Nicht versichert sind in der Regel Schäden an elektrischen Geräten durch eine Überspannung, die durch einen Blitzeinschlag in die regionale Stromversorgung entstanden ist (Induktion). Diese Induktionsschäden sind bei einigen Gesellschaften zuschlagsfrei oder aber gegen einen Beitragszuschlag von bis zu 40 Cents je 1000 Euro Hausratneuwert versicherbar. Die Schäden sind in der Regel nicht sehr hoch. Außerdem kann man mit normalerweise recht billigen Steckern – so genannten Überspannungsfiltern – wertvolle Geräte sehr einfach vor Überspannung schützen (allerdings nicht das Gefriergut in Kühlschränken oder Tiefgefriertruhen, das – als Hausrat – versichert ist).
Nicht mitversichert ist der Diebstahl von Hausratgegenständen durch einen Einbruch in ein Kraftfahrzeug, es sei denn, dieses hat in einer verschlossenen Garage gestanden (evtl. auch bei Abstellen in einem fest umbauten Parkhaus). Einige Gesellschaften gehen allerdings wieder dazu über, wie früher den Einbruchdiebstahl von Hausrat aus Fahrzeugen mitzuversichern, allerdings nur in einem sehr geringen Umfang bis zu 250 Euro). Nicht mitversichert ist der – früher miteingeschlossene – einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine oder Gartenmöbeln auf dem eingefriedeten Versicherungsgrundstück (weiterhin mitversichert über die Gruppenversicherung des Bundes der Versicherten).
Nicht mitversichert ist in der Regel ein Rückstau in der örtlichen Kanalisation (z.B. bei starkem Regen). Über die Gruppenversicherung des Bundes der Versicherten gilt ein solcher witterungsbedingter Rückstauschaden als mitversichert, wenn ein funktionstüchtiges Rückstauventil vorhanden ist. Schäden durch Wasser, das aus Aquarien oder Wasserbetten austritt, sind keine Leitungswasserschäden. Sie können aber gegen Zuschlag mitversichert werden (zuschlagsfrei über den Hausrat-Gruppenvertrag des Bundes der Versicherten).
Zum Hausrat gehören Campingausrüstungen, Sportgeräte und Fahrräder. Sie sind über die Hausratversicherung aber nur gegen die dort versicherten Gefahren mitgedeckt (Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm), also nicht gegen einfachen Diebstahl. Fahrräder sind nur dann gegen Einbruchdiebstahl versichert, wenn sie sich in einem verschlossenen Raum befinden, der nur den versicherten Personen zugänglich ist (nicht Gemeinschaftskeller). Der einfache Diebstahl von Fahrrädern, die z. B. abgeschlossen auf der Straße stehen, ist nicht mitversichert. Hierfür hat der Bund der Versicherten eine spezielle Fahrradversicherung entwickelt.
Ausgeschlossen sind nach neueren Bedingungen sämtliche Glasschäden. Sie können gesondert oder gegen Zuschlag versichert werden (siehe Artikel Glasversicherung).