Die Rechtsform eines Unternehmens bildet den rechtlichen Rahmen, in dem das Unternehmen und seine Organe organisiert sind. Sie wird bei der Gründung eines Unternehmens von den Unternehmensträgern festgelegt, kann sich im Laufe der Zeit aber auch ändern, zum Beispiel im Zuge von Unternehmenszusammenschlüssen oder etwa infolge einer Rechtsformumwandlung, die meist aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen durchgeführt wird.
Für Versicherungsunternehmen besteht in Deutschland ein Formzwang bei der Rechtsformwahl, mit dem der Gesetzgeber vor allem die Interessen der Versichertengemeinschaft schützen will. Versicherungsunternehmen können demnach nur als Versicherungs-Aktiengesellschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder Anstalten bzw. Körperschaften öffentlichen Rechts firmieren; eingetragenen Genossenschaften (e.G.) oder etwa Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ist der Betrieb von Versicherungsgeschäften hingegen untersagt. Dies schränkt die Vielfalt und den Wettbewerb auf dem Versicherungsmarkt naturgemäß ein, schafft aber gleichzeitig ein hohes Maß an Transparenz und erleichtert der Versicherungsaufsicht die Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben.
Zwar hat die Rechtsform eines Versicherungsunternehmens gewisse Auswirkungen auf die Marktpositionierung, auf unternehmensinterne Entscheidungsprozesse und die Unternehmenskultur, doch darf dieser Einfluss nicht überschätzt werden. In der Praxis sehen sich Versicherungsunternehmen aller Rechtsformen seit der Deregulierung der Versicherungsmärkte einer derartigen Vielzahl an neuen Herausforderungen gegenüber, dass die Rechtsform als Einflussfaktor für den betriebswirtschaftlichen Erfolg mehr und mehr an Bedeutung verliert (Angleichungshypothese).
Begriff und Charakteristika einer Rechtsform
Die Rechtsform regelt alle wesentlichen juristischen Beziehungen innerhalb eines Unternehmens. Sie bildet die Grundlage für die Konstituierung des Unternehmens, definiert alle wesentlichen Organe und deren Aufgaben, Befugnisse und Pflichten und stellt damit das juristische Gerüst des Unternehmens dar. Ihren Ausdruck findet die Rechtsform in der Firma, dem Namen, unter dem das Unternehmen seine Geschäfte betreibt.
Die Wahl der Rechtsform ist eine wesentliche Entscheidung im Zuge der Unternehmensgründung und obliegt den Unternehmensträgern, die sich hierdurch ein juristisch verbindliches Regelwerk für den Geschäftsbetrieb schaffen. Die wichtigsten Charakteristika einer Rechtsform sind:
• Rechtsformidee: Welches unternehmerische Ziel der Unternehmensträger liegt dieser Rechtsform zugrunde?
• Gründungsakt und einzelne Sonderereignisse: Was ist bei der Gründung zu beachten? Welche Meldepflichten gegenüber staatlichen Aufsichtsbehörden bestehen?
• Organe des Unternehmens: Wem obliegen welche Aufgaben, Befugnisse und Pflichten? Welche Beziehungen unterhalten die einzelnen Organe untereinander?
• Finanzierung: Wie kommt das Unternehmen an Eigenkapital? Welche Formen der Beteiligungsfinanzierung sollen möglich sein?
• Rechnungslegung: Welche Vorschriften des HGB, des VAG und anderer Gesetzestexte bzw. Verordnungen kommen bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum Tragen?
Zusammen mit den Unternehmenszielen (und als Teilfolge dieser Ziele) hat die Rechtsform damit einen großen Einfluss auf die im Unternehmen gelebte Unternehmenskultur und die Corporate Identity. Speziell die Corporate Identity findet ihren Niederschlag mehr oder minder deutlich in der Außendarstellung des Unternehmens (Corporate Design, Corporate Communications und Corporate Behavior, vgl. Weis) und prägt die Marktpositionierung des Unternehmens bis hinein in Details der Produktpalette. Der Rechtsform kann daher auch eine indirekte Auswirkung auf die betriebswirtschaftliche Realität des Unternehmens unterstellt werden, auch wenn sich diese Beziehung empirisch nur schwer belegen lässt. Insbesondere weisen einzelne Rechtsformen in einem gegebenen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Umfeld gewisse Stärken und Schwächen auf, die zumeist auf rechtliche und steuerliche Ungleichbehandlungen von Unternehmen unterschiedlicher Rechtsform zurückzuführen sind.
Der strategische Charakter der Rechtsformwahl verbietet es von selbst, eine einmal getroffene Wahl kurzfristig wieder infrage zu stellen. Vielmehr dient eine Rechtsform dem Unternehmen als langfristige organisatorische und rechtliche Norm, die eine Vielzahl an Einflüssen (gesetzliches Umfeld, volkswirtschaftliche Bedingungen, Ziele der Untemehmensträger) in sich vereint und dem Wirtschaften im Unternehmen ein verbindliches Regelwerk vorgibt.