der schadhaft war und unter Strom stand, in Berührung. Berthold erhielt einen tödlichen elektrischen Schlag.
Ist der Privathaftpflicht-VR des VN deckungspflichtig?