Die Versicherungsbedingungen der PKV sehen in § 8a vor: Eine Erhöhung der Beiträge wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist während der Dauer des Versicherungsverhältnisses ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist. Mit dieser Bestimmung sind schon viele betrogen worden. In einem Werbeschreiben ist sogar zu lesen: Ihr Beitrag bleibt immer konstant. Das bedeutet, dass der jetzt gezahlte Beitrag von … DM im Laufe der Versicherungszeit erhalten bleibt. – Auch Vertreter haben unter Hinweis auf die Regelung im § 8a der Bedingungen den Eindruck erweckt, Beiträge dürften mit zunehmendem Alter nicht erhöht werden. Dabei bezieht sich diese Regelung nur auf die zunehmenden Erkrankungen, die beim Älterwerden anfallen. Allein diese steigende Morbidität wird in der Prämienkalkulation berücksichtigt, dass z.B. ein alter Mensch bis zu siebenmal mehr Aufwendungen erfordert als ein junger. Lediglich für diese zunehmenden Krankheitskosten wird eine so genannte Alterungsrückstellung gebildet, aber nur nach den heute geltenden Werten und Zahlen.
Inflation und Kostensteigerungen sowie die ständig steigende Lebenserwartung werden nicht einkalkuliert, sondern in Form ständiger Beitragserhöhungen ausgeglichen – vom Vertragsbeginn (der Anfangsbeitrag einer jungen Werbefachfrau stieg innerhalb von 20 Monaten von 306,60 Mark auf 485,76 Mark) bis an das Lebensende. Außerdem liegt im letzten Halbsatz des eben genannten § 8a der Bedingungen noch eine weitere Tücke: Der PKV-Beitrag wird auch wegen des Älterwerdens erhöht, wenn keine ausreichende Rückstellung gebildet worden ist. Dazu hat schon im Jahr 1993 der ehemalige Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer gesagt: Die privaten Krankenversicherer bilden seit Jahrzehnten unzureichende Altersrückstellungen. Vor allem, weil sie junge Leute mit günstigen Beiträgen in die Versicherung locken wollen …