Rund um Reisen und Urlaub gibt es eine ganze Reihe von Versicherungen. Die Unternehmen reagieren damit auf die verständlichen Ängste vor und während einer Reise: Was ist, wenn ich krank werde oder wenn das Geld oder Gepäck gestohlen wird? Doch die wenigsten Versicherungen sind wirklich notwendig. Denn bei den meisten Angeboten bekommen Sie für Ihr Geld keine entsprechende Gegenleistung. Die wichtigen Versicherungsangebote rund ums Reisen sind die Auslandsreisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung und die Reisegepäckversicherung.
Auslandsreisekrankenversicherung
Auch wenn es glücklicherweise nicht häufig dazu kommt: Die Gefahr, dass Sie sich auf einer Auslandsreise in eine ärztliche Behandlung begeben müssen, ist im Vergleich zu Deutschland eher höher. Die Gründe liegen oft im abrupten Klimawechsel, in ungewohnter Ernährung oder Hygieneproblemen.
Die wichtigste Versicherung auf Reisen ist die private Auslandskrankenversicherung. Sie soll finanzielle Einbußen durch Krankheiten, Unfälle und deren Behandlung während der Reise vermeiden. Denn nicht immer deckt die gesetzliche Krankenversicherung alle Kosten ab.
Beispiel
Ein Fall, über den 123Versicherung berichtet hat: Sonne, Strand, Erholung in Spanien – das hatten auch Heinz und Angelika O. gebucht: Zwei Wochen Urlaub im August in einem Hotel in der Nähe der südspanischen Stadt Huelva. Doch nach drei Tagen passierte es: Mit ihrem Leihwagen prallten sie unverschuldet frontal auf ein entgegenkommendes Auto. Beide wurden schwer verletzt, mussten sofort ins nächstgelegene Krankenhaus. Glück im Unglück: Der Krankenhausaufenthalt kostete beide keinen Cent. Beide hatten beim ADAC einen Schutzbrief abgeschlossen, der auch eine Auslandskrankenversicherung einschließt. Und nicht nur das, denn so Heinz O.: Trotz der guten Versorgung wollten wir so bald wie möglich nach Deutschland zurück, in ein hiesiges Krankenhaus. Denn das Personal sprach nur spanisch. Und so passierte es. Mit dem Learjet des ADAC ging es nach ein paar Tagen zurück nach Deutschland. Das Ehepaar O. war jedenfalls froh, damals die Police abgeschlossen zu haben. Heinz O.: So ein Flug mit Spezialbett hätte uns um die 20000 Euro gekostet. Und damit gab es immerhin diese Sorge weniger.
So weit wie der ADAC gehen nur wenige Anbieter. Die meisten Auslandskrankenversicherer bestehen darauf, dass ein einheimischer Arzt die medizinische Notwendigkeit des Heimfluges bestätigt. Die aber besteht nicht immer. Und bei den gesetzlichen. Kassen gibt es grundsätzlich gar keine Erstattung für den Rücktransport.
Gesetzliche Absicherung reicht nicht aus
Gesetzliche Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse auf Antrag die European Health Insurance Card (EHIC), der frühere Auslandskrankenschein : 111. Doch haben Sie dann im EG-Ausland beziehungsweise in den Staaten mit Sozialversicherungsabkommen nur Anspruch auf Behandlung wie dort ein Inländer, denn der Krankenversicherungsschutz wird mit dem Auslands- Krankenschein in dem Umfang angeboten, wie es die gesetzliche Versicherung des Urlaubslandes vorsieht. Es gilt dann für Sie das ausländische Vertragsrecht.
Allerdings führen des Öfteren die Ärzte in Urlaubsländern eine Behandlung von Urlaubern nur als Privatpatienten durch. Hierbei ist die Frage, ob dies zulässig ist oder nicht, von untergeordneter Bedeutung. Das Honorar wird dann in aller Regel von Ihnen gezahlt, weil Sie vor Ort nicht die Möglichkeit zur Prüfung der Rechtmäßigkeit haben und auf die ärztliche Behandlung angewiesen sind. Zu Hause angekommen, erhalten Sie von der gesetzlichen Krankenkasse nach Vorlage der Rechnungen und Quittungen, die wie bei der Reisekrankenversicherung Angaben zum Namen, Geburtsdatum, Diagnose, und so weiter enthalten müssen, eine Erstattung der Kosten, wie sie bei einer adäquaten Behandlung in Deutschland angefallen wären.
Sie leben also mit dem Risiko, dass eine gewisse Eigenbeteiligung verbleibt, weil das privatärztliche Honorar oft deutlich höher als die Kassenleistung ist. Auch nach einem Unfall oder nach einer Akuterkrankung kann es passieren, dass Sie in ein Krankenhaus eingeliefert werden, das nur Privatpatienten behandelt. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland in die Heimat ist grundsätzlich nicht mitversichert, und ebenso werden Krankheitskosten, die in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen entstehen, von der gesetzlichen
Krankenversicherung in der Regel nicht erstattet.
Sind Privatversicherte ausreichend geschützt?
Auch für privat Krankenversicherte ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll. Denn die PKV-Tarife haben zwar internationale Geltung, es fehlt aber oft die Kostenübernahme für den Rücktransport, oder Sie müssen die Überführung aus dem Ausland gegen einen Zuschlag mit einschließen. Sollten Sie als privat Versicherter eine Beitragsrückerstattung wegen Nichtinanspruchnahme erwarten oder einen hohen Selbstbehalt vereinbart haben, kann sich der zusätzliche Auslandsschutz ebenfalls rechnen. Denn Beihilfeberechtigte wie zum Beispiel Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn für im Ausland entstandene Krankheitskosten meist nur den Betrag, der auch in Deutschland angefallen wäre. Die darüber liegenden Aufwendungen sowie den Rücktransport müssen Sie sonst selbst tragen.
Was leistet eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Mit dem Abschluss einer Reisekrankenversicherung können Sie also im Notfall viel Geld sparen, sie ist daher immer zu empfehlen. Wenn überdies ein Rücktransport ohne Probleme möglich ist, ersparen Sie sich neben den Kosten auch die Mühen, einen Transport selbst organisieren zu müssen. Die Police schützt vor finanziellen Einbußen, die durch Krankheit oder Unfall bei einer Auslandsreise entstehen können, nämlich:
• Arzt-, Krankenhaus- und Operationskosten;
• Ausgaben für Medikamente;
• Ausgaben für schmerzstillende Zahnbehandlung inklusive Reparatur von Zahnersatz;
• Transportkosten zum nächstgelegenen Krankenhaus oder Notdienst;
• Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland in die Heimat;
• Kosten für Überführung eines Verstorbenen in das Heimatland.
Achtung!
Die meisten Unternehmen bieten keinen oder nur über einen gesonderten Tarif Versicherungsschutz bei Dienst- oder Geschäftsreisen.
Es genießen alle Personen Versicherungsschutz, die im Versicherungsschein namentlich genannt sind. Im Falle einer Transportunfähigkeit hat der Versicherer für schwebende Krankheitsfälle eine Nachleistungspflicht. Der Schutz der Auslandsreisekrankenversicherung gilt mit Zahlung des Erstbeitrages weltweit, und zwar ab Grenzübertritt.
Wann ist ein Rücktransport medizinisch notwendig?
Grundsätzlich entscheidet der im Ausland behandelnde Arzt, ob ein Rücktransport aus medizinischen Gründen angeraten ist. Einige Versicherer, wie der ADAC, setzen auch eigene Ärzte ein, die im Einvernehmen mit dein Auslandsarzt über einen Rücktransport entscheiden. Ein Rücktransport kann erforderlich sein, wenn im Ausland eine medizinische Unterversorgung besteht. Einige Versicherer setzen auch voraus, dass in Deutschland eine stationäre Behandlung unmittelbar anschließt und der Patient direkt aus dem Krankenhaus im Ausland nach Deutschland transportiert wird.
Nach der Rechtsprechung zu Einzelfällen wurde ein Rücktransport auch als medizinisch notwendig erachtet, wenn infolge einer Krankheit oder eines Unfalles beim Patienten eine Hilflosigkeit (Verwirrung, Verlust von Ort und Zrit) eintritt und Kontakte zu Angehörigen im Ausland fehlen. Der BGH unterstellte als allgemein bekannt, dass derartige Kontakte und Besuchsmöglichkeiten von Angehörigen neben der medizinischen Versorgung von erheblicher Bedeutung sind und verurteilte eine Versicherungsgesellschaft zur Übernahme der Kosten.
Der ADAC und einige andere Versicherer verwenden Formulierungen in den Bedingungen für einen Rücktransport wie medizinisch sinnvoll. Das heißt, dass Sie unter Umständen auch dann per Flugzeug oder Rettungswagen nach Deutschland gebracht werden, wenn zwar medizinisch keine Notwendigkeit bestünde, aber zum Beispiel das soziale Umfeld in der Heimat für den Rücktransport spricht. Einen ähnlich kulanten Rückholschutz genießen auch Mitglieder von Vereinen wie der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) oder des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Diese bieten allerdings keine Auslandskrankenversicherung an.
123Versicherung Ratgeber Tipp
Erkundigen Sie sich danach, bevor Sie eine Police abschließen. Denn es ist sicher kein Vergnügen, sich nach einem schweren Unfall mit dem Unternehmen vor Gericht zu streiten, ob es die Kosten eines Rücktransports übernimmt.
Jeder Versicherte hat bei Eintritt eines Versicherungsfalls eine Schadensminderungspflicht. Das heißt, Sie müssen die kostengünstigste Möglichkeit des Rücktransports wählen, die auch medizinisch vertretbar ist. Einige Versicherer erstatten auch nur die anfallenden Mehrkosten gegenüber den regulären Rücktransportkosten.
Was leistet eine Auslandsreisekrankenversicherung nicht?
Eine Auslandsreisekrankenversicherung tritt nur bei nicht vorhersehbaren Notfällen ein. Sie leistet nicht, wenn
• die Auslandsreise wegen einer ärztlichen Behandlung unternommen wird;
• eine ärztliche Behandlung wegen einer Schwangerschaft, Fehl- oder Frühgeburt erforderlich wird (manche Versicherer zahlen gar nicht, andere erst nach Ablauf einer sogenannten Schwangerschaftswoche);
• die Krankheit und die notwendige Behandlung auf Vorsatz oder auf einer Sucht wie Drogen- oder Alkoholabhängigkeit beruht;
• es sich um eine Behandlung geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen handelt;
• die Krankheit und deren Folgen oder ein Unfall und dessen Folgen auf Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Streik, Kernenergie oder Eingriffe von höherer Gewalt beruhen;
• die Behandlung oder Unterbringung auf Pflegebedürftigkeit, Siechtum oder Verwahrung beruht;
• das Maß der medizinischen Notwendigkeit überschritten wird;
• es sich um Massagen, Bäder oder Packungen handelt;
• die Dauer des Versicherungsschutzes überschritten wird.
Auch beim Zahnarzt im Ausland gibt es Einschränkungen: Es werden nur Kosten für schmerzstillende Behandlungen oder einfache Zahnfüllungen übernommen. Bei Zahnersatz zahlen einige Unternehmen auch einfache Reparaturen an Zahnprothesen. Kein Geld gibt es für Zahnkronen oder Zahn-ersatz.
123Versicherung Ratgeber Tipp
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie während des Urlaubs wegen einer bereits bestehenden Erkrankung ärztlicher Behandlung bedürfen, weisen Sie das Versicherungsunternehmen darauf hin und klären Sie vor Beginn der Reise, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz geboten wird. Die Zusagen sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen.
Nicht immer Schutz für Senioren
Viele Versicherer bieten ihre Deckung nur Urlaubern bis zu einem bestimmten Höchstalter, zum Beispiel bis 75 Jahre. Ältere Urlauber sollten nicht nur nach der Begrenzung des Versicherungsschutzes wegen des Lebensalters Kauen, sondern auch auf die Ausführungen wegen möglicher Vorerkrankungen achten. Gerade bei älteren Menschen ist es wahrscheinlicher, dass behändlungsbedürftige Vorerkrankungen bestehen. Bei der Einschätzung Möglicher Ausschlüsse in der Reisekrankenversicherung kommt es nicht auf die eigene Meinung, sondern auf die Beurteilung durch den Versicherer an. Die Beseitigung von Zweifeln ist also vor Antritt einer Reise angebracht. Liegen keine Altersgrenzen vor, so wird der Beitrag in der Regel ab einem bestimmten Alter in der Regel teurer.
Können Sie sich als gesetzlich Krankenversicherter aufgrund einer Vorerkrankung oder seines Lebensalters nicht mehr privat über eine Reisekrankversicherung versichern, werden die Kosten einer Behandlung im Ausland bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären, von der
gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Unmöglichkeit der Reisekrankenversicherung müssen Sie der Krankenkasse aber vor Antritt der Reise nachweisen, damit diese ihre mögliche Leistungsverpflichtung feststellen kann. Die Kostenübernahme ist auf höchstens sechs Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Der nicht mehr über eine private Reisekrankenversicherung zu erhaltende Schutz ist so wenigstens einigermaßen zu kompensieren.
Leistungsdauer und Kosten
Wenn Sie nur sporadisch ins Ausland fahren, können Sie eine sogenannte Einzelpolice wählen, die auf eine bei Abschluss festgelegte Reisedauer fixiert (Reisetagesanzahl) ist und mit Rückkehr aus dem Ausland endet.
Üblich sind mittlerweile auch Jahres-Dauerpolicen. Hier ist allerdings die Reisedauer je Reise auf einen maximalen Zeitraum begrenzt. Bei den meisten Versicherern beträgt die maximale Reisedauer für jede Reise pro Jahr 42 Tage, mitunter auch 62 Tage. Reisen Sie als Familie in den Urlaub, ist es sinnvoll, eine Reisekrankenversicherung für die Familie im Paket abzuschließen, da dies in aller Regel mit Preisvorteilen verbunden ist. Hierbei zahlen Sie eine einmalige Prämie je Person oder einen sogenannten Familienbeitrag. Angebote für Jahrespolicen gibt es ab 6 Euro für Singles, eine Familie zahlt ab etwa 14 Euro. Der Versicherungsvertrag verlängert sich bei diesen Verträgen automatisch von Jahr zu Jahr. Dann gibt es noch Sondertarife für längere Reisen Tritt während der Auslandsreise eine Behandlungsbedürftigkeit ein, und ist eine Rückreise deshalb nicht möglich, gilt der Versicherungsschutz über das ursprüngliche Reiseende hinaus – aber auch dann nur zeitlich begrenzt. Dieser verlängerte Versicherungsschutz ist in den Versicherungsbedingungen geregelt und wird je nach Gesellschaft für Zeiten zwischen 28 Tagen und in Ausnahmefällen einem Jahr gewährt, teilweise bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
Für Reisen, die über die maximale Reisedauer der Jahres-Dauerpolice hinausgehen, bieten die privaten Krankenversicherer Sondertarife an. Grundsätzlich sind alle Personen, die einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, versicherbar. Ausländische Mitbürger, vor allem Menschen mit Staatsbürgerschaften außerhalb der EU, sollten beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung genau darauf achten, ob Krankenversicherungsschutz auch in ihrem Heimatland oder nur auf Reisen in andere Länder gilt.