Während der Laufzeit Ihrer Privaten Krankenversicherungen beachten
Nach dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten Sie nicht aufhören, sich auf dem Laufenden zu halten. Es kann sich bei den Angeboten vieles ändern. Darüber informieren Zeitschriften wie FINANZtest und auch zukünftige Auflagen dieses Buches sowie ständig aktualisierte Auszüge aus dem Informationssystem des Bundes des Versicherten (siehe im Internet unter bundderversi-cherten*de).
Tarifwechsel
Viele Tarife der privaten Krankenversicherungsunternehmen vergreisen. Das heißt: Ein neuer Tarif wird aufgelegt und es kommen keine Neuversicherten mehr in den geschlossenen Tarif hinein. Die Altversicherten sind mit den geschilderten Alterungs- und Altersproblemen unter sich. Die Prämien verteuern sich ohne junges Blut. Gesellschaften haben diese Methode früher einmal gezielt an-gewendet, um niedrigere Prämien für Einsteiger bieten zu können. Dem hat der Gesetzgeber mit einem ab 1995 geltenden § 178 f des Versicherungsvertragsgesetzes (WG) einen Riegel vorzuschieben versucht. Nach dieser Bestimmung kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass er unter Anrechnung aller Rechte und vor allem der Alterungsrückstellungen in den neuen Tarif übernommen wird. Wenn der neue Tarif mehr Leistungen bietet, kann der Versicherer – nur – für die Mehrleistung gegebenenfalls einen Leistungsausschluss vereinbaren oder einen Risikozuschlag erheben. Es kann sich also lohnen, vom Versicherungsunternehmen von Zeit zu Zeit ein Angebot auf Wechsel in einen jungen Tarif zu verlangen. Das kann zu einer erheblichen Beitragseinsparung bei (fast) gleichen Leistungen führen.
Bitte machen Sie mir Angebote für einen Wechsel in andere gleichartige Tarife gemäß § 178fWG.
Welche Leistungsunterschiede (Mehr-/Minderleistungen) gibt es im Vergleich zu den Tarifen der oben angegebenen Versicherungen!
Bitte keinen Vertreterbesuch!
Mit freundlichen Grüßen
Wechsel des Versicherers
Möglicherweise lohnt sich sogar noch ein Wechsel zu einem günstigeren Unternehmen. Wer bereits eine Police für eine private Krankenversicherung besitzt, hat es verhältnismäßig leicht, diese überprüfen zu lassen. Er kann sie einmal kopieren und quer über die Kopie schreiben Bitte um Gegenangebot. Diese Kopie wird wiederum mehrfach kopiert und an günstige Unternehmen gesandt. Das Ergebnis kann auch sein, dass es günstigere Angebote nur in bestimmten Bereichen oder für ein bestimmtes Familienmitglied gibt. Ein Wechsel ist natürlich nur möglich, wenn die alte Versicherung ganz oder teilweise oder für die betreffende Person zu kündigen ist (was in der Regel in den ersten drei Vertragsjahren nicht möglich ist). Da sich die Tarife der privaten Krankenversicherung in den Leistungen und den Beiträgen ändern und auch neue Tarife hervorgebracht werden, ist es wenig sinnvoll, einen Vergleich anzustellen, wenn ein Wechsel erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Daher sollten Sie den Termin für einen Wechsel als Erstes feststellen und gegebenenfalls in Ihrem Terminkalender vormerken.
Sieben Monate vor dem möglichen Wechsel ist der richtige Zeitpunkt, damit man sechs Monate vor dem neuen Versicherungsbeginn den Antrag stellen kann. Je früher man den neuen Versicherungsschein hat, umso besser; denn alles, was sich danach an Krankheiten oder Unfällen zeigt, ist im neuen Vertrag mitversichert (wenn nicht entgegenstehende Vereinbarungen getroffen sind). Bei den privaten Krankenversicherungen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Der Termin, zu dem gekündigt werden kann, ist aber bei den einzelnen Unternehmen unterschiedlich. Gekündigt werden kann immer nur zum Ende eines jeden Versicherungsjahres. Dieses ist bei etwa der Hälfte der Unternehmen dem Kalenderjahr gleichgestellt worden, während die andere Hälfte bei dem ursprünglichen Versicherungsjahr bleibt, das immer von dem Tag an läuft, an dem der Versicherungsvertrag einmal begonnen hat. Wenn der zu kündigende Versicherungsvertrag noch nicht lange läuft, ist auch zu beachten, dass es bei mehreren Gesellschaften Mindestlaufzeiten von bis zu drei Jahren gibt.
Während dieser Zeit ist eine Kündigung nicht möglich, wenn keine besonderen Umstände hinzutreten, wie z.B. eine Beitragserhöhung oder Leistungsminderung (z. B. Erhöhung der Selbstbeteiligung) oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung des Versicherungsnehmers. Bei Beitragserhöhungen muss die Kündigung innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem Sie davon Mitteilung erhalten haben. Da derartige Benachrichtigungen nicht per Einschreiben versandt werden, ist es für den Versicherer aber schwer, den genauen Tag des Eingangs der Mitteilung bei Ihnen zu beweisen. Wollen Sie wechseln, muss zunächst einmal der neue Versicherungsschutz unter Dach und Fach sein. Also gilt es, diesen auf dem schnellsten Wege zu beantragen. Der Antrag muss bearbeitet werden. Eventuell ergeben sich dabei Rückfragen, die die Erledigung verzögern. Hier noch mal der dringende Rat: Kündigen Sie auf keinen Fall, bevor Sie nicht die Bestätigung des neuen Vertrages haben!
Bei einem Wechsel von einem privaten Versicherungsunternehmen zu einem anderen müssen aber auch einige Nachteile beachtet und hingenommen werden. Die neue Gesellschaft könnte z. B. – außer natürlich bei Vollversicherungen – den Vertrag wieder innerhalb der ersten drei Jahre kündigen. Für Reumütige gibt es sogar einen Weg zurück. Auch wenn bei dem alten Vertrag der Beendigungstermin schon verstrichen und der neue Vertrag in Kraft getreten ist, Beiträge gezahlt sind und Leistungen in Anspruch genommen wurden, gibt es diesen Weg zurück. Die Unternehmen haben sich Wettbewerbsrichtlinien auferlegt, die besagen, dass ein Unternehmen bis zu drei Jahren nach Abschluss einer neuen privaten Krankenversicherung den Vertrag freigibt, wenn der Versicherte seine frühere Versicherung fortzuführen wünscht. Der Reumütige hat vier Monate nach Eingang der Kündigung beim ersten Unternehmen Zeit, alles wieder rückgängig zu machen.
Prüfen Sie ständig Zuschläge und Ausschlüsse
Die Empfehlungen über die Information, für die Erstellung von Beitrags- und Leistungsübersichten und über Wege der Vermittlung gelten auch für alle, die bereits eine private Kranken-Voll- oder -Zusatzversicherung abgeschlossen haben; denn Krankenversicherungen können in der Regel nach Ablauf der ersten drei Jahre, oft aber auch früher, mit einer Drei-Monats-Frist zum Ablauf sowie bei jeder Beitragserhöhung gekündigt werden. Es lohnt sich also, Policen aus der Schublade zu holen. Fotokopieren Sie diese mehrfach und schicken Sie die Kopien mit der Bitte um Gegenangebote an die etwa 50 Krankenversicherungsunternehmen.
Lassen Sie sich von dieser wichtigen Informationsmaßnahme nicht abhalten durch die Tatsache, dass Beiträge privater Krankenversicherungen mit zunehmendem Eintrittsalter steigen.
Oft wird dieser Nachteil mehr als ausgeglichen durch den allgemeinen Beitragsunterschied. Sind Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung bei einem teuren Unternehmen gelandet, kann sich ein Wechsel allerdings unter bestimmten Umständen nicht mehr lohnen: Sie haben vielleicht ein so hohes Eintrittsalter erreicht, dass die Beiträge nicht niedriger ausfallen. Oder Ihnen wird wegen zwischenzeitlicher Erkrankungen der Antrag abgelehnt oder ein Zuschlag berechnet. Dann ist der zurückliegende Fehler nicht mehr zu korrigieren. Sie können zu einer bestehenden Krankenversicherung in der Regel Änderungen einzelner Positionen vornehmen – z. B. nachträglich eine hohe Selbstbeteiligung im ambulanten Bereich vereinbaren, wobei einige Unternehmen Ihr früheres Eintrittsalter berücksichtigen.
Es lohnt sich also durchaus, bestehende Versicherungen auf mögliche Beitragssenkungen hin zu untersuchen. Auf jeden Fall muss von Zeit zu Zeit geprüft werden, ob die Höhe eines versicherten Krankentagegeldes noch mit dem tatsächlichen Einkommensausfall im Krankheitsfall übereinstimmt. Eine Unterdeckung kann schädlich sein. Ist dagegen eine Überversicherung entstanden, dann ist diese sinnlos, da auf keinen Fall an der Krankheit verdient werden darf.