Die 123Versicherung-Redaktion erreichten 2007 immer mehr Briefe von Zuschauern mit nur einem Thema: Protest gegen eine immer geringere Monatsrente aus der abgeschlossenen privaten Rentenversicherung! Der Tenor war immer gleich: Damals hatte der Vertreter doch ganz andere Höhen versprochen, die zunächst auch kamen, dann aber nicht mehr. In der Tat kam und kommt es seit der Krise der Kapitalmärkte 2001/2002 bei vielen Rentenversicherungen zu deutlichen Kürzungen. Schmerzlich, aber ganz legal! Denn die Privatrente besteht gewöhnlich aus einem garantierten Anteil und einem nicht garantierten aus der Überschussbeteiligung. Und eben dieser wurde nicht selten um 20 Prozent oder im Extremfall sogar ganz gekürzt.
Wer dennoch sicher ist, dass er übervorteilt wurde, sollte zu einem Fachanwalt gehen und die Berechnung überprüfen lassen. Der Vorgang zeigt überdeutlich, dass man vollmundigen Versprechungen von Vertretern gerade bei Versicherungen mit gesundem Misstrauen begegnen sollte. Eine private Rentenversicherung ist eigentlich keine Versicherung im klassischen Sinne, da kein Risiko versichert wird. Es sei denn, man sieht das Altwerden in Armut bereits als Risiko an. Sie ist ein reiner Sparvorgang beziehungsweise eine einmalige Kapitalanlage, an deren Ende die Auszahlung der Versicherungssumme plus einer möglichen Überschussbeteiligung steht. Das kann als monatliche Rente erfolgen oder – falls ein Kapitalwahlrecht vereinbart wurde – auch als Einmalzahlung. Wird die Einmalzahlung gewählt, gelten die gleichen Steuerregeln wie bei einer Kapitallebensversicherung (siehe oben).
Wenn sofort oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt eine monatliche Rente gezahlt wird, kann man die private Rentenversicherung auch als Wette auf ein langes Leben ansehen. Denn je länger Sie leben, desto länger kassieren „MC. Bei frühem Tod dagegen haben Sie möglicherweise viel Geld ohne Gegenleistung eingezahlt. Immerhin ist bei den meisten Unternehmen die sogenannte Beitragsrückgewahr üblich: Bei Tod vor Vertragsende werden die bis dahin eingezahlten Beitrage plus eventueller Überschüsse an die Erben ausgezahlt. Wer nichts „[erlassen will und dies dem Unternehmen mitteilt, bekommt im Gegenzug von der Gesellschaft üblicherweise eine höhere Rente ausgezahlt (Vertrag ohne Beitragsrückgewähr).
Für die Zeit der Rentenzahlung gibt es meist eine Garantiezeit, beispielsweise fünf oder zehn Jahre. Das heißt, für eine Reihe von Jahren wird die Rente in jedem Fall gezahlt. Ist der Rentenempfänger vorher verstorben, geht die garantierte Rente an die vom Verstorbenen bestimmten Erben – bis zum Ablauf dieser Zeitspanne. Statt der weiteren Rentenzahlung ist auch die Vereinbarung einer einmaligen Kapitalauszahlung möglich.
Allerdings können Sie auf diese Garantiezeit auch verzichten. Das ist immer dann sinnvoll, wenn Sie keine Erben haben oder nichts vererben wollen. Durch die fehlende Garantie sollte sich dann natürlich Ihre Rente erhöhen. Das war in der Vergangenheit aber nicht immer der Fall. Fragen Sie danach!
Wenn Sie Ihren Lebenspartner mitversichert haben, geht nach Vertragsende und nach Ihrem Tod die Rente auf den Lebenspartner über.
Die Rentenlücke schließen
Mit der privaten Rentenversicherung wird heute vor allem auch deshalb erfolgreich geworben, weil die gesetzliche Rentenversicherung oft nicht mehr ausreicht, um den angestrebten Lebensstandard im Alter zu sichern. Die private Rentenversicherung soll die Lücke stopfen, die Vater Staat aufgerissen hat. Der Vorteil ist ihre bequeme Handhabung: Man überweist seine Monatsraten – oder wenn ein genügend großer Betrag aus früheren Ersparnissen, einer Erbschaft oder Abfindung vorhanden ist, auch eine Einmalzahlung – und braucht sich ab sofort um nichts mehr zu kümmern. Nach Ablauf der Police, meist ab dem 65. Lebensjahr, wird das Geld ausgezahlt.
Aufgeschobene Rente oder Sofortrente?
Die gängige Police besteht aus zwei Phasen: aus der Aufschubphase, in der durch Beiträge Geld eingezahlt wird, sowie aus der Auszahlungs- oder Rentenbezugsphase. Der Kunde hat gewöhnlich das Wahlrecht, entweder die Summe als monatliche Rente ausgezahlt zu bekommen oder als einmalige Kapitalabfindung. Meist muss er sich fünf Jahre vor Ablauf der Aufschubphase entscheiden, welche Auszahlung erfolgen soll. Damit wollen die Unternehmen verhindern, dass sich schwerkranke Kunden noch unmittelbar vor dem Auszahlungstermin für die (hohe) Einmalzahlung entscheiden, während nur die Gesunden die Rente wählen. Die Rentenzahlung erfolgt nämlich lebenslang, auch wenn sie schon längst die früher eingezahlten Beiträge übersteigt – sie ist eben eine Wette auf ein langes Leben.
Die Alternative zur aufgeschobenen Rente ist die Sofortrente: Hier gibt es keine Phase der Beitragszahlung, sondern es wird ein (größerer) Einmalbetrag eingezahlt. Die Rente erhält man dann entweder sofort oder ab einem vereinbarten Termin ausgezahlt. Hier wird die Rente ebenfalls lebenslang gezahlt, auch wenn es mehr sein sollte, als zu Beginn eingezahlt wurde. Die Sofortpolice kann gewöhnlich nicht mehr gekündigt werden.
Hinterbliebenenrente
Wenn der Versicherte verstorben ist, gibt es nach Ablauf der vereinbarten Garantiezeit nichts mehr für die Hinterbliebenen. Um ihnen dennoch einen gehobenen Lebensstandard zu sichern, ist in Anlehnung an die staatliche Hinterbliebenenrente die Vereinbarung einer lebenslangen Hinterbliebenenrente auch bei der privaten Rentenversicherung möglich. Meist wird ebenso wie bei der staatlichen Rente eine Zusatzversorgung von 60 Prozent der Bezieherrente gewählt – das verteuert allerdings den Vertrag.
Dynamische Rente
Im Gegensatz zur normalen beziehungsweise konstanten Rente gibt es auch noch die dynamische und teildynamische Rentenauszahlung. Bei der dynamischen Auszahlung steigt die Rente von Jahr zu Jahr um einen bestimmten Prozentsatz. Wie viel dabei herauskommt, ist allerdings nicht garantiert, nur die jeweils erreichte Rentenhöhe wird auch zukünftig ausge-zahlt. Die Rentenhöhe ist im Gegensatz zur konstanten Rente in den ersten Auszahlungsjahren niedriger und steigt dann an.
Die teildynamische Rente kann man als Mischform von konstanter und dynamischer Rente bezeichnen. Auch bei der teildynamischen Rente ist die Steigerungsrate nicht garantiert, nur die jeweils erreichte Rentenhöhe wird auch in den kommenden Jahren gezahlt.
Auszahlungshöhe unsicher
Wie viel Geld wird Ihnen letztlich ausgezahlt? Wie bei der Kapitallebensversicherung werben die Unternehmen – und ihre Vertreter – mit Renditen, die wegen des fehlenden Todesfallschutzes noch höher sein sollen als bei anderen Anlagen. Doch wie schon zu Beginn gesagt, ist das keinesfalls sicher.
Dass versprochene Überschussbeteiligungen zurückgeschraubt werden, hat neben der Kapitalmarktkrise noch einen zweiten Grund: die steigende Lebenserwartung. Und da sie immer weiter ansteigt, hat die private Renten-versicherung ein dauerhaftes Problem. Denn was die Versicherten erfreut, bringt die Unternehmen in die Klemme: Eine längeres Leben der Versicherten heißt für die Unternehmen, dass sie länger Rente zahlen müssen als vor Jahren oder Jahrzehnten einkalkuliert. Die damals zugrunde gelegten sogenannten Sterbetafeln haben zum Zeitpunkt der Auszahlung keine Gültigkeit mehr.
Die Folge: Immer wieder erleben Privatrentenempfänger, dass ihnen das Unternehmen lapidar mitteilt, die monatliche Auszahlung müsse aufgrund neuer Berechnungen gekürzt werden. Mitunter trifft Sie diese Mitteilung sogar schon in der Phase der Beitragszahlung. Selbst, wenn Sie als Beitragszahler eine einmalige Auszahlung vereinbart haben, sind Sie vor einer Kürzung nicht sicher. Sie werden Opfer der ungünstiger gewordenen Gesamtkalkulation der Gesellschaft.
Leider sind die Gesellschaften bis heute nicht verpflichtet, steigende Lebenserwartung oder den medizinischen Fortschritt in irgendeiner Form für Planrechnungen zu berücksichtigen. Erst die Veröffentlichung neuer Sterbetafeln zwingt die Unternehmen zu einer Reaktion – und stellt Sie dann vor vollendete Tatsachen. Kalkulieren Sie daher schon beim Abschluss einer privaten Rentenpolice eine mögliche Absenkung der prognostizierten Auszahlung mit ein!
Während die Rentenkürzung aufgrund steigender Lebenserwartung ein spezielles Problem der privaten Rentenversicherung ist, gibt es ansonsten Parallelen mit der Kapitallebensversicherung – zum Beispiel die Undurchsichtigkeit der Prämienverwendung. Sie erfahren gewöhnlich nicht, wie viel von Ihrer Prämie wirklich in den Ansparvorgang geht. Fragen Sie danach!
123Versicherung Ratgeber Tipp
Schauen Sie sich die aktuellen Testvergleiche aus verschiedenen Fachzeitschriften wie Capital oder Finanztest an. Lassen Sie sich von den Unternehmen, die im Test am besten abschneiden, unverbindliche Angebote schicken. Private Rentenversicherungen sind nicht von der im Artikel Kapitallebensversicherung erwähnten Abgeltungssteuer betroffen. Es bleibt hier bei der sogenannten Ertragsbesteuerung.
Ausbildungs- und Sterbegeldversicherung
Die Ausbildungsversicherung wird von Eltern oder Großeltern für ihre Kinder beziehungsweise Enkel abgeschlossen. Es handelt sich um eine kleine Lebensversicherung, die im Todesfall der Eltern oder Großeltern die festgelegte Summe zahlt, im Erlebensfall die Garantiesumme plus ungesicherte Überschüsse. Der Vorteil ist auch hier, dass man sich nach Abschluss um nichts mehr kümmern muss. Gravierend ist aber der Nachteil, nämlich eine geringe Rendite, die noch geringer wird, wenn die Großeltern Einzahler sind, weil dann der Todesfallschutz teurer ist.
Ähnlich verhält es sich mit Sterbegeldversicherungen. Sie sind wohl die teuerste Variante einer Kapitallebensversicherung. Zu den hohen Todesfallkosten kommen noch wegen der geringen Summen (meist um die 5 000 bis 10000 Euro) hohe Kosten für Abschluss und Verwaltung. Wer seine Nachkommen nicht mit den Kosten für die Beerdigung belasten will, sollte beizeiten selbst sparen, statt in eine Sterbegeldversicherung einzuzahlen.