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Schadenregulierung durch die Agentur und Abrechnung mit der Direktion – hilfreiche Information

Vorbemerkung
Im Rahmen der Kundenorientierung wird zunehmend die Abrechnung von Kleinschäden auf Agenturen übertragen, was vor allem auch durch verbesserte organisatorische Voraussetzungen möglich ist; denn mittels Personalcomputer und Datenleitung kann die Agentur auf den in der Direktion gespeicherten Datenbestand zugreifen und eine Deckungsprüfung durchführen. Die Regulierungsvollmacht wird dabei auf einen bestimmten Betrag (z.B. 1000,00 €) beschränkt. Die Abrechnung mit der Direktion kann grundsätzlich wie folgt gestaltet sein:

1. Die Agentur tritt in Vorlage und hat insoweit eine Forderung gegen die Direktion. Zur besseren Übersicht führt sie neben dem Konto Forderungen gegen die Direktion
– entweder ein eigenes Forderungskonto aus Schadenvorauszahlungen
– oder die beiden folgenden Unterkonten zum Konto Forderungen gegen Direktion: Entschädigungen: Auf diesem Unterkonto wird der versicherte Schaden gebucht, soweit er entschädigt wird.
Regulierungsaufwand: Auf diesem Unterkonto wird der Regulierungsaufwand (z.B. Kostenvoranschlag) gebucht. Erstattungen des Versicherers an die Agentur werden auf diesen Unterkonten gegengebucht. Am Jahresende werden die Unterkonten auf das Konto Forderungen gegen die Direktion abgeschlossen. Das vorbeschriebene Verfahren mit den Unterkonten Entschädigung und Regulierungsaufwand wird im Rahmen dieses Lehrbuches buchungstechnisch dargestellt.

2. Die Agentur erhält von der Direktion ein Budget zur Verfügung gestellt, aus dem die Entschädigungen bezahlt werden und über das später abzurechnen ist.

3. Der Agentur wird Kontovollmacht im Rahmen eines Bank- oder Postbankkontos der Direktion erteilt, sodass die im Rahmen dieser Kontovollmacht ausgestellten Verrechnungsschecks zu keiner Ausgabe für die Agentur, wohl aber für die Direktion führen. Damit entfällt auch eine unmittelbare Buchung bei der Agentur. Sie rechnet mit der Direktion über regulierte Schäden außerhalb der Buchführung ab.

b) Buchung des Abrechnungsverkehrs
• Abrechnung mit dem Geschädigten
Beispiel:
1. Die Agentur reguliert einen durch ein Kind verursachten Glasbruchschaden durch Bankverrechnungsscheck, nachdem sie zuvor durch den geschädigten Kunden einen Kostenvoranschlag hat einholen lassen.
Der Entschädigungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
– Glasscheibe einschl. Einbau 600,00€
– Kostenvoranschlag 30,00 €
2. Die Direktion überweist eine Abschlagszahlung auf die geleistete Entschädigung von 420,00 € per Bank an die Agentur, die sich wie folgt zusammensetzt:
400,0€ Schadenanteil, 20,00 € Anteil am Regulierungsaufwand. Für den Restbetrag wurde eine aufsichtspflichtige Person in Regress genommen, da ihr ein Drittel an Mitschuld angelastet werden kann. Diese Zahlung steht noch aus.
3. Abschluss der Unterkonten Entschädigungen und Regulierungsaufwand am Ende des Geschäftsjahres

BuchungssätzeSoll

€

Haben

€

1. Entschädigungen600,00
Regulierungsaufwand30,00
an Bank630,00
2. Bank420,00
an Entschädigungen400,00
an Regulierungsaufwand Anmerkung: Bei Eingang der Schadensregress­zahlung wird gleichermaßen ge­bucht20,00
3. Forderungen gegen Direktion210,00
an Entschädigungen200,00
an Regulierungsaufwand10,00

Kontendarstellung

SEntschädigungenHSBank
1.600,002.400,00Bestand1.
3.200,002.420,00
sRegulierungsaufwandHSFord, gegen Direktion
1.30,002.20,00Bestand
3.10,003.210,00

 

Feb 24, 2016gesundhe-admin
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