Vorbetrachtung: Merkmale des Versicherungsbegriffs Die Versicherungswissenschaft hat verschiedene Definitionen für den Begriff Versicherung geprägt, um ihr Wesen zu beschreiben. Nach Prof. Famy bedeutet Versicherung die Deckung eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt geschätzten Mittelbedarfs auf der Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit. Prof. Hax definiert Versicherung als die gegenseitige Deckung eines im Einzelnen […]
a)Neuordnung des Vertrages Kommt es innerhalb der Versicherungsperiode zu einer Veränderung der Risikosituation, z.B. durch Anbauten, ist der Versicherungsvertrag neu zu ordnen und ein neuer Beitrag zu berechnen. Grundsätzlich werden, wie auch bei der Hausratversicherung, die beiden nachstehenden Verfahren für die Durchführung einer Neuordnung unterschieden: •Änderung des bestehenden Vertrages und Erhebung eines Nachbeitrages für den […]
Kostenschäden Ersetzt werden die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen versicherten Kosten im Rahmen der Entschädigungsgrenzen. Der VR prüft, ob die entstandenen Kosten infolge des Versicherungsfalles objektiv für notwendig erachtet werden können. a)Aufräumungs- und Abbruchkosten Hierbei handelt es sich um die notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen, für das Abfahren zur nächsten […]
Annahmefristen bzw. Bindefristen Die rechtliche Bedeutung der Annahme- bzw. Bindefristen, die den VN an seinen Antrag binden, wird durch das Widerrufsrecht im neuen WG praktisch hinfällig, da der VN seine Vertragserklärung im Regelfall widerrufen kann. Andererseits hat der VN Interesse daran, zu erfahren, wann er spätestens mit einer Erklärung des Versicherers über Annahme oder Ablehnung […]
a) Versicherung zum Gleitenden Neuwert oder Neuwert Sachschaden Der VR ersetzt in der Gleitenden Neuwertversicherung und in der Neuwertversicherung •bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten des Gebäudes einschließlich der Architektengebühren sowie Konstruktions- und Planungskosten; •bei zum Abbruch bestimmten oder sonst dauernd entwerteten Gebäuden der erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksanteile (gemeiner Wert); •bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen […]
Durch seine Schadenanzeige setzt der VN das Schadenermittlungsverfahren in Gang. a)Formelle Deckungsprüfung Im Rahmen dieser Prüfung, die das Innenverhältnis zwischen VN und VR betrifft, sind insbesondere folgende Fragen zu klären: •Besteht der Versicherungsvertrag? •Ist das schadenverursachende Risiko versichert? •Wurde der Beitrag rechtzeitig bezahlt? •Liegt das Schadenereignis innerhalb des Vertragszeitraums? •Fällt das Schadenereignis unter einen Ausschlusstatbestand? […]
Durch Vereinbarung von Klauseln kann die Grunddeckung nach den VHB 2005 individuell erweitert werden. Bei den Klauseln zu den versicherten Sachen finden sich auch solche, die den Versicherungsschutz nach VHB 2005 einschränken bzw. dem VN weitere Obliegenheiten auferlegen. Die einschränkenden Klauseln werden in der Regel vereinbart, wenn das Risiko aufgrund seiner Größe für die Hausratversicherung […]
Unter dem Eindruck der Naturkatastrophen aus jüngerer Zeit (Münchener Hagelsturm 1984, Orkane in Deutschland im Frühjahr 1990, Erdbeben im April 1992 im Rheinland, Überschwemmungen durch den Rhein und andere Flüsse im Winter 1993/94 und Frühling 1994) hat sich die Notwendigkeit gezeigt, einen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden anzubieten. Zur Hausratversicherung nach VHB 2005 kann eine solche Elementarschadenversicherung […]
Ausschlüsse bei allen versicherten Gefahren Beispiele/Hinweise – Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des VN oder seines Repräsentanten1 Der VN legt nach einem Ehestreit Feuer. VN belässt die Fenster bei Sturm auf Kippstellung. Der Pächter lässt Teile des Gebäudes im Winter unbeheizt. – Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben, Kernenergie Erdbeben kann als Elementarschaden versichert werden. […]
Entsprechender Versicherungsschutz kann nach den besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW 2005) erworben werden. Die versicherten Gefahren der Elementarschadenversicherung nach BEW 2005 decken sich mit den versicherten Elementarschäden nach BEH 2005, so dass auf die Ausführungen in den anderen Artikel verwiesen werden kann. Manche VR haben einzelne oder alle versicherbaren […]
Die Entschädigungsberechnung für Wertsachen ist immer dann getrennt von der Entschädigungsberechnung für den übrigen Hausrat vorzunehmen, sofern der Schaden an Wertsachen die nachstehend beschriebenen Entschädigungsgrenzen übersteigt. Bei der Ermittlung des Versicherungswertes von Wertsachen dürfen höchstens die Entschädigungsgrenzen berücksichtigt werden. Gruppen von Wertsachen und Entschädigungsgrenzen Die VHB 2005 unterscheiden fünf Gruppen von Wertsachen und setzen dabei […]
Der VN hat für das Verhalten und Verschulden solcher Personen einzustehen, denen er gewisse Befugnisse in Bezug auf das versicherte Risiko eingeräumt hat. Es handelt sich dabei um den Repräsentanten, den Wissensvertreter und den Wissenserklärungsvertreter. Da Obliegenheiten keine Verbindlichkeiten im schuldrechtlichen Sinne sind und deshalb auch nicht eingeklagt werden können, haftet der VN nicht für […]