• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Pflegebedürftig was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt Teil I

Wenn bei Menschen die Pflegebedürftigkeit eintritt, muss deswegen allein die Pflegeversicherung noch nicht zahlen. Voraussetzung ist ein Antrag auf Leistungen, die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und eine entsprechende Einstufung in eine Pflegestufe. Häufig kommen dann ablehnende Bescheide. Oft sind mangelnde Aufklärung und Missverständnisse Ursache für die fehlende Anerkennung der Pflegebedürftigkeit. Was aber können Sie tun, wenn ein ablehnender Bescheid kommt? Wie äußern Sie juristisch richtig Widerspruch? Welche Fristen gelten? Wer muss den Widerspruch bei welcher Stelle einlegen? Wie erfolgt eine Zweitbegutachtung?

Wenn der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung abgelehnt wird, ist das ärgerlich für die pflegenden Angehörigen, denn die teure Pflege geht ja weiter und die Kosten müssen trotz Versicherung weiter selbst aufgebracht werden. Wahrscheinlich hat man bei der ersten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst die Mindestanforderungen nicht erreicht oder andere Fehler gemacht.

Wenn Sie mit der Beurteilung nicht einverstanden sind, sollten Sie zunächst bei der zuständigen Krankenkasse, also nicht beim Medizinischen Dienst, Akteneinsicht verlangen, um die Ablehnungsgründe zu erfahren. Die Pflegekasse ist verpflichtet, auf Aufforderung eine Durchschrift des Gutachtens zuzuschicken. Prüfen Sie das Gutachten des Medizinischen Dienstes und die detaillierte Begründung, warum der Antrag abgelehnt wurde, und ziehen Sie dafür auch Ihren Hausarzt zurate. Außerdem können Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern.

Widerspruch einlegen
Die Beurteilung des Gutachters sollten Sie dann mit den eigenen Aufzeichnungen vergleichen. Wenn Begutachtungsergebnisse nicht mit der wirklichen Situation und dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit übereinstimmen, sollten Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Die Beurteilung der Pflegestufe ist ein sogenannter Verwaltungsakt, dagegen ist schließlich Widerspruch möglich. Für einen formgerechten Widerspruch reichen wenige Zeilen.

Achtung!
Datum, Krankennummer und Unterschrift dürfen bei dem Wider-spruch nicht fehlen. Wichtig ist auch, dass Sie dabei bestimmte Fristen einhalten. Findet sich auf dem Schreiben der Pflegekasse eine Rechtsmittelbelehrung – das ist der Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit und Fristen – muss der Widerspruch innerhalb eines Monats eingelegt werden. Fehlt dieser Hinweis, dann können Sie noch innerhalb eines Jahres widersprechen. Ratsam ist es jedoch, auch in diesem Fall so bald wie möglich den Widerspruch zu verfassen.

123Versicherung Ratgeber Tipp
Begründen Sie den Widerspruch so ausführlich wie möglich, wobei die ausführliche Begründung dem formlosen Widerspruch aber auch nachgereicht werden kann.

Der Kontakt mit Behörden ist kompliziert. In der Begründung des Widerspruchs sollte auf die Feststellungen des Gutachters genau eingegangen werden. Empfehlenswert ist es auch, den Haus- oder Facharzt zu bitten, medizinische Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die den tatsächlichen Pflegebedarf untermauern. Wer bereits Kunde eines Pflegedienstes ist, kann sich von diesem ein Pflegegutachten erstellen lassen, in dem alle anfallenden Pflegeverrichtungen aufgeführt sind.

Ratsam ist es auch, zu überprüfen, ob die Unterlagen der Pflegekasse Unstimmigkeiten enthalten. Diese liegen beispielsweise vor, wenn beim Punkt Bestimmung der Pflegebedürftigkeit für eine bestimmte Verrichtung kein Hilfebedarf anerkannt wurde, aber im Fragebogenfeld Bemerkungen steht, dass für dieselbe Verrichtung Beaufsichtigung und Anleitung erforderlich sind.

Ist der Widerspruch bei der Pflegekasse eingegangen, geht er zunächst meist an den Erstgutachter des Medizinischen Dienstes. Dieser hat zu prüfen, ob er anhand der Widerspruchsunterlagen oder aufgrund neuer Aspekte zu einer anderen Einstufung kommt. Ist das nicht der Fall, wird in der Regel ein neues Gutachten von einem Zweitgutachter erstellt. Dieser muss dazu meist einen erneuten Hausbesuch abstatten.

Bleibt die Kasse trotz des Widerspruches bei ihrer Entscheidung bleibt nur eine Klage vor dem Sozialgericht. Das Widerspruchsverfahren selbst ist kostenlos, und auch die Kosten für ein Verfahren vor dem Sozialgericht halten sich in der ersten Instanz in Grenzen. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die mit der Entscheidung über ihre Pflegestufe nicht einverstanden sind, ist beachtlich. Immerhin ein Drittel aller Klagen wird vor Gericht anerkannt.

Neuen Antrag stellen?
Für eine Einstufung der Pflegebedürftigkeit ist der Tag der Beurteilung durch den Medizinischen Dienst maßgeblich. Ein neuer Antrag auf Änderung der Einstufung kann jederzeit, sobald sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen verschlechtert hat, gestellt werden – auch wenn über einen vorangegangenen Antrag noch nicht entschieden wurde. Wegen der vielen Widersprüche und Klagen gegen die Bescheide sind die mit der Pflegeversicherung befassten Stellen der Krankenversicherungen und die Medizinischen Dienste allerdings völlig überlastet. Dadurch dauert schon ein Verfahren ohne Widerspruch normalerweise drei bis sechs Monate.

123Versicherung Ratgeber Tipp
Auch wenn das Verfahren lange dauert, geht Ihnen kein Geld verloren: Pflegegeld wird rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung gezahlt.

Der Gang vor Gericht
Sollten Sie noch immer der begründeten Meinung sein, dass die Pflegekasse eine falsche Einstufung mitgeteilt hat, ist eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht sinnvoll. Vor diesem Schritt sollten Sie sich aber sicher sein, dass die oben genannten Voraussetzungen auch wirklich erfüllt sind.

123Versicherung Ratgeber Tipp
Ein Anwalt ist für die Klage eigentlich nicht erforderlich, aber Sie sollten sich auf jeden Fall beraten lassen.

Sowohl die Einlegung eines Widerspruchs als auch die Einreichung einer Klage löst keinerlei Kosten aus, sodass Sie immer Widerspruch oder Klage einreichen sollten, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob der Bescheid zutreffend ist. Auch wenn Sie später feststellen, dass der Bescheid zutreffend ist, können Sie jederzeit den Widerspruch oder die Klage zurücknehmen, ohne dass Sie hierfür Kosten tragen müssen.

Sowohl bei verwaltungsgerichtlichen als auch bei sozialgerichtlichen Auseinandersetzungen muss das Gericht alle zur Entscheidung notwendigen Aspekte von Amts wegen ermitteln. Führen Sie ein Sozialgerichtsverfahren, beispielsweise auf Pflegegeldleistungen gegen Ihre Pflegeversicherung, wird das Sozialgericht von sich aus ein medizinisches Gutachten nach § 106 Sozialgerichtsgesetz (SGG) bei einem unabhängigen Sachverständigen in Auftrag geben. Die hierfür anfallenden Kosten brauchen Sie ebenfalls nicht aufzubringen, auch wenn Ihre Klage nicht zum Erfolg führen sollte; diese Gutachterkosten werden in jedem Fall aus der Staatskasse gezahlt.

Sind Sie auch mit dem Ergebnis dieses Gutachtens nicht einverstanden, können Sie selbst nach § 109 SGG die Einholung eines weiteren medizinischen Gutachtens beim Gericht beantragen.

Achtung!

Das Sozialgericht wird hierfür von Ihnen einen Kostenvorschuss verlangen, der sich in der Regel zwischen 400 und 1 000 Euro bewegen wird. Wenn Sie das Klageverfahren dann verlieren, müssen Sie letztlich auch die Kosten für dieses Gutachten tragen.

Sie können nicht nur die Einholung eines solchen Gutachtens beantragen, Sie dürfen nach dieser Vorschrift auch den Gutachter benennen, der vom Gericht beauftragt werden soll. Empfehlenswert ist es, einen der behandelnden Ärzte zu benennen, die natürlich den pflegebedürftigen Menschen in seiner individuellen Situation am besten kennen.

Gegen das Urteil eines Sozialgerichts können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Berufung beim Landessozialgericht beziehungsweise gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Gegen das zweitinstanzliche Urteil bleibt ebenfalls innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung des Urteils die Möglichkeit der Revision beim Bundessozial- beziehungsweise beim Bundesverwaltungsgericht.

Sollten Sie für die Durchführung eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens einen Rechtsanwalt beauftragen, sollten Sie beachten, dass weder für das Widerspruchsverfahren, noch für ein Klage- oder Berufungsverfahren ein Rechtsanwalt gebraucht wird. Erst in Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungs- oder dem Bundessozialgericht besteht ein Anwaltszwang

Apr 23, 2017gesundhe-admin
Hausratversicherungen – Zahlung, Leistungen, Kosten und pauschale AbsicherungAuslandsreisekrankenversicherung sollte nicht unterschätzt werden - hilfreiche Information
  Weitere Artikel  
 
Wie hoch ist das demographische Risiko – die Sozialversicherungen in Deutschland
 
Einflussnahme auf Rechtsprechung, Aufsicht und Medien – Versicherungswesen in Deutschland
 
Rahmenvertrag des Bundes der Versicherten – Risiko-Lebensversicherung in Deutschland
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Test und Lernkotrolle zu Mitversicherung und Rückversicherung

    1. Aufgrund der Vermittlung eines Versicherungsmaklers kommt für die Versicherung eines Transportes das folgende Mitversicherungsgeschäft zustande: VS 3 900 000,00 €, Beitragssatz 2,3 %, VersSt 19 %. Anteile der Mitversicherer: […]

    Dez 13, 2015gesundhe-admin
  • Ausstieg aus Minderjährigen-Verträgen – Kapital-Lebensversicherungen Tipps

    Ein Ausstieg aus Kapital-Lebensversicherungen ist ohne finanzielle Verluste möglich, wenn ein Minderjähriger den Antrag als Versicherungsnehmer (!) unterzeichnet hat – auch wenn die Eltern als Erziehungsberechtigte mit unterschrieben haben. Das […]

    Aug 14, 2016gesundhe-admin
  • Senioren-Lebensversicherungen, Ausbildungs- und Dread-Disease-Versicherung

    Senioren-Lebensversicherungen Seniorenversicherungen ohne Gesundheitsprüfung haben nichts mit Kapitalbildung zu tun, sondern sind ein Glücksspiel für Kranke, an dem sich Gesunde nicht beteiligen sollten. Nur wer die ersten drei Jahre überlebt, […]

    Aug 6, 2016gesundhe-admin
  • Aktionärsrechte, die vinkulierte Versicherungswirtschaft – hilfreiche Information

    Oberflächliche Beobachter halten gelegentlich die deutschen Versicherungen für ideale Kandidaten einer Übernahme durch ausländische Unternehmen. Die großen deutschen Versicherer würden alle an der Börse notiert, das Kapital sei breit gestreut. […]

    Sep 28, 2016gesundhe-admin
  • Insolvenz des Versicherungsnehmers bei der Lebensversicherung

    Im Insolvenzfall gehören Rechte und Ansprüche des Versicherungsnehmers aus der Lebensversicherung zur Insolvenzmasse. Der VR kann seine Leistungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an den Insolvenzverwalter erbringen. Ist die Laufzeit des […]

    Jun 23, 2015gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr