Im vorhergehenden Artikel wurde festgestellt, dass der Versicherungsvermittler dem VN bestimmte Informationen, die im Zusammenhang mit seiner Person bzw. Art und Umfang seiner Tätigkeit stehen, geben muss. Auch der Versicherer ist verpflichtet, Informationen an den zukünftigen VN zu geben. Der Informationsumfang bestimmt sich nach der Informationspflichtenverordnung (WG-InfoV), die aufgrund der Ermächtigung in § 7 Absätze […]
Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der so genannte technische Versicherungsbeginn; denn in der Versicherungswirtschaft unterscheidet man verschiedene Arten des Versicherungsbeginns. Beispiel: Der VN stellt am 10. Jan. d. J. den Antrag […]
1. Durch die nachstehenden Ereignisse ist jeweils Hausrat, der zu den versicherten Sachen zählt, beschädigt oder zerstört worden. Prüfen Sie unter Zuhilfenahme der BEH 2005, ob der VN eine Leistung aus der Elementarschadenversicherung erwarten darf oder nicht (mit Begründung): a)Ein Bergbaustollen ist eingestürzt. Die Erdsenkung hat das Haus, in dem der VN wohnt, erheblich beschädigt. […]
a)Neuwert Die Hausratversicherung ist eine Vollwertversicherung, d.h., die VS muss dem VW entsprechen. VW ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Alter und Grad der Abnutzung bleiben unbeachtet. Für Antiquitäten und Kunstgegenstände findet sich in den VHB 2005 eine Versicherungswertdefinition, die aus praktischen Erwägungen auf den Hinweis in neuwertigem […]
Neuordnung und vorzeitige Beendigung Gründe für eine Neuordnung Eine Neuordnung mit Veränderung des bisherigen Beitrages kann infrage kommen, wenn •die VS (z. B. infolge Neuanschaffungen) geändert werden soll, •Zusatzdeckungen eingeschlossen werden oder fortfallen sollen, •Veränderungen bei den Entschädigungsgrenzen gewünscht werden, •der VN in eine Tarifzone mit anderem Beitragssatz umzieht, •eine Über- bzw. Unterversicherung beseitigt werden […]
Die Grundsätze über die Entschädigung versicherter Sachen gelten auch für die Entschädigung versicherter Kosten, d. h. insbesondere, dass die Kostenentschädigung niemals größer sein kann als der nachgewiesene Kostenschaden. VS und vereinbarter Vorsorgebetrag gern. § 12 Nr. 2 VHB 2005 (hier: 10%) bilden die Obergrenze der Entschädigung für versicherte Sachen. Die Differenz zwischen einem Teilschaden und […]
1. Prüfen Sie, ob der Hausratversicherer leistungspflichtig ist: a)Unbekannte Täter legen im Hausflur Feuer. Rauch und Ruß dringen in die Wohnung des Mieters ein und verschmutzen Wände, Decken und Möbel, b)Der Weihnachtsbaum gerät in Brand, während der VN (Mieter) mit seiner Familie im Nebenzimmer zu Tisch sitzt. Die Gardine wird zerstört und der vom Vermieter […]
Aufgrund des Wandels der Verhältnisse in der Praxis ist es schwierig, Beiträge für eine ungewisse Zeit zu kalkulieren; denn Erfahrungen aus der Vergangenheit (Vergangenheitsbeobachtungen) können häufig nicht ohne weiteres auf die Zukunft übertragen werden. Auch kann es zufällig zu Schadenhäufungen kommen oder der VR ist von falschen Voraussetzungen ausgegangen, d. h., er hat sich geirrt. […]
Wohnung Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des VN. Versicherungsnehmer Anton Müller Versicherungsort: Friedenstr. 29 (2. Stockwerk) 99999 Musterstadt Zur Wohnung gehören alle privat genutzten Räume, ferner Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück. Letztere dürfen nur vom VN oder einer mit ihm in häuslicher […]
a)Regelungen im VVG Die bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht in § 19 Abs. 2 bis 4 WG vorgesehenen Rechte erlöschen nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsabschluss. In der Krankenversicherung beträgt die Frist drei Jahre. Hat der VN die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, verlängern sich die vorgenannten Fristen auf zehn Jahre. Wird dem […]
Vertragsgrundlagen und Anwendungsbereich der Wohngebäudeversicherung Vertragsgrundlagen sind in erster Linie die Versicherungsbedingungen und die Klauseln. Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2005) Die Abkürzung VGB steht für Verbundene Gebäudeversicherungs-Bedingungen, womit zum Ausdruck gebracht wird, dass mehrere Gefahrengruppen in der Wohngebäudeversicherung zusammengefasst sind, nämlich •Brand/Blitzschlag/Explosion/Implosion/Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, •Leitungswasser/Rohrbruch/Frostschäden, •Sturm/Hagel. Im Gegensatz zur Hausratversicherung sind […]
Durch Vereinbarung von Klauseln kann die Grunddeckung nach den VGB 2005 individuell erweitert werden. Nachstehend findet sich eine Auswahl von Klauseln, die in Verbindung mit den VGB 2005 eingeschlossen werden können: a)Erweiterung der versicherten Gefahren und Schäden •Klausel 7160 – Überspannungsschäden durch Blitz Abweichend von § 5 Nr. 7 VGB 2005 ersetzt der VR auch […]