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Nicht versicherte Schäden – Sturm und Hagelschäden

Ausschlüsse bei allen versicherten Gefahren

Beispiele/Hinweise
–    Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des VN oder seines Repräsentanten1Der VN legt nach einem Ehestreit Feuer. VN belässt die Fenster bei Sturm auf Kippstellung. Der Pächter lässt Teile des Gebäudes im Winter unbeheizt.
–    Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben, KernenergieErdbeben kann als Elementarschaden versichert werden. Der Ersatz von Kemener- gieschäden richtet sich nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kemanlagen sind zur Deckungsvorsorge verpflichtet und haben sich entsprechend versichert.

 

Ausschlüsse bei den versicherten Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion

Beispiele/Hinweise
Betriebsschäden (Nutzwärmeschäden)Schäden am Schornstein durch Rußablagerungen.Feuernutzwärme-Schäden sind über Klausel 7161 versicherbar.
 – SengschädenSengstelle auf dem eingeklebten Teppichboden durch Zigarettenglut. Sengschäden als Folge von Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion sind versichert.
Kurzschluss- oder Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen, wenn ein Blitz außerhalb des versicherten Gebäudes auftrifft.Überspannungschäden durch Blitz sind nach Klausel 7160 versicherbar.

 

Ausschlüsse bei den versicherten Gefahren Leitungswasser, Rohrbruch, Frost

Beispiele/Hinweise
Schäden vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes oder bei Unbenutzbarkeit wegen UmbauarbeitenEin Wasserrohr bricht und Leitungswasser durchnässt das noch nicht bezugsfertige Gebäude.Sturm deckt das fast fertig gestellte Dach ab.
–    Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.Da die genannten Gefahren nach VGB 2005 ohnehin versichert sind, dient der Ausschluss im Rahmen der Gefahren Leitungswasser, Rohrbruch, Frost im Wesentlichen der Klarstellung.

 

Weitere Ausschlüsse bei der versicherten Gefahr Leitungswasser

Beispiele/Hinweise t
–    Plansch- oder ReinigungswasserÜberschwappendes Wasser durch badende Kinder, das ins Mauerwerk eindringt.
–    Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser, Witterungsniederschläge, RückstauHeftiger Regen verursacht einen Rückstau im Keller.
Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsanlagen wegen eines Brandes, durch Druckproben, Umbauten oder ReparaturarbeitenBei Wartungsarbeiten öffnet sich eine Berieselungsdüse.
Beispiele/Hinweise
– Erdfall oder ErdrutschAn der Hauswand entsteht ein Riss nach Erdfall. Ausnahme: Leitungswasser als Ursache. Versicherbar über die Elementarschadenversicherung.
– SchwammMauerfeuchtigkeit führt allmählich zur Schwammbildung.
– Schäden durch Sturm oder HagelDas vom Sturm eingedrückte Dach führt zum Abbruch eines Wasserhahnes. Die Schäden durch das austretende Leitungswasser an versicherten Sachen sind als Folge des Sturmschadens versichert und stellen keinen originären Leitungswasserschaden dar.

 

Weitere Ausschlüsse bei Rohrbruch, Frost

Beispiele/Hinweise
– Erdfall oder ErdrutschDurch Erdfall bricht das Wasserzuleitungsrohr. Ausnahme: Leitungswasser bewirkt Erdfall oder Erdrutsch und dadurch den Rohrbruch.

Die Elementarschadenversicherung bietet Versicherungsschutz, soweit die betroffene Sache nach den VGB 2005 grundsätzlich als versicherte Sache gilt. Bei Zuleitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück ist dies der Fall, d. h., der Bruch solcher Rohre infolge Erdfall oder Erdrutsch ist versichert, wenn eine Elementarschadenversicherung besteht.

Ausschlüsse bei den versicherten Gefahren Sturm, Hagel

Beispiele/Hinweise
– SturmflutAuch über die Elementarschadenversicherung nicht versicherbar.
– Lawinen oder SchneedruckÜber die Elementarschadenversicherung versicherbar.
– Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungenangelehntes Fenster, offen stehende DachlukeSchnee dringt durch ein Fenster in Kippstellung ein.
– Laden- und SchaufensterscheibenIn der Glasversicherung versicherbar.
Jun 5, 2015gesundhe-admin
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