Risiken als Tankbesitzer genau prüfen
Wenn Sie eine Ölheizung haben, sollten Sie sorgfältig prüfen, ob eine Öltank- oder Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung notwendig ist. Bereits wenn nur wenige Liter Öl aus Ihrem Tank auslaufen, können dadurch große Mengen Erdreich und Trinkwasser verseucht werden. Für die Schäden und die Maßnahmen zu ihrer Beseitigung stehen Sie in der Pflicht. Müssen Gebäude abgerissen, größere Erdmengen ausgehoben und saniert werden, kann sich das schnell zu hohen Forderungen summieren. Hinzu kommt, dass Sie als Besitzer des Tanks (zunächst) auch dann haften, wenn Sie keine Schuld trifft. Hat der Handwerker bei der Installation oder bei der Wartung gepfuscht, können Sie nur nachträglich versuchen, ihn zu belangen. Neben den Kosten für die Umweltsanierung kommen die Versicherungsunternehmen auch für die Schäden am Haus des Versicherten auf. Ein geringes Risiko besteht bei einem Tank in einem gut isolierten Kellerraum. Befindet er sich dagegen im Freien oder in der Erde, ist spezieller Versicherungsschutz vielfach angeraten. Unverzichtbar ist er, wenn Sie dazu noch in der Nähe eines Gewässers oder eines Trinkwasser-Einzugsgebietes wohnen. Die Beiträge richten sich vor allem nach dem Fassungsvermögen des Tanks und seiner Lage. Für unterirdische Tanks müssen Sie deutlich mehr bezahlen. Aber auch bei gleicher Leistung unterscheiden sich die Beiträge erheblich. Für kleinere Tanks im Keller müssen Sie mit 35 Euro und mehr rechnen. Bei größeren oder unterirdischen Tanks verlangen günstige Anbieter zwischen 60 Euro und 80 Euro bei einer Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro pauschal.
Dazu gehören neben dem BdV-Gruppenvertrag:
• Asstel, DA-direkt, Europa, HUK, Nürnberger, Ostangler
→ Warten Sie Ihren Tank regelmäßig.
→ Informieren Sie Ihr Versicherungsunternehmen, wenn Sie einen neuen Tank einbauen lassen.
→ Wählen Sie mindestens eine Deckungssumme von 3 Millionen Euro.
→ Wenn Sie einen Tank mit Flüssiggas besitzen, sollten Sie mit Ihrem Versicherungsunternehmen klären, ob die davon ausgehenden Gefahren in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden können.