Wer als gesetzlich Versicherter nicht zur PKV wechseln will oder kann, bekommt dennoch auf Wunsch einen vergleichbaren Schutz. Die privaten Versicherer decken die Differenz zwischen dem gesetzlichen Ersatz und den tatsächlichen Kosten. Davon machen rund 7,5 Millionen gesetzlich Versicherte Gebrauch.
Stationäre Zusatzversicherung. Diese Zusatzversicherung er-setzt die privatärztliche Behandlung im Krankenhaus: Der Patient kann einen Arzt seines Vertrauens, auch den Chefarzt, wählen. Je nach Tarif wird ein Ein- oder Zweibettzimmer mit allem Komfort wie Dusche, Telefon oder Fernseher ersetzt. Die Krankenhaus-Zusatzversicherung ist eine eindeutige Luxusversicherung, die 4,4 Millionen GKV-Versicherte nutzen: Auch gesetzlich Versicherte kommen ins Krankenhaus, nur liegen sie dort in Mehrbettzimmern und werden vom diensthabenden Arzt behandelt. Viele Kranken-häuser haben schon standardmäßig Zweibettzimmer, das Essen ist für privat und gesetzlich Versicherte gleich, und bei medizinischer Notwendigkeit wird auch der gesetzlich Versicherte in ein Einbettzimmer gelegt und vom Chefarzt behandelt. Günstige Versicherungen sind ARAG, Generali und Vereinte. Der monatliche Beitrag bis zu einem Eintrittsalter von rund 32 Jahren liegt zwischen 40 € und 65 € bei einem Mann und 60 bis 75 € bei einer Frau.
Zusatz-Krankenversicherung (Ergänzungsversicherung). Als mit dem Gesundheitsreformgesetz 1989 die Leistungen der GKV drastisch gekürzt wurden, gerieten viele Versicherte in Panik. Die privaten Versicherer boten daraufhin flugs die Ergänzungsversicherung an, von denen 4,5 Millionen GKV-Versicherte Gebrauch machen: Sie deckt Leistungen, die von der Kasse gar nicht mehr oder nur teilweise gezahlt werden. Beispiel sind Zahnersatz, Brillen und Auslandsschutz. Allerdings steigt der Versicherte damit nicht zum Privatversicherten auf, sondern die PKV macht ihre Leistung von einer Kostenbeteiligung der GKV abhängig. Sie gleicht den Unterschied zwischen den Kosten von Arzt und Medikamenten und der Erstattung der GKV aus. Zusätzlich lassen sich auch Zahnleistungen versichern, bei einigen Gesellschaften (Berlin-Kölnische, Familienfürsorge, Generali, Signal, Union) auch Heilpraktiker. Die Versicherung wird aber nur für Versicherte geboten, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Die Prämie richtet sich nach Leistung, Geschlecht, Gesundheit und Eintrittsalter. Für einen 35 Jahre alten Mann liegt der Beitrag für Krankenhausleistungen (mindestens Zweibettzimmer, Privatarzt) zwischen 50 und 90 € im Monat, eine Frau zahlt zwischen 60 und 90 €. Der ambulante Zusatzschutz kostet (je nach Anbieter für Zahnersatz, Auslandsreisen, Brillen, Heilpraktiker, usw.) zwischen 13 und 25 € für Männer und 15 bis 25 € für Frauen.
Krankentagegeld-Versicherung. Die Krankentagegeld-Versicherung zahlt bei Verdienstausfall durch Krankheit. Davor schützen sich 2,3 Millionen GKV-Versicherte. Sie soll die Lücke zwischen Krankentagegeld der Kasse und dem wirklichen Nettoeinkommen schließen. In den meisten Fällen reicht jedoch der Kassenschutz: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse! Zum 1. Januar 1997 wurde das Krankengeld von 80 auf 70 Prozent vom Bruttoeinkommen reduziert. Es darf nun nicht mehr als 90 (früher 100 Prozent) des Nettoeinkommens betragen. Das wird so berechnet: 4 200 € Bruttoeinkommen: 30 Tage = 140 € pro Tag, davon 70 Prozent sind 98 €. Dieser Betrag darf jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens betragen, bei 3 000 € netto bleiben also nur 90 € übrig. Der Beitrag der Zusatzpolice richtet sich nach dem vereinbarten Tagegeld, Eintrittsalter, Geschlecht und Zahlungsbeginn. Im Ausland gilt der Schutz meist nicht. Die Preisunterschiede sind groß: Die Prämien differieren bis zu 100 Prozent. Günstige Versicherungen sind Alte Oldenburger und Landeskrankenhilfe. Überflüssig ist dagegen die Krankenhaustagegeld-Versicherung, die für jeden Tag des Aufenthaltes im Krankenhaus ein vereinbartes Tagegeld zahlt. Da nicht alle Krankheiten ins Krankenhaus führen, kann nur eine Krankentagegeld-Versicherung den Verdienstausfall ausgleichen. Wichtig: Wenn Sie nach Gehaltserhöhungen das Krankentagegeld anpassen wollen, müssen Sie oft in den ersten zwei Monaten nach der Erhöhung reagieren. Sonst verlangen einige Gesellschaften eine neue Gesundheitsprüfung und Wartezeit.
Auslandsreise-Krankenversicherung. Davon machen 23 Millionen Deutsche Gebrauch.