Was ist empfehlenswert?
Es sind längst nicht alle privaten Krankenzusatztarife zur gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll. Kombi-Pakete mit verschiedenen Leistungsinhalten aus Zahnersatz, Heilpraktiker, Brillen, Vorsorgeuntersuchungen, Medikamente, Zuzahlungen, Krankenhaustagegeld und Auslandsreisekrankenversicherung sind meistens nicht zu empfehlen (Ergänzungstarife). Sie rechnen sich vielfach nicht. Auch sind diese Kombi-Angebote oft leistungsschwach. Wichtig sind dagegen die Auslandsreisekrankenversicherung für den Urlaub und das Krankentagegeld als Ersatz für Verdienstausfall bei Selbstständigen und Gutverdienenden. Die Krankenhaus-Zusatzversicherung ist eine Art Luxusversicherung für die Krankenhausbehandlung. Sie sollte erst dann abgeschlossen werden, wenn andere wichtige Risiken abgedeckt sind. Ist dies der Fall, kann sie eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung bieten. Zahnzusatzversicherungen können hingegen für Personen sinnvoll sein, die höherwertige Dentalleistungen beispielsweise mit Gold- und Keramikkronen sowie Implantaten wünschen.
Krankenzusatztarife für gesetzlich Versicherte
Versicherungslücken teuer schließen
Patienten müssen zunehmend tiefer in die Tasche greifen. Vor allem die letzten Gesundheitsreformen haben die Leistungen der gesetzlichen Kassen merklich eingeschränkt. Die Versicherungsbranche hat schnell reagiert und bietet eine Vielzahl von Zusatzpolicen an, die diese Lücken füllen. Vermarktet werden sie direkt von den privaten Krankenversicherern. Außerdem dürfen die gesetzlichen Kassen ihren Mitgliedern Angebote privater Versicherungsunternehmen vermitteln. Manche Versicherungsangebote beinhalten je nach Tarif eine Kostenbeteiligung für Zahnersatz, Brillen oder Kontaktlinsen, für die Behandlung beim Heilpraktiker und bieten Krankenversicherungsschutz auf Auslandsreisen (Ergänzungstarif). Sie kombinieren mehrere Leistungen. Die Tarife, die separaten Schutz z. B. für Zahnersatz oder die Auslandsreise beinhalten, sind normalerweise besser und vorzugswürdig.
> Die meisten Zahnzusatzversicherungen stocken die Zahlungen der Kasse um einen vereinbarten Prozentsatz auf. Meistens werden maximal bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten für eine Regelversorgung mit z. B. metallischen Kronen, Brücken und Prothesen, erstattet. Teilweise kommen die Zusatzversicherungen auch für Leistungen wie Implantate auf, die der gesetzliche Leistungskatalog seit einiger Zeit zwar beinhaltet, aber deren Kosten nur in Höhe des Zuschusses für metallischen Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung übernommen werden. Das trifft ebenso auf die Zusatz-kosten für Inlays zu, da nur die Kosten für die Amalgamfüllungen von der Kasse übernommen werden.
> Für Heilpraktiker dürfen die gesetzlichen Kassen nicht bezahlen Auch Zusatzversicherungen bieten keinen Komplettschutz, sondern beteiligen sich meist nur anteilig mit 50 bis 80 Prozent und/ oder bis zu einer vertraglich vereinbarten Höchstgrenze an den Rechnungen für Behandlungen und Medikamente. Nur sehr wenige Angebote sind lohnenswert, wobei fast immer die anteilige Erstattung von Heilpraktiker und/oder alternativen ärztlichen Behandlungsmethoden ein Teil eines Kombipaketes in einem Ergänzungstarif sind.
> Für Brillen und Kontaktlinsen in einem solchen Tarif werden 80 bis 100 Prozent bis zu einem vertraglich vereinbarten Höchstbetrag -von z. B. 150 Euro alle drei Jahre – erstattet.
> Zusätzlich können von einem Ergänzungstarif weitere Ausgaben übernommen werden, beispielsweise für Vorsorgeuntersuchungen, Heil- und Hilfsmittel, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Zuzahlungen und Praxisgebühr.
Wer sich für eine Ergänzungspolice interessiert, sollte ganz genau hinschauen. Prüfen Sie, welche Leistungen für Sie wirklich wichtig sind. Wer nie zum Heilpraktiker geht oder nur wegen der Brille eine Zusatzversicherung abschließen will, ist mit dem Kombipaket eines Ergänzungstarifs meistens schlecht bedient. Generell sollten Sie abwägen, ob es nicht günstiger ist, die Zusatzleistungen selbst zu bezahlen und dafür finanzielle Rücklagen bilden. Überlegen Sie, wie oft Sie bestimmte Leistungen überhaupt in Anspruch nehmen und welche Ausgaben dafür anfallen. Wenn Sie nur in größeren Abständen eine Sehhilfe benötigen und einmal im Jahr zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen machen lassen, sind die Beiträge womöglich höher als die Erstattung, die Sie erhalten. Am ehesten kann in Einzelfällen noch eine separate Zahnzusatzversicherung lohnen, wenn zum Beispiel eine höherwertige zahnärztliche Versorgung, wie beispielsweise mit Implantaten, gewünscht wird. Allerdings gibt es nur wenige Tarife, die zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse bis zu 80 Prozent der Kosten erstatten Die Beiträge für solche Tarife liegen beispielsweise für einen Mann im Alter von 30 Jahren bei etwa 15-20 Euro und mehr im Monat, Frauen gleichen Alters zahlen ein paar Euro mehr. Keinen Sinn macht der Abschluss eines Ergänzungstarifs wegen der Zuzahlungen, die als gesetzlich Versicherter zu tragen sind, da Sie dafür maximal zwei Prozent Ihres Jahreseinkommens aufwenden müssen, als chronisch Kranker sogar nur ein Prozent.
→ Klären Sie detailliert, ob und wo Sie Bedarf an zusätzlichem Versicherungsschutz haben. Schließen Sie möglichst nur für diese Leistungen einen Vertrag ab und vermeiden Sie nicht benötigte Extras.
→ Achtung: Ihre gesetzliche Kasse darf Zusatzpolicen nur vermitteln, sie ist also nicht Ihr Vertragspartner. Das ist bei Zusatzpolicen immer ein privates Krankenversicherungsunternehmen.
→ Prüfen Sie, ob die Policen, die die Kassen vermitteln, günstiger sind, als allgemein zugängliche Erganzungstarife. Nehmen Sie das Angebot Ihrer Krankenversicherung daher genau unter die Lupe, auch wenn mit Rabatt geworben wird. Berücksichtigen Sie, dass bei einem Wechsel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse der Rabatt im Normalfall entfällt.
→ Falls Sie sich zu einer Zusatzversicherung entschließen, sollten Sie rasch handeln. Wie bei allen anderen privaten Krankenversicherungen wird es mit dem Alter und bei schlechterem Gesundheitszustand teurer. Außerdem müssen Sie sich auf Wartezeiten einstellen Einen Abschluss kurz vor der großen Zahnsanierung ist damit der Weg verbaut.
→ Achten Sie in jedem Fall auf das Kleingedruckte. Häufig gibt es z. B. bei der Zahnzusatzversicherung Summenbegrenzungen pro Jahr oder es werden bestimmte Leistungen wie höherwertiger Zahnersatz (z. B. Inlays oder Implantate) ausgeschlossen