Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung ist nicht so notwendig wie eine Auslandskrankenversicherung, doch sinnvoll. Sie zahlt, wenn Sie die Reise aus bestimmten wichtigen Gründen absagen müssen und der Reiseveranstalter nicht oder nicht alle Reisekosten erstatten will. Diese Stornokosten sind gewöhnlich umso höher, je dichter vor dem Reiseantritt die Absage kommt. Besonders empfehlenswert ist der Abschluss bei teuren und/oder bei sehr früh gebuchten Reisen. Auch wenn Kinder oder krankheitsanfällige Menschen verreisen, sollten Sie über einen Abschluss nachdenken.
Wichtige Gründe für einen Rücktritt von der Reise können für den Versicherer sein: ‚
• Unfälle,
• plötzliche auftretende Krankheiten,
• Tod oder Krankheit von Angehörigen,
• Schwangerschaft einer Mitreisenden,
• Wohnungsbrand,
• Impfstoffunverträglichkeit.
Manche Versicherer zahlen auch bei plötzlichem Verlust des Arbeitsplatzes < der beim nicht vorhersehbaren Antritt eines neuen Jobs. Hier muss aber die Agentur für Arbeit die Reise zuvor genehmigt haben. Wenn jedoch der Arbeitgeber plötzlich eine Urlaubssperre anordnet, ist das gewöhnlich für die Versicherung kein Grund zu zahlen. Grundsätzlich sind alle Vorkommnisse nur dann versichert, wenn sie nach Abschluss der Versicherung passieren und nicht schon vorhersehbar waren.
Aine Reiserücktrittsversicherung ist nicht ganz so günstig wie der Auslandskrankenschutz. Etwas weniger zahlen Sie, wenn Sie einen Selbstbehalt vereinbaren. Bei Krankheit oder Schwangerschaft werden oft ohnehin nur SO Prozent zurückgezahlt. Die Kosten richten sich auch nach den Kosten der Reise. Wenn Sie eine Reise über 1500 Euro absichern wollen, zahlen Sie ab 20 Euro, für eine Reise von 3000 Euro ab etwa 50 Euro Versicherungsbeitrag.
Erdbeben nicht versichert
Viele Kunden glauben, dass sie auch gegen Krieg oder Erdbeben im Urlaubs- on versichert sind und deshalb kostenlos von der Reise zurücktreten könne;-:. Das ist nicht so. Diese Ereignisse fallen untere höhere Gewalt, ebenso wie Feuer, Stürme oder auch Streiks. Hier müssen Betroffene auf Kulanz des Reiseveranstalters hoffen.
Auch wenn Sie vorher wissen konnten, dass Sie eine bestimmte Impfung vielleicht nicht vertragen, ist die Versicherung aus dem Schneider. Mitunter sind die Grenzen hier fließend:
Beispiel
Bucht eine Schwangere einen Urlaub und erklärt sie ihr Arzt später für nicht reisefähig, zahlt die Versicherung gewöhnlich. Verträgt diese Schwangere aber bestimmte Tropenimpfstoffe nicht, gilt das nach einem Urteil des AG München als vorhersehbar – die Versicherung braucht nicht zu zahlen.
Ein Reiserücktritt liegt nur dann vor, wenn die Reise noch nicht angetreten wurde. Wird die Reise selbst abgebrochen, können nur etwaige Mehrkosten geltend gemacht werden.
Reisegepäckversicherung
In den heutigen Gepäckversicherungen wird mehr ausgeschlossen als versichert. Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie Ihren Koffer am Bahnhof, auf dem Flughafen oder an anderen öffentlichen Stellen nicht nur ständig im Auge hatten, sondern sogar festhielten, haben Sie kaum eine Chance, vom Versicherer bei Verlust oder Diebstahl Geld zu bekommen. Gepäckversicherungen sind daher nicht zu empfehlen. Besser ist es, so wenig an wertvollen Gegenständen wie möglich mitzunehmen.
Was viele nicht wissen: Das Gepäck von Flugreisenden ist während des Hin- und Rückfluges durch die jeweilige Fluggesellschaft versichert. Allerdings erst dann, wenn es in die Obhut der Fluggesellschaft gelangt ist, also nicht schon in der Wartehalle.
Im verschlossenen Hotelzimmer sind Gepäckstücke und ihr Inhalt meist durch die eigene Hausratpolice versichert. Je nach Bedingungen besteht ein Schutz bis zu 10 Prozent der Hausratversicherungssumme, höchstens jedoch 10000 Euro. Die Bedingung ist jedoch, dass die Reise nicht länger als drei Monate gedauert hat. Ein weiterer Vorteil der Hausratversicherung: Sie leistet Schadenersatz zum Neuwert, die Reisegepäckversicherung dagegen nur zum niedrigeren Zeitwert.
Auch sogenannte Sorglos-Pakete sollten Sie genau prüfen. Meistens enthalten sie: Auslandsreisekrankenversicherung, Reiserücktritts-, Haft-pflicht-, Unfall- und Reisegepäckversicherung. Das hört sich gut an, doch wichtig sind allein die Auslandsreisekrankenversicherung und die Reiserücktrittsversicherung (siehe oben); Haftpflicht- und/oder Unfallversicherung haben Sie hoffentlich bereits als normale, weltweit gültige Policen abgeschlossen und brauchen Sie daher nicht ein zweites Mal.