Die Verschuldenshaftung ist durch bestimmte Merkmale gekennzeichnet.
a) Nennen Sie die Voraussetzungen der Verschuldenshaftung nach § 823 Abs. 1
BGB.
b) Worin hegt der Unterschied zwischen
– Vorsatz und bedingtem Vorsatz,
– grober Fahrlässigkeit und leichter Fahrlässigkeit?
c) Welche Rechtsgüter fallen unter die in § 823 Abs. 1 BGB genannten sonstigen
Rechte?
d) Was kann die Widerrechtlichkeit einer Handlung ausschließen?
e) In welchen Fällen kann die Notwehrlage zu einer Schadenersatzpflicht führen?
f) Wann kann man von einem adäquaten Kausalzusammenhang sprechen?
Frau Edelgard Thomas ist leidenschaftliche Blumenliebhaberin. Für den Balkon ihrer Mietwohnung hat sie Blumenkästen mit Halterungen gekauft und nach beiliegender Montageanleitung angebracht. Da sie handwerklich weniger geschickt ist, unterläuft ihr ein Montagefehler, den sie aber nicht bemerkt.
Beim nächsten Sturm löst sich ein Blumenkasten und fällt auf das vor dem Haus geparkte Auto des Herrn Zurbriggen.
Prüfen Sie, ob die Voraussetzungen der Verschuldenshaftung gegeben sind und Herr Zurbriggen seinen Schaden von Frau Thomas ersetzt verlangen kann.
A stürzt bei Schneeglätte vor dem Grundstück des B so schwer, dass er sich einen Oberschenkelhalsbruch zuzieht.
Mit welcher Begründung bzw. mit welcher Rechtsgrundlage (zwei alternative Rechtsgrundlagen nennen und erläutern) kann A den B haftpflichtig machen?
Deliktsfähigkeit
Grenzen Sie die Deliktsfähigkeit von der Straffähigkeit ab.
Prüfen Sie für die folgenden Fälle, ob der Schädiger (das Kind) haftbar gemacht
werden kann. Eine mögliche Haftung der Eltern ist erst später zu prüfen.
a) Die 5-jährige Tochter von Herrn Müller ist zum Geburtstag ihrer Freundin
eingeladen. Bei einem Spiel ist sie etwas zu ausgelassen und beschädigt eine
Stehlampe.
b) Ein 14-Jähriger, der seinen Eltern als Rüpel bekannt ist, verbringt jeden
Nachmittag allein. Bei einem seiner Streifzüge wirft er Scheiben eines Hauses ein.
c) Wie wäre der Fall b) zu beurteilen, wenn es sich um einen Sechsjährigen handeln
würde?
Der 4-jährige Heiner nimmt während eines Hotelaufenthaltes mit seinen Eltern an der Hotelrezeption unbemerkt eine Schachtel Streichhölzer an sich, die dort aus Werbezwecken zur Mitnahme ausliegen. An die Streichhölzer konnte er nur durch ein unbeobachtet gebliebenes Klettern auf die Theke der Rezeption gelangen. Nachdem er von seinen Eltern zu Bett gebracht worden ist, zündet er die Hölzer. Dabei gerät das Bettzeug in Brand. Das Feuer breitet sich aus und Heiner rennt schreiend aus dem Hotelzimmer. Andere Hotelgäste und die von der Hotelbar herbeigeeilten Eltern von Heiner können das Feuer mit den bereitstehenden Hotelfeuerlöschern unter Kontrolle bringen.
a) Trifft Heiner ein Verschulden und kann er für diesen Fall vom Hotelier für den
entstandenen Schaden in Anspruch genommen werden?
b) Wie würden Sie die Haftungsfrage beurteilen, wenn Heiner aufgrund einer
Vorwegschenkung bereits einen Anteil am elterlichen Betrieb besitzt?
Anmerkung: Eine mögliche Haftung der Eltern ist erst später zu prüfen.
Der betrunkene A gerät auf nächtlichem Heimweg ins Wanken und fällt in eine Schaufensterscheibe.
Ist A schadenersatzpflichtig?
Hans hat zu seinem Geburtstag endlich den lang ersehnten Fußball geschenkt bekommen. Sofort läuft er los, um ihn seinem Freund im Nachbarhaus zu zeigen. Vor der Haustür rutscht ihm der Ball aus den Händen und rollt zwischen zwei parkenden Autos auf die Straße. Hans läuft hinterher um ihn zu holen. Herr Krause, der seinen Pkw nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, weicht aus, um Hans nicht zu überfahren. Bei dem Ausweichmanöver wird ein parkendes Autos beschädigt. Muss der 8-jährige Hans für den Schaden aufkommen (mit Begründung)?