Die Rückstufung erfolgt, wenn der VR aufgrund einer Schadenmeldung eine Zahlung geleistet oder eine Rückstellung gebildet hat.
In bestimmten Fällen kann bei der KH-Versicherung und der Fahrzeugvollversicherung für Pkw die Einstufung in die infrage kommen.
Schadenklassen Beitragssatz
S 155%
M 245 %
Für Zweiräder, Campingfahrzeuge/Wohnmobile und sonstige Fahrzeuge (z. B. Lieferwagen, Lkw) gelten andere Rückstufungsregelungen und Beitragssätze.
Die Rückstufung ergibt sich aus der Rückstufungstabelle in den TB und wird im neuen Kalenderjahr wirksam.
Besonderheit: Rettung des Schadenfreiheitsrabatts
1. Freiwillige Rückzahlung der Entschädigungsleistung
In der KH-Versicherung kann der VN eine durch den VR erbrachte Entschädigungsleistung freiwillig zurückzahlen, um den Vertrag wieder schadenfrei zu stellen. Bei Entschädigungsleistungen unter 500,00 € ist der VR verpflichtet, den VN auf diese Möglichkeit hinzuweisen.
2. Vermeidung der Rückstufung gegen Zahlung eines Beitragszuschlages bei
manchen Versicherern
Gegen Zahlung eines Beitragszuschlages bieten manche VR den sog. Pkw-System-schutz an. Danach bleiben teilweise bis zu drei Schäden während der Vertragslaufzeit bei der Festlegung der Beitragshöhe unberücksichtigt.