• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Niederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen – Rechtsformen von Versicherungsunternehmen

Beabsichtigt ein ausländisches Versicherungsunternehmen den Betrieb von Versicherungsgeschäften auf dem deutschen Markt, stehen ihm hierfür generell drei Wege offen: die Gründung eines abhängigen Tochterunternehmens, der freie Dienstleistungsverkehr und der Vertrieb von Versicherungsprodukten über Niederlassungen. Die Gründung eines Tochterunternehmens nach deutschem Recht gemäß § 1 VAG schafft letztlich eine gewöhnliche Versicherungs-Aktiengesellschaft mit ausländischem Alleinaktionär. Alternativ kann auch eine Aktienmehrheit an einer bestehenden deutschen Versicherungs-Aktiengesellschaft erworben werden. Derartige Tochterunternehmen in Deutschland betreiben insbesondere einige große schweizerische Versicherungsgruppen (Basler, Helvetia-Patria, Zürich) sowie die französische AXA-Gruppe.

Beim freien Dienstleistungsverkehr ohne Mittelspersonen schließt ein deutscher Versicherungsnehmereinen Versicherungsvertrag mit einem ausländischen Versicherungsunternehmen, das in Deutschland keinerlei Repräsentanz unterhält (nur möglich für Versicherer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum [EWR]). Der Vertragsabschluss basiert in diesem Fall auf dem Recht des Heimatlandes des Versicherungsunternehmens (Sitzlandprinzip). Einige ausländische Versicherer unterhalten in Deutschland gemäß §§ 106(2), 110a(2) VAG rechtlich unselbstständige Niederlassungen. Diese Niederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen stellen keine separate Rechtsform dar und werden in ihrer rechtlichen Stellung massiv von ihrem jeweiligen Herkunftsland geprägt.

Konkret sind folgende Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Das Versicherungsunternehmen hat seinen Sitz in einem anderen EU-Land.
– §§ 110a, 110b und 110d VAG
Fall 2: Das Versicherungsunternehmen hat seinen Sitz in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der nicht zur EU gehört (zum Beispiel EFTA- Staaten; besondere Regeln existieren für die Schweiz). – § 110d VAG
Fall 3: Das Versicherungsunternehmen hat seinen Sitz in einem Drittstaat außerhalb des EWR-Raumes. – §§105 bis 110 VAG

Im Kern wird die Niederlassung bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz im EWR (Fälle 1 und 2) von der Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes beaufsichtigt (Sitzlandprinzip), im Fall 3 obliegt die Versicherungsaufsicht hingegen deutschen Behörden. Hintergrund ist die Angleichung der Aufsichtssysteme innerhalb des EWR im Zuge der Deregulierung der Versicherungsmärkte, die einen hinreichenden Schutz hiesiger Versicherungsnehmer in den Fällen I und 2 aus Sicht des deutschen Gesetzgebers gewährleisten. In allen Fällen werden die Niederlassungen von einem Hauptbevollmächtigten geleitet, der seinen Wohnsitz in Deutschland haben muss. Seine Funktion entspricht der eines Vorstandsvorsitzenden; einen Aufsichtsrat oder andere Organe gibt es in der Regel nicht. In Steuerfragen gilt für Niederlassungen aller Art deutsches Recht, zur Erstellung und Prüfung eines Jahresabschlusses zu ihrem deutschen Geschäft sind nur Niederlassungen von Versicherungsunternehmen aus Drittstaaten (Staaten außerhalb des EWR) verpflichtet.

Der Marktanteil ausländischer Niederlassungen ist relativ gering, nur wenigen ausländischen Versicherern ist es bisher gelungen, nennenswerte Geschäftsaktivitäten in Deutschland aufzubauen, zum Beispiel der Niederlassung von Standard Life, dem nach Beiträgen zweitgrößten britischen Lebensversicherer. Eine spürbare Marktpräsenz besitzt das Niederlassungsgeschäft in dezidiert internationalen Versicherungszweigen wie der Transportversicherung.

Die Zahl der Mitarbeiter kann sich bei größeren Niederlassungen durchaus im Bereich einiger Hundert bewegen, das Gros der Niederlassungen ist davon jedoch weit entfernt. Um den kostspieligen Aufbau eines eigenen Vertriebsnetzes zu vermeiden, präferieren ausländische Versicherer mit Niederlassungsbetrieb meist den Vertrieb über unabhängige Makler und Mehrfachagenten. andere Vertriebswege sind eher die Ausnahme. Der Vertrieb im eigentlichen Sinne wird über regional tätige Maklerbetreuer bzw. Maklerbevollmächtigte organisiert, weitere Geschäftstellen neben der Niederlassung sind unüblich.

Okt 22, 2015gesundhe-admin
Solvency II im Versicherungsunternehmen - hilfreiche InformationSpezielle Ursachen der Konzernbildung bei Finanzdienstleistungskonzernen und Ausprägungen
  Weitere Artikel  
 
Solvency II im Versicherungsunternehmen – hilfreiche Information
 
Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung richtig verstehen
 
Strukturvertriebe, Captives und sonstige Vertriebswege im Versicherungsunternehmen
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Wenn die Krankenkasse nicht zahlen will – obligatorische Unfallversicherung

    Zuerst fragen, dann handeln – das ist der wichtigste Rat im Umgang mit der Krankenkasse. Bevor Sie Kosten auslösen, sollten Sie sicher sein, dass die Kasse diese auch übernimmt. Verlangen […]

    Dez 20, 2015gesundhe-admin
  • Zahlungsschwierigkeiten, Policendarlehen und sonstige Hinweise bei Kapital-Lebensversicherung

    Zahlungsschwierigkeiten Wer seine Kapital-Lebensversicherung beibehalten will, aber in Zahlungsschwierigkeiten gerät, kann sich den Beitrag stunden lassen, den Vertrag zur Beitragszahlung beleihen oder die Beiträge reduzieren lassen durch Verlängerung der Vertragsdauer […]

    Jul 20, 2016gesundhe-admin
  • Haushalt-Glasversicherung verstehen und abschließen

    In Verbindung mit den VHB 2005 können Glasbruchschäden durch einen rechtlich selbstständigen Versicherungsvertrag nach den Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung (AG1B) versichert werden, d.h., an die Hausratversicherung wird eine Glasversicherung […]

    Mai 7, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungs-Aktiengesellschaft – Rechtsformen der Versicherungsunternehmen

    a) Begriff und Wesen Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person) und einem gezeichneten Kapital (Grundkapital), das in sehr viele Aktien zerlegt sein kann. Dadurch ist es […]

    Jan 29, 2016gesundhe-admin
  • Test und Lernkotrolle zu Anlageberatung bei Kauf von Finanzprodukte

    1. Sie sind Berater in einer Agentur für Versicherungen und Finanzen. In einem Beratungsgespräch interessiert sich ein neuer Kunde für die Anlage von 20 000,00 € in Südafrika, da er […]

    Nov 24, 2015gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr