Anstelle der Gleitenden Neuwertversicherung kann die Versicherung auch zum Neuwert oder Zeitwert vereinbart werden.
Der Neuwert ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Der Zeitwert errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt.
Ist das Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet, ist nur noch der erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksanteile versichert (gemeiner Wert).
Der gemeine Wert ist der für den VN erzielbare Verkaufspreis.
Eine dauernde Entwertung liegt insbesondere vor, wenn das Gebäude für seinen Zweck nicht mehr zu verwenden ist.