Wer ein Wohnhaus baut, sollte rechtzeitig eine Wohngebäudeversicherung abschließen (siehe vorhergehendes Artikel). Die Feuerversicherung für den Rohbau wird dann meistens beitragsfrei mitversichert (für ein halbes bis zu einem Jahr vor der Bezugsfertigkeit und vor dem Beginn der Beitragszahlung für die Wohngebäudeversicherung).
Nachbarschaftshilfe
Wichtig: Wer selbst jemanden am Bau beschäftigt oder sich von Freunden, Bekannten, Nachbarn helfen lässt, muss diese Personen bei der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft anmelden (gesetzlich vorgeschrieben!). Es besteht dann – gegen Beitrag – Versicherungsschutz für die Folgen von Unfällen am Bau.