Die Beiträge für die Kfz-, Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkasko Versicherung eines Personenkraftwagens richten sich auch nach der Region, in der der Pkw zugelassen ist. Die Regionen werden nicht mehr – wie früher – aus Ländern und Regierungsbezirken gebildet, sondern aus etwa 450 Zulassungsbezirken, die in der Regel entsprechend dem Schadenaufwand der dort zugelassenen Fahrzeuge zu Regionalklassen mit etwa gleichen Schadenquoten zusammengefasst worden sind. Die Kfz-Versicherer arbeiten im Allgemeinen
• mit 14 Klassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung,
• mit 16 Klassen in der Teilkaskoversicherung und
• mit 13 Klassen in der Vollkaskoversicherung.
Ein Fahrzeug wird in der Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung in jeweils unterschiedliche Regionalklassen eingestuft. Die Regionalklassen können bei den einzelnen Gesellschaften anders nummeriert sein (z. B. beginnend ab 0 oder ab I), was zu unterschiedlichen Einstufungen führt. Wer von der einen Gesellschaft in die Klasse 9 und von der anderen in Klasse 8 eingestuft wird, muss nicht unbedingt in eine günstigere Regionalklasse gekommen sein. Auch diese Regionalklassen führen – wie die Typklassen – durch die Anwendung von Gruppenstatistiken zu Diskriminierungen in der Kfz- Haftpflichtversicherung. Wer als guter Fahrer in einer Region mit hohem Schadenaufwand wohnt und dort sein Fahrzeug zulassen muss, zahlt mehr Beitrag als gleiche Autobesitzer in anderen Regionen. Er zahlt oft sogar mehr als schlechte Fahrer mit mehreren Schäden in Regionen mit durchschnittlich geringem Schadenaufwand.