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Pflichten des Betreuers und Einwilligungsvorbehalt – Pflegeversicherung in Deutschland

Pflichten des Betreuers
Der Betreuer vertritt den Betreuten in seinem Aufgabenkreis gerichtlich und außergerichtlich. Die Angelegenheiten sind so zu erledigen, wie es dem Wohl des Betreuten entspricht. Dazu gehören insbesondere
■ die Möglichkeit, sein Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten,
■ die Entsprechung von Wünschen des Betreuten,
■ die Besprechung wichtiger Angelegenheiten mit dem Betreuten,
■ alle Möglichkeiten zu nutzen, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen oder zu bessern

Der Betreuer übernimmt diejenigen Aufgabenbereiche, die der Betreute auf Grund seiner Einschränkungen nicht selbst sicherstellen kann. Er soll dabei das Wohlergehen des zu Betreuenden im Auge haben und ihm bei Entscheidungen auch ein Mitspracherecht einräumen. Persönliche Wünsche und Anliegen des zu Betreuenden sollen, so weit dies möglich ist, berücksichtigt werden. Die Aufgaben eines Betreuers können auch durch einen Betreuungsverein, wie zum Beispiel die Buntstifte, oder durch einen Vereinsbetreuer erledigt werden.

Der Betreuer erhält Kostenersatz für bestimmte anfallende Kosten. Eine pauschale Aufwandsentschädigung für geringfügige Aufwendungen in Höhe von jährlich etwa 150 Euro kann ebenfalls beantragt werden. Nähere Informationen zu diesem Themenbereich erhalten Sie beim zuständigen Vormundschaftsgericht.

Einwilligungsvorbehalt
Für bestimmte Aufgabenkreise kann das Vormundschaftsgericht veranlassen, dass eine Willensentscheidung des Betreuten nur mit Einwilligung des Betreuers rechtskräftig wird (Einwilligungsvorbehalt). Hiervon ausgeschlossen sind die Eheschließung und Verfügungen von Todes wegen.

Bei gefährlichen ärztlichen Eingriffen bedarf es hingegen grundsätzlich der zusätzlichen Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Gleiches gilt für die Einwilligung in eine Sterilisation, eine Unterbringung, die mit Freiheitsentzug („geschlossene Unterbringung“) – auch durch mechanische Vorrichtungen oder Medikamente – verbunden ist, oder bei allen Angelegenheiten, die ein Mietsverhältnis betreffen, in dem sich ein Betreuter befindet.

Jan 27, 2018gesundhe-admin
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