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Rückkehrrecht in die frühere Krankenversicherung ist auch möglich

Seit dem 1. April 2007 gilt ein neu definierter Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung: Die gesetzlichen Krankenkassen müssen bisher Nichtversicherte wieder aufnehmen und dürfen keinem Mitglied mehr kündigen.

Die unterschiedlichsten Ursachen führen nämlich für Hunderttausende zu einer Lebenssituation ohne Krankenversicherung. Selbstständige steigen oft wegen zeitweiser finanzieller Probleme aus der Privatversicherung aus; es gibt Ehefrauen, die es nach der Scheidung versäumt haben, sich selbst zu versichern; oder es gibt Kinder über 23 Jahre, die weder einen Job noch Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.

Seit der Gesundheitsreform 2007 ist Folgendes neu geregelt: Unabhängig von den Gründen des Versicherungsverlustes können alle Nichtversicherten wieder in die Krankenversicherung zurückkehren. Und für die Zukunft gilt: Keine Krankenkasse und keine Versicherung darf mehr kündigen, wenn Menschen in eine schwierige Lage geraten. Ein Grund für diese neue Gesetzeslage: Veränderte Arbeitsbedingungen haben in vielen Lebensläufen Dellen hinterlassen. Man wechselt von einem festen Job in die Selbstständigkeit, oder man macht vielleicht das eine oder andere Praktikum, um danach wieder in ein festes Arbeitsverhältnis zu kommen.

Versicherungsschutz für alle
Seit April 2007 erhalten also alle Bürger, die keinen Krankenversicherungsschutz haben, wieder Zugang zu einer Krankenversicherung. Ob man in die gesetzliche oder private Krankenversicherung kommt, hängt davon ab, wie man vorher versichert war. Es gibt eine Pflicht zur Versicherung für nicht krankenversicherte Personen, die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuzuordnen sind. Ähnlich gibt es seit dem 1. Juli 2007 ein Beitrittsrecht in den modifizierten Standardtarif für nicht krankenversicherte Personen, die früher in der privaten Krankenversicherung (PKV) waren. Am 1. Januar 2009 wird dann auch eine Pflicht zur Versicherung für nicht krankenversicherte Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, eingeführt.

123Versicherung Ratgeber Tipp
Wenn Sie bisher weder gesetzlich noch privat versichert waren, werden Sie in dem System versichert, dem Sie aufgrund der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen sind. Wenn Sie zum Beispiel als Arbeiter oder Angestellter tätig waren, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Ehemals GKV-Versicherte ohne Versicherungsschutz müssen wieder in ihrer ehemaligen gesetzlichen Krankenkasse oder deren Rechtsnachfolgerin versichert werden. Auch Auslandsrückkehrer, die der gesetzlichen Krankenkasse zuzuordnen sind, kommen in ihre Krankenkasse zurück. Für die Krankenkassen gilt ein sogenannter Kontrahierungszwang. Das bedeutet: Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Nichtversicherte – egal, ob gesund oder krank – aufzunehmen. Sie dürfen solche Personen also nicht abweisen.

Gesetzliche Regelungen sollen sicherstellen, dass durch den Versicherungsbetrag niemand finanziell überbelastet wird: In der gesetzlichen Krankenkasse gilt ein prozentualer Beitrag, der sich an der Höhe des Einkommens bemisst. Und wer bedürftig ist, erhält Zuschüsse vom Arbeitsamt oder vom Grundsicherungsträger.

Achtung!
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht seit dem 1. April 2007 Versicherungspflicht. Wenn Sie sich zu spät, zum Beispiel erst im Krankheitsfall, versichern, müssen Sie nicht bezahlte Beiträge nachzahlen. Um die Versichertengemeinschaft zu schützen, müssen Nachzügler diese Beiträge komplett nachentrichten. Wer Beiträge nicht zahlt, obwohl er dazu wirtschaftlich in der Lage ist, oder Beitragsschulden hat, erhält nur noch Leistungen für unaufschiebbare Behandlungen (zum Beispiel bei akuten Schmerzen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft) und muss Säumniszuschläge zahlen. Wer nachweisbar die Beiträge nicht bezahlen kann, bei dem übernimmt – wenn er eine bedürftige Person ist – der Sozialhilfeträger die Kosten.

123Versicherung Ratgeber Tipp
Informationen und Beratung bekommen Sie bei allen gesetzlichen Krankenkassen und bei den Verbraucherberatungen. Oder Sie wenden sich an das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums. Hier erhalten Sie eine kompetente Beratung für Ihren konkreten Fall.

Apr 4, 2017gesundhe-admin
Der 123Versicherung Ratgeber Versicherungskosten-Check - empfehlenswerte InformationVersicherungsfall, Abschluss und Kündigung einer Kfz-Versicherung - voller Bericht
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