Ausschlüsse bei allen versicherten Gefahren
Beispiele/Hinweise | |
– Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des VN oder seines Repräsentanten1 | Der VN legt nach einem Ehestreit Feuer. VN belässt die Fenster bei Sturm auf Kippstellung. Der Pächter lässt Teile des Gebäudes im Winter unbeheizt. |
– Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben, Kernenergie | Erdbeben kann als Elementarschaden versichert werden. Der Ersatz von Kemener- gieschäden richtet sich nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kemanlagen sind zur Deckungsvorsorge verpflichtet und haben sich entsprechend versichert. |
Ausschlüsse bei den versicherten Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
Beispiele/Hinweise | |
Betriebsschäden (Nutzwärmeschäden) | Schäden am Schornstein durch Rußablagerungen.Feuernutzwärme-Schäden sind über Klausel 7161 versicherbar. |
– Sengschäden | Sengstelle auf dem eingeklebten Teppichboden durch Zigarettenglut. Sengschäden als Folge von Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion sind versichert. |
Kurzschluss- oder Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen, wenn ein Blitz außerhalb des versicherten Gebäudes auftrifft. | Überspannungschäden durch Blitz sind nach Klausel 7160 versicherbar. |
Ausschlüsse bei den versicherten Gefahren Leitungswasser, Rohrbruch, Frost
Beispiele/Hinweise | |
Schäden vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes oder bei Unbenutzbarkeit wegen Umbauarbeiten | Ein Wasserrohr bricht und Leitungswasser durchnässt das noch nicht bezugsfertige Gebäude.Sturm deckt das fast fertig gestellte Dach ab. |
– Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung. | Da die genannten Gefahren nach VGB 2005 ohnehin versichert sind, dient der Ausschluss im Rahmen der Gefahren Leitungswasser, Rohrbruch, Frost im Wesentlichen der Klarstellung. |
Weitere Ausschlüsse bei der versicherten Gefahr Leitungswasser
Beispiele/Hinweise t | |||
– Plansch- oder Reinigungswasser | Überschwappendes Wasser durch badende Kinder, das ins Mauerwerk eindringt. | ||
– Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser, Witterungsniederschläge, Rückstau | Heftiger Regen verursacht einen Rückstau im Keller. | ||
Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsanlagen wegen eines Brandes, durch Druckproben, Umbauten oder Reparaturarbeiten | Bei Wartungsarbeiten öffnet sich eine Berieselungsdüse. | ||
Beispiele/Hinweise | |||
– Erdfall oder Erdrutsch | An der Hauswand entsteht ein Riss nach Erdfall. Ausnahme: Leitungswasser als Ursache. Versicherbar über die Elementarschadenversicherung. | ||
– Schwamm | Mauerfeuchtigkeit führt allmählich zur Schwammbildung. | ||
– Schäden durch Sturm oder Hagel | Das vom Sturm eingedrückte Dach führt zum Abbruch eines Wasserhahnes. Die Schäden durch das austretende Leitungswasser an versicherten Sachen sind als Folge des Sturmschadens versichert und stellen keinen originären Leitungswasserschaden dar. |
Weitere Ausschlüsse bei Rohrbruch, Frost
Beispiele/Hinweise | |
– Erdfall oder Erdrutsch | Durch Erdfall bricht das Wasserzuleitungsrohr. Ausnahme: Leitungswasser bewirkt Erdfall oder Erdrutsch und dadurch den Rohrbruch. |
Die Elementarschadenversicherung bietet Versicherungsschutz, soweit die betroffene Sache nach den VGB 2005 grundsätzlich als versicherte Sache gilt. Bei Zuleitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück ist dies der Fall, d. h., der Bruch solcher Rohre infolge Erdfall oder Erdrutsch ist versichert, wenn eine Elementarschadenversicherung besteht.
Ausschlüsse bei den versicherten Gefahren Sturm, Hagel
Beispiele/Hinweise | |
– Sturmflut | Auch über die Elementarschadenversicherung nicht versicherbar. |
– Lawinen oder Schneedruck | Über die Elementarschadenversicherung versicherbar. |
– Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen | angelehntes Fenster, offen stehende DachlukeSchnee dringt durch ein Fenster in Kippstellung ein. |
– Laden- und Schaufensterscheiben | In der Glasversicherung versicherbar. |