Risikoversicherung mit konstanter Todesfallsumme
Die Todesfallsumme wird fällig, wenn der Versicherte vor dem Ablaufdatum stirbt. Bei Ablauf der Versicherungsdauer wird keine Leistung fällig. Der Beitrag kann einmalig zu Versicherungsbeginn oder laufend gezahlt werden. Die laufenden Beiträge sind solange zu entrichten, wie der Versicherte lebt, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Beitragszahlungsdauer.
Risikoversicherung mit variabler Todesfallsumme
Die jeweils maßgebende Todesfallsumme wird fällig, wenn der Versicherte vor dem Ablaufdatum stirbt. Bei Ablauf der Versicherungsdauer wird keine Leistung fällig. Die Versicherungsdauer wird in maximal drei Phasen gegliedert; für jede dieser Phasen kann eine unterschiedliche Dauer und Höhe der Todesfallsumme vereinbart werden. Die Todesfallsumme kann in jeder Phase steigen, fallen oder konstant bleiben. Eine Aufstellung der jeweils maßgebenden Todesfallsummen ist im Versicherungsschein enthalten. Der Beitrag kann einmalig zu Versicherungsbeginn oder laufend gezahlt werden.
Darlehensrestschuldversicherung
Die jeweils maßgebende Todesfallsumme wird fällig, wenn der Versicherte vor dem Ablaufdatum stirbt. Die Höhe der Todesfallsumme berechnet sich nach der Restschuld eines bei Antragstellung angegebenen Annuitätendarlehens; die Todesfallsumme fällt während der Versicherungsdauer. Eine Aufstellung der jeweils maßgebenden Todesfallsummen ist im Versicherungsschein enthalten. Bei Ablauf der Versicherungsdauer wird keine Leistung fällig. Der Beitrag kann einmalig zu Versicherungsbeginn oder laufend gezahlt werden. Bei laufender Beitragszahlung ist eine im Vergleich zur Versicherungsdauer kürzere Beitragszahlungsdauer erforderlich. Die laufenden Beiträge sind solange zu entrichten, wie der Versicherte lebt, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Beitragszahlungsdauer.