• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Rechtsgrundlagen der privaten Krankenversicherung PKV

a) Gesetzliche Grundlagen
Rechtsquellen für die private Krankenversicherung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Sozialgesetzbuch (SGB), im Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) sowie im Versicherungsvertragsgesetz (WG) und im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), ferner im EU-Recht.
Rechtsvorschriften finden sich auch im Steuerrecht, da die Beiträge zu einer Krankenversicherung nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen steuerlich bis zu einer bestimmten Höhe geltend gemacht werden können.
Die Vollendung des europäischen Binnenmarktes und die Einführung der Pflegepflichtversicherung haben zu bedeutenden gesetzlichen Änderungen und Neuregelungen geführt.
– Regelungen im VVG
Im WG ist die Krankenversicherung in diesem Versicherungsportal geregelt. Diese speziellen Vorschriften sollen im Wesentlichen sicherstellen, dass der Versicherungsschutz der substitutiven Krankenversicherung mindestens dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Besonderheit: Substitutive Krankenversicherung
– Wesen der substitutiven Krankenversicherung
Unter der substitutiven Krankenversicherung ist eine Versicherung zu verstehen, die ganz oder teilweise die von der gesetzlichen Sozialversicherung gewährte Deckung im Krankheitsfall ersetzt und die mindestens dem Versicherungsschutz der GKV entspricht. Die substitutive Krankenversicherung gewährt denjenigen Personen Versicherungsschutz, die nicht versicherungspflichtig sind oder die von der Versicherungspflicht befreit sind. Für diesen Personenkreis ersetzt die PKV die fehlende oder nicht in Anspruch genommene Versicherungsmöglichkeit in der GKV.
Die substitutive Krankenversicherung umfasst regelmäßig den Bereich der Krankheitskostenversicherung, der Krankentagegeldversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung. Nicht Gegenstand der substitutiven Krankenversicherung sind Versicherungsarten, die zusätzlich zur Sozialversicherung angeboten werden.
– Besondere Rechtsvorschriften
Die substitutive Krankenversicherung darf im Inland nur nach Art der Lebensversicherung betrieben werden.

Dabei ist nach Gesetz das Folgende vorgeschrieben:
•Die Beiträge sind auf versicherungsmathematischer Grundlage
(Wahrscheinlichkeitstafeln) zu berechnen.
•Die Alterungsrückstellung ist nach HGB zu bilden.
•Das ordentliche Kündigungsrecht des VR ist im Versicherungsvertrag auszuschließen.
•Dem VN ist im Versicherungsvertrag das Recht auf Vertragsänderungen durch
Wechsel in andere Tarife einzuräumen
Diese Bestimmungen gelten entsprechend für die nicht substitutive
Krankenversicherung, sofern • nach Art der Lebensversicherung betrieben wird.
Die in- und ausländischen PKV-Unternehmen, die in Deutschland die private Krankenversicherung als substitutive Krankenversicherung anbieten, sind verpflichtet, ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vor der erstmaligen Verwendung und bei jeder späteren Änderung der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Aufsichtsbehörde verlangt in der substitutiven Krankenversicherung auch die Vorlage der technischen Berechnungsgrundlagen, also der Ausgangswerte für die Beitragsberechnung. Die Tarifvorlagepflicht beschränkt sich allerdings auf inländische VU.
Die Überwachung der im VAG niedergelegten Grundsätze für die Berechnung der Beiträge und li i versicherungsmathematischen Rückstellungen übernimmt ein Verantwortlicher Aktuar.
– Spartentrennungsgebot

Für i die substitutive Krankenversicherung gilt in Deutschland das Spartentrennungsangebot. Der Betrieb der substitutiven Krankenversicherung muss getrennt von anderen Versicherungssparten betrieben werden. Das Spartentrennungsgebot gilt für inländische Unternehmen und für Versicherungen aus Drittstaaten, nicht jedoch für VR aus anderen EU- oder Vertragsstaaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). In Deutschland können Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen nur die nicht-substitutive Krankenversicherung betreiben.
– Regelungen im VAG
In das VAG wurden die Richtlinien für die Aufstellung technischer Geschäftspläne in der Krankenversicherung übernommen. Für in- und ausländische VR ist damit im Bereich der Voll- und Pflegeversicherung die Kalkulation der Beiträge im Anwartschaftsdeckungsverfahren mit der Bildung von Alterungsrückstellungen verbindlich vorgeschrieben. Ferner enthält das VAG die Spezialvorschriften für die nach Art der Lebensversicherung betriebene substitutive Krankenversicherung.
– Regelungen im SGB
Die substitutive Krankenversicherung hat auch im fünften Buch des SGB Eingang gefunden.
Die Gesundheitsreform 2007 hat durch das GKV-WSG auch zahlreiche Änderungen für die PKV gebracht. Diese finden im fünften Buch des Sozialgesetzbuches ihren Niederschlag. Im fünften Buch des SGB finden sich auch Regelungen zur substitutiven Krankenversicherung.

Aufgrund der Vorschrift des Artikels 1 PflegeVG ist ferner das 11. Buch des SGB geschaffen worden, in dem Bestimmungen für die private Pflegepflichtversicherung enthalten sind, so z.B. die Versicherungspflicht in der Pflegepflichtversicherung für Versicherte der privaten Krankenversicherung.

b) Vertragliche Grundlagen
Die konkreten vertraglichen Grundlagen der PKV werden durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geschaffen. Die AVB bestehen in der Regel aus drei Teilen:

Teil l : Musterbedingungen des PKV-Verbandes (brancheneinheitlich)
Teil Il : Tarifbedingungen (unternehmensspezifisch)
Teil IIl: Tarife (unternehmensspezifisch)

Der PKV-Verband empfiehlt folgende Musterbedingungen:
• Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und
Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 94)
• Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT 94)
• Allgemeine Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung Die
AVB bestehen bei der privaten Pflegepflichtversicherung aus:
– Bedingungsteil MB/PPV 96
– Tarif PV mit den Tarifstufen PVN und PVB
(PVN = Personen ohne Beihilfeanspruch bei Pflegebedürftigkeit)
(PVB = Personen mit Beihilfeanspruch)
– Anhang mit Gesetzesbestimmungen
Bei der privaten Pflegepflichtversicherung sind die AVB für alle Unternehmen der PKV identisch und verbindlich.

Aug 2, 2015gesundhe-admin
Gesamtschuldnerische Haftung im Vertragsrecht – HaftpflichtversicherungLernkotrolle und Tests zu Beitragsberechnung PKV
  Weitere Artikel  
 
Versicherungen beenden und Kündigung von Verträgen – hilfreiche Information
 
Die Allianz-Versicherung, überall verschwistert und verschwägert – Versicherungswesen und -wirtschaft
 
Bedeutung der privaten Krankenversicherung PKV
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsaktien und ihre Bewertung – Versicherungswesen und -wirtschaft

    Der private Versicherte, der vielleicht einmal zufällig einen Blick in den Kursteil wirft, mag sich an seine letzte Versicherungsabrechnung erinnert fühlen: Versicherer wie Münchener Rück mit fast 350 Euro und […]

    Sep 14, 2016gesundhe-admin
  • Hilfsmittel, gutachterliche Freiheit und Zumutbarkeit – Begutachtungsverfahren der Pflegeversicherung

    Hilfsmittel – Begutachtungsverfahren der Pflegeversicherung Nicht zu vernachlässigen ist die Frage des Gutachters, ob der Versicherte noch Hilfsmittel benötigt. Zahlreiche Pflegeversicherungen warten regelmäßig das Gutachten ab, bevor sie über die […]

    Dez 11, 2017gesundhe-admin
  • Was und wer ist versichert bzw. mitversichert bei Rechtsschutzversicherung – detailliertere Information

    Verkehrs- Rechtsschutz Versicherungsschutz wird dem Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen Fahrzeuge und als Fahrer von Fahrzeugen […]

    Jul 4, 2016gesundhe-admin
  • Lernkotrolle und Test zu Individual- und Kollektivarbeitsrecht

    1 in Ihrer Berufsschulklasse arbeiten Sie häufig mit Patrizia Klar zusammen. Patrizia Klar ist Auszubildende bei dem größten Versicherungsmakler der Stadt. Sie erzählt heute von einem Gespräch mit ihrem Chef, […]

    Jan 23, 2016gesundhe-admin
  • Verantwortlicher Aktuar und Treuhänder und Weitere Rechtsgrundsätze für Versicherungsunternehmen

    Im Zuge der Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) im Jahre 1994 sind durch den Gesetzgeber mit dem Verantwortlichen Aktuar und dem Treuhänder neue Kontrollinstrumente geschaffen worden, die zwar außerhalb der eigentlichen […]

    Okt 15, 2015gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr