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Richtig Geld sparen bei der Kfz-Versicherung – Tipps und Angebote Teil I

Wenn Sie eine günstigere Versicherung finden wollen, brauchen Sie zunächst einmal alle persönlichen und technischen Daten von Ihrem Auto (aus dem Fahrzeugschein) und von Fahrer und Halter. Sie brauchen
• die Typklassennummer,
• den Herstellerschlüssel,
• das Erstzulassungsdatum,
• die PS-Zahl,
• hochgerechnet die Kilometerleistung pro Jahr,
• Geburtsdatum, Führerscheindatum, Infos über Sicherheitstraining, Bahncard, Beruf und eventuelle Unfälle von Halter und Fahrern.

Aber welche Gesellschaft bietet nun eigentlich günstigere Beiträge, und wo können Sie was sparen? Um das herauszufinden, brauchen Sie ein oder besser noch mehrere Alternativangebote von billigeren Anbietern. Dazu gehen Sie entweder persönlich zu anderen Versicherungsunternehmen und lassen sich ein Angebot erstellen, oder Sie nutzen das Internet. Dort gibt es einmal bei den einzelnen Versicherern Informationsmöglichkeiten, einfacher für Sie sind aber noch elektronische Versicherungsvergleiche. Inzwischen gibt es in Deutschland sechs ernst zu nehmende Portale für Kfz-Versicherungsvergleiche:
• asuro*de
• aspect-online*de
• einsurance*de
• finanzscout24*de
• fss-online*de
• insurancecity*de
Andere Makler und Anbieter nutzen ebenfalls diese Datenbanken und bieten dieselben Ergebnisse.

Achtung!
Die Anzahl der verglichenen Versicherungen ist sehr unterschiedlich. Die Ergebnisse sind daher nicht objektiv, weil immer Unternehmen fehlen.

Online-Vergleiche können auf keinen Fall eine fundierte Beratung ersetzen, sondern nur einen Eindruck über die Vielfalt der Anbieter sowie deren Preise und Leistungen vermitteln. Wenden Sie sich deshalb immer, bevor Sie einen Vertrag abschließen, an Ihren persönlichen Experten. Er wird gemeinsam mit Ihnen die ideale Lösung finden und hat sicher noch ein paar persönliche Tipps für Sie.

123Versicherung Ratgeber Tipp
Stellen Sie von viertel- oder halbjähriger Zahlung auf jährliche Zahlung um, das bringt 3 bis 10 Prozent Kostenersparnis.

Rabatte sind der Schlüssel
Wenn Sie auf die Suche nach einer günstigeren Versicherung gehen, können Sie Ihre Beiträge vor allem mit sogenannten weichen Rabattmerkmalen entscheidend nach unten drücken. Es ist nämlich den Statistikern der Versicherungen gelungen, alle möglichen Gefahrengruppen aus den Millionen Versicherten herauszufiltern: Haben Sie eine Bahncard, waren Sie schon mal beim Fahrsicherheitstraining, sind Sie Handwerker? Über 100 mögliche Rabatte sind der eigentliche Schlüssel zu einer billigeren Autoversicherung. Folgende Rabatte sind beispielsweise möglich:
• begrenzte jährliche Kilometerleistung bis zu 15 Prozent;
• abschließbare Einzel-/Doppelgarage bis zu 10 Prozent;
• Einzelfahrer bis zu 10 Prozent;
• Erstbesitzer 10 Prozent;
• Fahrzeugalter 5 Prozent;
• Ladytarif 5 Prozent;
• Bahncard 5 Prozent;
• Sicherheitstraining 5 Prozent;
• Berufsgruppe 5 Prozent;
• Werkstattbindung 10 Prozent.

Wenn Sie Rabatte nutzen, müssen Sie die Bedingungen unbedingt einhalten. Sollten Sie beispielsweise mehr Kilometer fahren als vereinbart, müssen Sie das schriftlich nachmelden. Eine Nichteinhaltung der Rabattbedingungen kann eine Strafe von bis zu drei Jahresprämien zur Folge haben. Im Bereich der Kaskoversicherung entbinden falsche Angaben den Versicherer sogar ganz von seiner Leistungspflicht. Im Folgenden finden Sie einige der Rabatte noch einmal ausführlichef.

Wenigfahrerrabatt
Sie erhalten einen Wenigfahrerrabatt, wenn Sie nur eine bestimmte Jahresfahrleistung zurücklegen (meist bis zu 9.000 Kilometer). Werden die Voraussetzungen für den Erhalt des Wenigfahrerrabattes nicht eingehalten oder erforderliche Angaben nicht erbracht, wird bei einigen Gesellschaften eine Vertragsstrafe erhoben und/oder der Beitrag erhöht.

Garagenrabatt
Einen Garagenrabatt gibt es, je nach Gesellschaft, für eine Einzel-, Doppel oder Tiefgarage. In der Regel müssen Sie Ihr Fahrzeug nachts dort abstellen. Bei Garagenrabatt wird der Diebstahl vor der Garage nicht entschädigt. Werden die Voraussetzungen für den Erhalt des Garagenrabattes nicht eingehalten oder erforderliche Angaben nicht erbracht, wird bei einigen Gesellschaften eine Vertragsstrafe erhoben und/oder der Beitrag erhöht.

Einzelfahrerrabatt
Wenn nur Sie mit dem versicherten Pkw fahren, können Sie einen Einzelfahrerrabatt vereinbaren. Auch hier wird bei einigen Gesellschaften eine Vertragsstrafe erhoben und/oder der Beitrag erhöht, wenn Sie die Voraussetzungen für den Erhalt des Einzelfahrerrabattes nicht einhalten oder erforderliche Angaben nicht erbringen.

Erstbesitzerrabatt
Sie erhalten einen Erstbesitzerrabatt, wenn Sie das Fahrzeug als Erstbesitzer erworben haben. Maßgeblich ist dabei das Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehmer. Bei Nichtbeachtung der Voraussetzungen gilt das Gleiche wie oben.

Fahrzeugalterrabatt
Einen Fahrzeugalterrabatt bekommen Sie je nach Erstzulassung des Fahrzeugs. Bei vielen Gesellschaften wird das Fahrzeugalter nach dem Tag der Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehmer berechnet, also wie lange er der Besitzer ist. Dies ist unter Umständen bei einem Versichererwechsel für den Versicherungsnehmer günstiger. Bei Nichtbeachtung der Voraussetzungen gilt das Gleiche wie oben.

Ladytarif
Wenn der Versicherungsnehmer weiblich ist und das versicherte Fahrzeug auch nur von einer Frau gefahren wird, kann der Ladytarif gewährt werden. Wenn Sie die Voraussetzungen für den Erhalt des Ladytarifs nicht einhalten oder erforderliche Angaben nicht erbringen, gilt auch hier: Vertragsstrafe und/oder Beitragserhöhung.

Nutzerkreisrabatt
Sie bekommen einen Nutzerkreisrabatt, wenn das versicherte Auto nur von einem bestimmten Personenkreis, begrenzt auf ein bestimmtes Alter der Fahrer (ab 25 Jahren), gefahren wird. Bei einigen Gesellschaften wird auch hier eine Vertragsstrafe erhoben und/oder der Beitrag erhöht, wenn Sie die Bedingungen nicht einhalten.

Partnerrabatt
Ein Partnerrabatt wird dann gewährt, wenn nur Sie und Ihr Ehe- beziehungsweise Lebenspartner mit dem versicherten Pkw fahren. Bei einigen Gesellschaften wird auch hier eine Vertragsstrafe erhoben und/oder der Beitrag erhöht, wenn Sie die Bedingungen nicht einhalten.
Auch in der Kaskoversicherung gibt es inzwischen längst diese sogenannten Rabattmerkmale. Die eigene Jahreskilometerleistung und der Garagenstellplatz bringen hier ebenfalls Vorteile.

Werkstattbindung
Werkstattbindungstarife in der Kaskoversicherung werden jetzt nahezu von allen Versicherern angeboten. Der Preisvorteil durch kostengünstiges Schaden management der Versicherer von 10 bis 20 Prozent kann hierbei als Rabatt auf die Kaskoprämie an Sie weitergegeben werden. Schadenservice wie zum Beispiel Hol-, Bring- und Reinigungsservice sowie Ersatzfahrzeug sind Vorteile, die Ihnen diese einschränkende Vereinbarung, dass der Versicherer die Werkstatt bestimmt, erleichtern.

Aber es gibt auch viele Haken an dem Angebot: Als Neuwagenbesitzer sollten Sie bei Kfz-Versicherungen mit Werkstattbindung vorsichtig sein. Denn Sie riskieren Ihre Herstellergarantie, wenn Sie einen Schaden von der mit der Versicherung vereinbarten statt von einer vom Hersteller anerkannten Werkstatt reparieren lassen. Im Falle eines Unfalls mit anschließender nötiger Reparatur sind also nicht mehr Sie der Auftraggeber der Arbeiten, sondern die entsprechende Versicherung. Denkbare Gewährleistungsansprüche können Sie nicht gegen die Werkstatt richten, sondern nur gegen die eigene Versicherung. Fahrzeughersteller und Importeure geben normalerweise neben einer Sachmängelhaftung umfangreiche freiwillige Garantien auf das gesamte Fahrzeug für die verschiedensten Baugruppen oder Teile. Diese ergänzenden Garantieleistungen sind in der Regel daran gebunden, dass die erforderlichen Reparaturarbeiten in einem autorisierten Betrieb durchgeführt werden. Dies muss aber eine Versicherungswerksatt nicht unbedingt sein.

Achtung!
Wenn Sie während der Garantiezeit gegen die Garantiebedingungen verstoßen, besteht die große Gefahr, dass diese speziellen Garantien nicht mehr gelten. Unter Umständen sollten Sie sich also besser für einen Tarif ohne Werkstattbindung entscheiden. Auch wenn das Auto komplett oder teilweise finanziert oder geleast ist, kann solch eine Versicherung direkt gegen die Feasing- und Finanzierungsbestimmungen verstoßen. Eine Kündigung des Feasing- oder Finanzierungsvertrages könnte die Folge sein.

Sie können allerdings auch bei Abschluss eines Vertrages mit Werkstattbindung trotzdem in eine Werkstatt Ihrer Wahl gehen. Dann erhalten Sie jedoch lediglich 85 Prozent der Reparaturkosten ersetzt, also letztlich sind die Versicherungsverträge mit Werkstattbindung dann nichts anderes als eine Art variabler Selbstbeteiligung.

123Versicherung Ratgeber Tipp
Bei all diesen Nachteilen ist es daher weiterhin überlegenswert, einen Versicherungsvertrag ohne Werkstattbindung abzuschließen, der Ihnen im Schadensfall alle Entscheidungsfreiheiten überlässt, ob und wo Sie Ihr Fahrzeug instand setzen lassen wollen.

Selbstbehalt
In der Kaskoversicherung, also Fahrzeugversicherung, können Sie sich im Schadensfall mit einem vereinbarten Selbstbehalt beteiligen. In der Regel gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist der Beitrag. Die am häufigsten gewählte Selbstbeteiligungsvariante liegt bei 332,34 Euro in der Vollkasko und 153,39 Euro in der Teilkasko. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, eine niedrigere, höhere oder gar keine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Die Wahl der Selbstbeteiligung hängt von Ihrem finanziellen Spielraum, Ihrem Sicherheitsbedürfnis und dem Alter beziehungsweise dem Wert des Fahrzeuges ab.

Vorsicht bei Rabattbetrug!
Die Versicherungsunternehmen bestrafen diejenigen zum Teil empfindlich, die sich mit falschen Angaben die Rabatte erschleichen. So wird von manchen Versicherungsunternehmen der doppelte Versicherungsbeitrag rückwirkend für das ganze Jahr verlangt, wenn sie erfahren, dass die Angaben des Versicherungsnehmers falsch waren.

Die Strafen wirken aber auch dann, wenn eines der Kriterien, für das ein Rabatt eingeräumt wurde, entfällt. Wenn beispielsweise durch eine berufliche Änderung die jährliche Fahrleistung erheblich ansteigt und die vereinbarte Fahrleistung von 9 000 Kilometern überschritten wird, müssen Sie dies dem Versicherungsunternehmen sofort mitteilen. Versäumen Sie die Meldung und der Versicherer erfährt davon, dann ist die Vertragsstrafe mit beispielsweise einer zusätzlichen Jahresprämie fällig. Die Versicherung bleibt allerdings erhalten.

123Versicherung Ratgeber Tipp
Melden Sie Veränderungen bei Ihren Rabattmerkmalen daher immer schriftlich und unverzüglich.

Mai 5, 2017gesundhe-admin
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