• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Regress beim Mieter bzw. Wohnungseigentümer – Phasen der Schadensbearbeitung

Regress beim Mieter
Nach der Rechtsprechung des BGH ist es grundsätzlich möglich, den Mieter einer versicherten Sache, z.B. eines Gebäudes, in eine reine Sachversicherung einzubeziehen. Dies geschieht in der Praxis regelmäßig dadurch, dass der Vermieter aufgrund des Mietvertrages die Versicherungsbeiträge auf den Mieter abwälzt. Als Gegenleistung ist der Mieter wie der VN zu behandeln, bei dem beispielsweise Schäden durch einfache Fahrlässigkeit als versichert gelten.

Beispiel:
Beim Servieren stößt der Mieter des Hauses versehentlich eine brennende Kerze vom Tisch, die eine Gardine in Brand setzt. Das Feuer hinterlässt große Brandflecken an der Holzdecke. Im Mietvertrag ist geregelt, dass die Beiträge für die Gebäude-Feuerversicherung auf den Mieter abgewälzt werden und dass der Mieter für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten entstehen, haftet.

Das Verhalten des Mieters ist als einfache Fahrlässigkeit einzustufen. Nach § 823 BGB ist er grundsätzlich ersatzpflichtig (Verschuldenshaftung). Der VR, der den Gebäudeschaden dem VN ersetzt, kann aber keinen Regress beim Mieter nehmen, da er in die Versicherung als einbezogen gilt. Schäden durch einfache Fahrlässigkeit des Mieters sind danach den Schäden durch einfache Fahrlässigkeit des VN gleichgestellt, soweit diese in der Sachversicherung grundsätzlich versichert sind.
Bei grober Fahrlässigkeit bestimmt sich die Regressmöglichkeit nach dem Grad des Verschuldens (Quotelung). Nur bei Vorsatz besteht volle Regressmöglichkeit.
In einer späteren Rechtsprechung hat der BGH diese haftungsrechtliche Lösung durch eine versicherungsrechtliche Lösung erweitert, die berücksichtigt, dass der VN als Vermieter im Einzelfall ein besonderes Interesse an einem Schadensausgleich durch den Mieter haben kann.

• Regress bei einem Wohnungseigentümer
Sind die Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft gemeinsam VN einer Verbundenen Wohngebäudeversicherung, ist ein Regress des VR bei einfacher Fahrlässigkeit gegen einen Miteigentümer nicht möglich ist. Hat der Miteigentümer gegen eine Obliegenheit verstoßen oder den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt und ist der VR deshalb teilweise oder vollständig leistungsfrei, kann er sich hierauf gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern nicht berufen. Die übrigen Wohnungseigentümer können vielmehr verlangen, dass der VR sie auch insoweit entschädigt, als er gegenüber einzelnen Miteigentümern leistungsfrei ist, sofern diese zusätzliche Entschädigung zur Wiederherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums verwendet wird.

Beispiel:
Miteigentümer Schulz zündet bei einem Streit mit seiner Ehefrau die gemeinsame Wohnung an. Die Aussenfassade des Hauses der Eigentümergemeinschaft trägt schwere Brandschäden davon und muss erneuert werden
Gegenüber dem Miteigentümer Schulz ist der VR aufgrund dessen vorsätzlichen Handelns in jedem Falle leistungsfrei. Die übrigen Miteigentümer können jedoch verlangen, dass der VR auch den leistungsfreien Teil der Entschädigung insoweit leistet, als er für die Wiederherstellung der Fassade (gemeinschaftliches Eigentum) benötigt wird. Diesen Mehraufwand wird der VR im Wege des Regresses vom Schadenverursacher zurück verlangen.

Nov 22, 2015gesundhe-admin
Test und Lernkotrolle - Gesamtinvestitionskosten bei Immobilien, Finanzierungsplanung und KreditwürdigkeitsprüfungDie Idee des Bausparens - hilfreiche Information
  Weitere Artikel  
 
Geschäftsprozesse im Schaden- und Leistungsmanagement, Prozessbeispiele
 
Gefahren und wirtschaftliche Folgen beim Risk Management
 
Phasen der Schadenbearbeitung, Schadenanlage, Deckungs- und Haftungsprüfung
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Wann genau gilt fremdes Recht – Versicherungswesen in Deutschland

    Da seit dem 1. Juli 1994 jeder in einem Land der europäischen Union zugelassene Versicherer in allen EU-Staaten tätig werden kann (Europa-Pass), sind einige rechtliche Besonderheiten zu beachten. Für Versicherungsprodukte […]

    Jul 6, 2017gesundhe-admin
  • Risikoversicherung mit konstanter und variabler Todesfallsumme – erfahren Sie mehr

    Risikoversicherung mit konstanter Todesfallsumme Die Todesfallsumme wird fällig, wenn der Versicherte vor dem Ablaufdatum stirbt. Bei Ablauf der Versicherungsdauer wird keine Leistung fällig. Der Beitrag kann einmalig zu Versicherungsbeginn oder […]

    Dez 10, 2016gesundhe-admin
  • Kündigung und Rückkaufswert am Beispiel der gemischten Lebensversicherung

    Kündigung durch den Versicherungsnehmer Der VN kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Versicherungsjahresganz oder teilweise kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dieses Kündigungsrecht ist unabdingbar. a) Rückkaufswert nach […]

    Jun 25, 2015gesundhe-admin
  • Amtshaftung – Haftpflichtversicherung

    Bei fehlerhaftem Handeln staatlicher Organe bzw. Bediensteter ist zu klären, ob der Staat, der Bedienstete oder beide haften. In § 839 BGB ist die Amtshaftung als unerlaubte Handlung geregelt. • […]

    Jul 21, 2015gesundhe-admin
  • Einzelheiten zum Versicherungsantrag verstehen

    a)Form und Inhalt In der Praxis stellt in der Regel die Person den Versicherungsantrag, die VN des Vertrages werden will. Der Antrag, der gesetzlich an keine bestimmte Form gebunden ist, […]

    Jun 1, 2015gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr