Situation
Der Schreinermeister Klaus Fröhlich ist bisher bei einem großen Unternehmen für Fenster- und Türenbau beschäftigt. Herr Fröhlich ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Er möchte sich selbstständig machen. In diesem Zusammenhang stellt er Überlegungen an, ob er künftig weiterhin in der gesetzlichen Versicherung verbleiben und diesen Versicherungsschutz ggf. durch eine private Krankenversicherung ergänzen soll oder ob der vollständige Wechsel in die private Krankenversicherung für ihn günstiger ist.
Herr Fröhlich ist verheiratet. Seine Ehefrau Karin geht einer Teilzeitbeschäftigung nach und verdient monatlich 1 500,00 €.
Seit 1. April 2007
Pflicht zur Versicherung für bisher nicht krankenversicherte Personen, die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuzuordnen sind.
Seit 1. Juli 2007
Beitrittsrecht in den modifizierten Standardtarif für nicht krankenversicherte Personen, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind.
Ab 1. Januar 2009
Pflicht zur Versicherung für bisher nicht krankenversicherte Personen, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind.
Zur Risikobewältigung empfiehlt sich für Personen, die wegen ihrer beruflichen Biografie der PKV zuzuordnen sind – zum Beispiel hauptberuflich Selbstständige oder Beamte – der Abschluss einer privaten Krankenversicherung mit einem Tarif, der Leistungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie für Zahnbehandlung und Zahnersatz vorsieht. Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch den Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung abgesichert. Mit dem Abschluss einer Krankentagegeldversicherung kann das Risiko des Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit bewältigt werden.
Den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung steht nach dem Leistungskatalog des Sozialgesetzbuches eine Grundversorgung zu. Für diesen Personenkreis besteht weiterer Versicherungsbedarf einerseits für Leistungen, die von der GKV in der Regel nicht erbracht werden. Diese werden über Zusatzversicherungen abgedeckt (z.B. Krankenhaus-Tagegeldversicherung, stationäre Zusatzversicherung für Ein- oder Zweibettzimmerunterbringung im Krankenhaus, Chefarztbehandlung). Andererseits besteht Versicherungsbedarf für Leistungen, die von der GKV nur teilweise erbracht werden. Hierfür wurden von der PKV so genannte Ergänzungstarife entwickelt (z.B. Ergänzungsleistungen für Zahnersatz).