Sind wir ein Volk von Prozesshanseln? Jedenfalls gehört die Rechtsschutzversicherung zu den beliebtesten Versicherungen in Deutschland. Dabei gibt es wahrlich wichtigere Policen. Andererseits stimmt auch: Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen, und da ist eine Versicherung, die einen möglichen Prozess finanziert, ganz beruhigend.
Rechtsschutzversicherungen sind vor allem Anwalts Liebling. Denn die Versicherer übernehmen dann – bis auf eine eventuell vereinbarte kleine Selbstbeteiligung – alle Kosten. Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten mit sehr geringen Streitwerten ist eine Rechtsschutzversicherung eigentlich überflüssig. Anders sieht es aus, wenn es um höhere Streitwerte geht und die Erfolgsaussichten unsicher sind. Schon bei einem Streitwert von 10000 Euro werden für den Verlierer nach zwei Instanzen knapp 9200 Euro an Gebühren fällig. Bei einem Streitwert von 125 000 Euro kosten die Standardgebühren den Verlierer bei drei Instanzen über 42000 Euro!
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Zivilsachen
Beträge in Euro | 1. Instanz | 1. und 2. 1., 2. und Instanz 3. Instanz | |||||||||
Streit | Eigener | Anwalt des | Gerichts | Gesamt | 2 Anwälte zzgl. | ||||||
wert | Anwalt | Gegners | kosten 3 | kosten **) | Gerichtskosten **) | ||||||
3 Gebüh- | 3 Gebüh- | Gebüh- | |||||||||
ren *) | ren *) | ren *) | |||||||||
900 | 195 | 195 | 135 | 645,40 | 1459,23 ***) | ||||||
1 500 | 315 | 315 | 195 | 983,80 | 2227,90 ***) | ||||||
3000 | 567 | 567 | 267 | 1 640,44 | 3.734,12 ***) | ||||||
6000 | 1014 | 1014 | 408 | 2818,48 | 6432,42 | * * | |||||
10000 | 1458 | 1458 | 588 | 4028,56 | 9192,50 | ||||||
16000 | 1698 | 1698 | 726 | 4723,36 | 10765,85 | ||||||
25000 | 2058 | 2058 | 933 | 5765,56 | 13125,86 | ★ | |||||
50000 | 3138 | 3138 | 1368 | 8706,16 | 19833,91 | 28760,22 | |||||
125000 | 4293 | 4293 | 2868 | 12885,76 | 29077,38 | 42263,67 | |||||
200000 | 5448 | 5448 | 4368 | 17065,36 | 38320,85 | 55767,13 | |||||
350000 | 7218 | 7218 | 6618 | 23421,76 | 52388,76 | 76314,63 | |||||
500000 | 8988 | 8988 | 8868 | 29778,16 | 66456,67 | 96862,14 |
*) Bei einem Rechtsstreit können verschiedene Gebühren anfallen. In dieser Tabelle sind drei Arten exemplarisch berücksichtigt (je eine Prozess-, Verhandlungs- und Beweisgebühr)
**) Anwaltskosten zuzüglich Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer ***) 3. Instanz regelmäßig nur bei Streitwert über 30000 Euro zulässig Quelle: HDI-Gerling-Versicherung 2008
Wenn Sie den Prozess gewinnen, zahlt Ihr Prozessgegner als Verlierer alles. Es sei denn, Ihr Gegner kann nicht zahlen: Dann müssen Sie mindestens die Gebühren für Ihren Anwalt selbst zahlen. Vor dem Arbeitsgericht müssen Sie das in der ersten Instanz in jedem Fall – auch als Gewinner.
Wer braucht eine Rechtsschutzversicherung?
Zunächst ist einmal die Frage zu klären, in welche Rechtsschutzfälle Sie verwickelt werden könnten. Die häufigsten Rechtsschutzfälle sind Verkehrsrechtsschutz, Rechtsschutz für Wohnungen und Grundstücke sowie Arbeits-rechtsschutz. Die Wahrscheinlichkeit eines Gerichtsverfahrens steigt also – mathematisch betrachtet – mit dem Besitz von Kraftfahrzeugen, dem Mieten oder Vermieten von Wohneinheiten und dem Nachgehen unselbstständiger Tätigkeiten.
Ein Rentnerehepaar, das bei den Kindern wohnt und kein Auto besitzt, benötigt also weniger eine Rechtsschutzversicherung als ein berufstätiges Ehepaar, das mit den Kindern über dem Vermieter wohnt und dazu noch zwei Autos angemeldet hat, die regelmäßig benutzt werden. Ein weiteres Kriterium könnte die Kaufneigung eines Menschen sein. Wenn Sie gerne exklusive Gegenstände oder auch Immobilien kaufen, für die sich ein Rechtsstreit lohnt, ist eine Rechtsschutzversicherung schon empfehlenswert. Dann sollten allerdings diese Bereiche in der Police auch abgedeckt sein!
Schutz mit vielen Lücken
Einen umfassenden Rechtsschutz gibt es gar nicht. In den Musterbedingungen des Gesamtverbandes (ARB 2000) gibt es viele Ausschlüsse, die nicht mitversichert sind. So sind insbesondere teure Verfahren rund um Bauvorhaben, Erbstreitigkeiten oder Scheidung fast nie versicherbar. Die Begründung der Versicherer ist einleuchtend: Von diesen Streitigkeiten gibt es so viele, dass damit kein Geld zu verdienen ist. Ihnen hilft das allerdings nichts. Sie können im Streitfall nur noch versuchen, möglicherweise Prozesskostenhilfe zu beantragen oder in Einzelfällen einen Prozesskostenfinanzierer zu verpflichten.
Immer häufiger werden auch Streitigkeiten rund um Kapitalanlagen vom Versicherungsumfang ausgeschlossen. Denn nach dem Ende des New-Economy-Booms um die Jahrtausendwende versuchten viele enttäuschte Aktionäre, mithilfe ihrer Rechtsschutzversicherung Unternehmen oder Banken wegen mangelhafter Beratung zu verklagen. Das wurde vielen Versicherungen zu teuer, und sie schlossen die Deckung für Wertpapiere in den neuen Bedingungen aus.
Achtung!
Achten Sie als Kapitalanleger darauf, dass Sie einen Versicherer
wählen, bei dem dieses Gebiet noch eingeschlossen ist!
Was leistet die Rechtsschutzversicherung?
Die Hauptleistung des Rechtsschutzversicherers besteht in der Übernahme aller Ihnen für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen entstehenden Kosten. Dazu zählt normalerweise auch Ihre Familie: Ihr Ehepartner (oder Lebenspartner, wenn er namentlich benannt ist) sowie Ihre Kinder, sofern diese noch nicht berufstätig oder verheiratet sind.
Die Leistungen der Versicherer sind im Einzelnen:
• die gesetzliche Vergütung des für Sie tätigen Rechtsanwalts (den Sie grundsätzlich selbst wählen können!) oder im Falle des Steuerrechtsschutzes die Kosten des Steuerberaters;
• die Korrespondenzanwaltskosten, also die Kosten für einen Korrespondenzanwalt, die gewährt werden, wenn Sie mehr als 100 Kilometer vom zuständigen Gericht entfernt wohnen;
• die gegnerischen Kosten, soweit diese bei Verlust Ihnen auferlegt werden;
• die Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens;
• die Kosten eines Verfahrens vor Verwaltungsbehörden;
• die Gerichtskosten samt Vorschüssen einschließlich Kosten für Sachverständige und Zeugen;*
• Ihre Reisekosten, wenn Ihr Erscheinen vor einem ausländischen Gericht angeordnet wurde;
• die Strafkautionen, die Ihnen auferlegt werden, werden als zinsloses Darlehen gewährt.
Welche Rechtsbereiche sind versichert?
Rechtsschutz wird gewährt als Verkehrsrechtsschutz, als Fahrerrechtsschutz, als Rechtsschutz für Firmen und Vereine, als Privat- und Berufsrechtsschutz für Selbstständige, als Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige, als Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige, als Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige, als Land-wirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz und als Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken.
Die genannten Kombinationen sind meist billiger, als wenn Sie alles einzeln abschließen. Das Komplett-Paket für Nichtselbstständige (Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Wohnungsrechtsschutz) kostet je nach Versicherer und Umfang etwa 200 bis 300 Euro im Jahr.
Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung
Der Privat- und Berufsrechtsschutz deckt gewöhnlich im Einzelnen folgende Bereiche ab:
Strafrechtsschutz Vorwurf einer fahrlässig begangenen Straftat, auch in disziplinarrechtlichen Verfahren. Beispiel: Sie haben ein Tempolimit überschritten. Vorsatz ist dagegen im Regelfall nicht versichert.
Schadenersatzrechtsschutz Durchsetzung von Haftpflicht-Ansprüchen gegen einen Schädiger. Beispiel: Sie werden unschuldig in einen Unfall verwickelt und der Verursacher weigert sich, dafür aufzukommen. Gilt für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Vertragsrechtsschutz Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen und Wahrung der Eigentumsrechte an beweglichen Sachen. Beispiele sind Streitigkeiten aus Verträgen des täglichen Lebens wie Kaufverträge oder Reparaturaufträge. Beispiel: Eine Wohnzimmergarnitur wurde in unterschiedlicher Stoffqualität bezogen.
Versicherungsvertragsrechtsschutz Auseinandersetzungen aus Versicherungsverträgen. Beispiel: Die Hausratversicherung weigert sich, den teuren Perserteppich zu ersetzen. Arbeitsrechtsschutz Auseinandersetzungen, die sich aus Ihrem Arbeitsverhältnis ergeben. Beispiel: Sie wehren sich gegen eine Kündigung.
Sozialgerichtsrechtsschutz Streitigkeiten mit der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung um Leistungen werden vor den Sozialgerichten entschieden. Hier treffen den Versicherer aber nur die Anwaltskosten, denn Streitigkeiten vor Sozialgerichten kosten keine Gerichtsgebühr. Beispiel: Nach einem Unfall muss Ihr Invaliditätsgrad festgestellt werden.
Steuerrechtsschutz Streitigkeiten wegen Steuern oder anderer Abgaben wie Zölle und Gebühren werden vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten entschieden. Beispiel: Das Finanzamt will die beruflich bedingten Fahrtkosten nicht anerkennen.
Auch für vorsorgliche Beratungen im eingetretenen Schadensfall gilt der Versicherungsschutz – selbst wenn es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.
Was ist in der Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung nicht versichert?
Folgende Bereiche sind in der Privat- und Berufsrechtsschutz nicht versichert:
• Ehescheidungen;
• Erbschaftsauseinandersetzungen;
• Streitigkeiten aus genehmigungspflichtigem Bauen sowie Planfeststellungsverfahren;
• einige Streitigkeiten mit Behörden, zum Beispiel sind Verwaltungsverfahren gegen eine Schulbehörde oder Verfahren vor Verfassungsgerichten nicht versichert;
• Rechtsstreitigkeiten durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Erdbeben, Nuklearschäden sowie Spiel- und Wettverträgen;
• keine Kostenübernahme, um fremde Haftpflichtansprüche abzuwehren;
• kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Fahrer von Kraftfahrzeugen;
• kein Schutz bei Rechtsstreit mit der eigenen Rechtsschutzversicherung;
• kein Mietrechtsschutz;
• kein Berufsrechtsschutz für Selbstständige aus dieser Police; es wird aber eine eigenständige Berufsrechtsschutzversicherung für Selbstständige an- geboten;
• oft sind Kapitalanlagen ausgeschlossen.
123Versicherung Ratgeber Tipp
Mietrechtsschutz ist gewöhnlich nur als Zusatzversicherung möglich. Prüfen Sie deshalb bei bestehenden Rechtsschutzversicherungen, ob ein Mietrechtsschutz enthalten ist.
Verkehrsrechtsschutzversicherung
In der Verkehrsrechtsschutzversicherung sind zunächst Sie als Versicherungsnehmer in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer und Halter aller auf Sie zugelassenen Fahrzeuge sowie als Fahrer dieser und anderer Fahrzeuge versichert. Alle Fahrer und Insassen der auf Sie zugelassenen Fahrzeuge sind ebenfalls versichert.
Abgespeckte Versionen sind der Fahrzeugrechtsschutz, in der nur im Versicherungsschein benannte Fahrzeuge versichert sind, sowie der Fahrerrechtsschutz, der für Personen gedacht ist, die nur fremde Fahrzeuge benutzen. Fahrzeuge in diesem Sinne sind Motorfahrzeuge zu Lande,
Wasser und in der Luft.
Grundsätzlich sind verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen jeder Art versichert. Im Einzelnen:
Strafrechtsschutz Bußgeldverfahren und Strafverfahren wegen des Vorwurfes, eine verkehrsrechtliche Vorschrift fahrlässig verletzt zu haben. Beispiel: Sie sollen bei Rot über die Ampel gefahren sein oder einen Unfall verursacht haben. Aber Achtung: Erkennt das Gericht auf vorsätzliches Verhalten, sind Sie verpflichtet, dem Versicherer die Kosten zurückzuzahlen!
Führerscheinrechtsschutz Die Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Entziehung und der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Schadenersatzrechtsschutz Für eigene Schadenersatzansprüche als Fahrzeugbenutzer, Fußgänger und so weiter gegen gesetzlich haftende Dritte.
Kfz-Vertragsrechtsschutz Streitigkeiten aus Kfz-bezogenen Verträgen, wie zum Beispiel Kauf, Verkauf oder Reparatur.
Kfz-Versicherungsvertragsrechtsschutz Auseinandersetzungen aus Kfz-bezogenen Versicherungsverträgen.
Steuerrechtsschutz Bei Kfz-bezogenen Steuerstreitigkeiten
Was ist in der Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht versichert?
Grundsätzlich sind alle vorsätzlich begangenen Straftaten rund um den Straßenverkehr nicht versichert. Bei folgenden Sachverhalten ist das Versicherungsunternehmen nicht verpflichtet, die Versicherungsleistung zu erbringen:
• Verfahrenskosten für Falschparker;
• Fahren ohne Führerschein;
• Nichtberechtigung zur Benutzung des Fahrzeuges (zum Beispiel, wenn das Auto gestohlen wurde);
• Nichtzulassung des benutzten Fahrzeuges;
• Unfall nach Wettrennen auf der Autobahn.
Firmenrechtsschutzversicherung
Die Police ist für Selbstständige gedacht und schützt diese im beruflichen Bereich. Sie schließt alle Arbeitnehmer des Versicherten mit ein. Versichert sind Strafrechtsschutz, Schadenersatzrechtsschutz, Versicherungsvertrags-rechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz und Sozialgerichtsrechtsschutz.
Was kostet die Rechtsschutzversicherung?
Die kombinierte Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung kostet bei günstigen Anbietern um die 200 Euro pro Jahr. Einzelpolicen für Verkehrsrechtsschutz oder Mietrechtschutz kosten etwa 50 Euro im Jahr. Gerade für Rechtsschutzversicherungen gilt, dass es große Preisunterschiede bei meist, aber nicht immer gleichen Leistungen gibt. Die Wahl eines günstigen Unternehmens kann über Jahre hinweg gerechnet Tausende von Euro sparen. Und: Vereinbaren Sie eine möglichst hohe Selbstbeteiligung (angeboten werden zwischen 25 und 250 Euro), denn das senkt die Prämie – bei einem kleinen Risiko für Sie.
Andererseits hilft auch eine günstige Versicherung nichts, bei der dann nahezu alles ausgeschlossen ist. Deshalb sollten Sie sorgfältig die Risikoausschlüsse beachten und vergleichen – und zwar vor dem Abschluss.
123Versicherung Ratgeber Tipp
Wenn Sie schon mit einem Prozess rechnen, sollten Sie deswegen keine Rechtsschutzversicherung abschließen. Der Rechtsschutz beginnt in der Regel erst drei Monate nach Vertragsabschluss und gilt auch nur dann, wenn Beginn und Grund des Rechtsstreits nach dieser Frist liegen.
Es gibt allerdings Ausnahmen von der Dreimonats-Sperrfrist, zum Beispiel in der Verkehrsrechtsschutzversicherung, wenn es um Kauf oder Leasing eines Autos geht. Auch bei unvorhersehbaren Streitigkeiten (vor allen Dingen bei Schadensersatzforderungen und Strafrechtsschutz) sowie bei einem Wechsel der Versicherung besteht nach Abschluss der Police sofortiger Schutz. Bei einem Wechsel müssen Sie beachten, dass keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes zwischen Vorversicherer und Anschluss-versicherer stattfindet. Erkundigen Sie sich danach! Rechtsschutzversicherungen werden auch von Mieter- und Hauseigentümervereinen sowie Automobilclubs angeboten. Auch deren Angebote sollten Sie prüfen, besonders wenn Sie dort bereits Mitglied sind. Dann gibt es oft günstigere Angebote.
Die richtige Deckungssumme
Vermeiden Sie zu niedrige Deckungssummen. Versichern Sie mindestens 100000 Euro, besser noch 300000 Euro oder mehr. Es wird auch die unbegrenzte Deckungssumme angeboten. Günstiger als Einzelkomponenten ist oft auch das Komplettpaket – zum Beispiel die Kombination Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz.
123Versicherung Ratgeber Tipp
Rechtsschutzversicherungen gelten oft nur in Europa, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira und in allen weiteren Mittelmeeranrainerstaaten (Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel und Türkei). Darüber hinaus gibt es meist eine weltweite Deckung für nicht beruflich bedingte Aufenthalte bis zu sechs Wochen Dauer. Die erstattungsfähigen Kosten sind zudem häufig auf 25000 Euro begrenzt. Sollten Sie sich regelmäßig und zudem beruflich im außereuropäischen Ausland aufhalten, fragen Sie nach einer umfassenderen Deckung.