31. Prüfen Sie die Deckungspflicht des Privathaftpflicht-VR:
a) Während seines Spanienurlaubs zerstört/beschädigt der VN das Fenster, den
Teppichboden, die Bettdecke in seinem Hotelzimmer und eine große Standvase im
Frühstücksraum des Hotels.
b) Der 15-jährige Sohn des VN zertrümmert grob fahrlässig eine Fensterscheibe in
der gemieteten Wohnung.
c) Dem VN fällt eine geliehene Bohrmaschine auf den gefliesten Küchenboden der
gemieteten Wohnung. Zwei Fliesen und die Bohrmaschine sind beschädigt.
d) Der VN beschädigt den Heißwasserzubereiter und die Badewanne in seiner
Mietwohnung.
e) Die Kinder unseres VN spielten auf der Terrasse des gemieteten
Einfamilienhauses Fußball. Dabei werden die Terrassenüberdachung und die
Sichtschutzwand zum Nachbarhaus bzw. das Terrassengeländer beschädigt.
f) Der Schlüssel war beim Versuch des VN, die Wohnungstür seiner Mietwohnung zu
öffnen, im Türschloss abgebrochen.
g) Nach Auszug aus seiner Mietwohnung macht der Vermieter den VN für die
beschädigte Küchentür verantwortlich. Offensichtlich hatte die Katze (der Hund) des
VN diese während der Mietzeit derart verkratzt, dass sie jetzt ersetzt werden muss.
h) Der VN setzt seine Waschmaschine in Betrieb und verlässt seine Wohnung.
Infolge eines defekten Abwasserschlauches dringt Wasser in die darunter liegende
Wohnung und beschädigt dort die Decken- und Wandverkleidung sowie einen
wertvollen Eichenschrank.
32. Prüfen Sie in den folgenden Fällen zuerst die Haftpflichtfrage und, soweit
erforderlich, auch die Deckungsfrage.
a) Der achtjährige Sohn des VN schoss mit einem Kleinkalibergewehr ein Ölfass (50
Liter) des Nachbarn leck. Es entstand ein nicht im erheblicher Gewässerschaden.
b) Der Öltank im Keller des VN lief aus. Der Gewässerschaden lag über 250 000,0
€.
33. Als Mitarbeiter in einer Versicherungsagentur erhalten Sie von einem langjährigen Kunden folgendes Schreiben:
Walter Schenk Stadtstraße 6 79109 Freiburg
Versicherungsmakler Nikolausen Feldbergstr. 2 79199 Kirchzarten
Freiburg, den 12. Juni 2008
Privathaftpflicht – Vertragsnummer 471.2302
Sehr geehrter Herr Nikolausen,
durch den plötzlichen Tod meines Vaters und das damit angetretene elterliche Erbe, hat sich meine Lebenssituation doch so geändert, dass mein Haftpflichtversicherungsschutz jetzt vielleicht nicht mehr ausreichend ist. Ich will von diesen Veränderungen kurz berichten.
Durch das angetretene Erbe standen mir jetzt die finanziellen Mittel zur Verfügung, um im nahen Hinterzarten – im Hochschwarzwald – ein sehr schönes Anwesen zusammen mit einem weiteren Grundstück zu erwerben. Beide Grundstücke haben einen umfangreichen alten Baumbestand, dafür aber auch eine Länge von mehr als 50 m zur Straßenfront.
Auf den öffentlichen Gehwegen vor den Grundstücken sind im Winter regelmäßig einige Schneemassen zu bewältigen und um mir diese Arbeit zu erleichtern, habe ich mir gestern ein selbstfahrendes Schneeräumgerät – auf dem man sitzen kann – gekauft.
In vier Wochen werde ich in mein Traumhaus umziehen, vorerst sind dort aber noch größere Umbauten vorzunehmen, wozu auch der Einbau einer Ölzentralheizung gehört. Meine jetzt noch von mir bewohnte Eigentumswohnung in Freiburg soll dann vermietet werden, das gilt übrigens auch für meine Garage, die ich erst im letzten Jahr in unmittelbarer Nähe – in einer anderen Eigentumswohnanlage – dazu erworben habe. Mir gehört jetzt auch eine Ferienwohnung am Genfer See. Diese hatte mein Vater vor zwei Jahren gekauft. Wenn ich dort jetzt häufiger meinen Sommerurlaub verbringe, möchte ich für mich und meinen Sohn jeweils ein Surfbrett kaufen. Mein Sohn hat in der Tat eine Belohnung verdient, denn er hat gerade – sehr erfolgreich – sein Studium abgeschlossen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob ich noch ausreichend versichert bin, bzw. welchen zusätzlichen Haftpflichtversicherungsschutz ich jetzt benötige.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Schenk
• Arbeitsauftrag
Sie sollen das Kundenschreiben in Stichworten beantworten. Für den Kunden betreut die Agentur mehrere Verträge, im Haftpflichtbereich allerdings bisher nur eine Privat-Haftpflichtversicherung (Kompakttarif: 3 Mio. € pauschal nach Alternative B).