Ausschlüsse bei allen versicherten Gefahren Beispiele/Hinweise – Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des VN oder seines Repräsentanten1 Der VN legt nach einem Ehestreit Feuer. VN belässt die Fenster bei Sturm auf Kippstellung. Der Pächter lässt Teile des Gebäudes im Winter unbeheizt. – Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben, Kernenergie Erdbeben kann als Elementarschaden versichert werden. […]
Entsprechender Versicherungsschutz kann nach den besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW 2005) erworben werden. Die versicherten Gefahren der Elementarschadenversicherung nach BEW 2005 decken sich mit den versicherten Elementarschäden nach BEH 2005, so dass auf die Ausführungen in den anderen Artikel verwiesen werden kann. Manche VR haben einzelne oder alle versicherbaren […]
Die Entschädigungsberechnung für Wertsachen ist immer dann getrennt von der Entschädigungsberechnung für den übrigen Hausrat vorzunehmen, sofern der Schaden an Wertsachen die nachstehend beschriebenen Entschädigungsgrenzen übersteigt. Bei der Ermittlung des Versicherungswertes von Wertsachen dürfen höchstens die Entschädigungsgrenzen berücksichtigt werden. Gruppen von Wertsachen und Entschädigungsgrenzen Die VHB 2005 unterscheiden fünf Gruppen von Wertsachen und setzen dabei […]
Der VN hat für das Verhalten und Verschulden solcher Personen einzustehen, denen er gewisse Befugnisse in Bezug auf das versicherte Risiko eingeräumt hat. Es handelt sich dabei um den Repräsentanten, den Wissensvertreter und den Wissenserklärungsvertreter. Da Obliegenheiten keine Verbindlichkeiten im schuldrechtlichen Sinne sind und deshalb auch nicht eingeklagt werden können, haftet der VN nicht für […]
Die VHB 2005 kennen im Gegensatz zu den VGB 2005 nur die beiden folgenden Sicherheitsvorschriften: Der Versicherungsnehmer hat •alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten, •in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies zu kontrollieren oder alle Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Die Rechtsfolgen bei […]
Antrag und Annahme Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande, die dem Vertragspartner zugehen müssen; er ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. a)Wille Der Erklärende muss etwas Rechtserhebliches wollen, z. B. Abschluss eines Vertrages. Keine Willenserklärung liegt vor, wenn lediglich gestellte Fragen beantwortet oder Auskünfte erteilt werden sollen. In diesen Fällen ist keine Willenserklärung, […]
VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. Es gilt ausschließlich die Regelfrist von 3 Jahren nach dem BGB. Der Anspruch, d. h. das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu […]
Gefahrerhöhung nach Antragstellung Die VHB 2005 verlangen vom VN, wie auch das WG, •die Gefahrstandspflicht, Will der VN Änderungen vornehmen, die zu einer Veränderung des Gefahrenstandes, also zu einer Gefahrerhöhung führen, so muss er zuvor die Zustimmung des VR einholen. Sofern das höhere Risiko versicherbar ist, wird der VR regelmäßig einen Beitragszuschlag fordern. •die Anzeigepflicht, […]
a)Arten des Verschuldens bei der Anzeigepflichtverletzung Den VN treffen nur dann Rechtsnachteile, wenn er die Obliegenheit schuldhaft verletzt hat. Allerdings hat der VN die Beweislast, dass ihn kein Verschulden trifft. Grundsätzlich werden unterschieden: Vorsatz Der Vorsatz ist dadurch gekennzeichnet, dass man die Norm (hier die Anzeigepflicht) kennt und diese bewusst verletzt. Willen und Wissen sind […]
a)Form und Inhalt In der Praxis stellt in der Regel die Person den Versicherungsantrag, die VN des Vertrages werden will. Der Antrag, der gesetzlich an keine bestimmte Form gebunden ist, wird regelmäßig auf einem Vordruck aufgenommen. Die Gesellschaften haben für die verschiedenen Sparten Versicherungsformulare entworfen, deren äußere Gestaltung und deren Inhalt von der Aufsichtsbehörde im […]
Wesen von Obliegenheiten Wie aus jedem anderen Vertrag ergeben sich auch aus dem Versicherungsvertrag sowohl für den VR als auch für den VN Rechte und Pflichten. Gefahrtragungs- und Leistungspflicht des VR stehen der Beitragsleistungspflicht des VN gegenüber. Neben diesen einklagbaren Hauptpflichten der Vertragspartner hat der VN die Obliegenheiten zu erfüllen (nicht einklagbare Nebenpflichten des VN). […]
Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. Der Blitz ist ein Naturereignis, das aus einer unterschiedlichen elektrischen Aufladung zwischen Gewitterwolken oder zwischen Wolken und Erde entsteht. Nach den Erkenntnissen der Wissenschaft gilt als gesichert, dass Wolkenpartien mit positiver und negativer Raumladung durch Aufwind oder Schwerkraft voneinander getrennt werden, wobei eine Spannungsdifferenz zwischen zwei […]