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Schulische, betriebliche und überbetriebliche Weiterbildungsmöglichkeiten – Arbeitsrecht in Deutschland

Früher reichten häufig eine befriedigende Schulbildung und eine Berufsausbildung, um ein Leben lang eine bestimmte Erwerbsarbeit verrichten zu können. Wer heute auf Dauer in seinem Beruf bestehen oder aufsteigen will, muss ein Leben lang lernen.

Bildungsmaßnahmen, die erforderlich werden, um die Qualifikation von Angestellten an die veränderten Anforderungen anzupassen, nennt man Weiterbildung.

Neue Technologien, neuartige Arbeitsformen in Wirtschaft und Verwaltung, die Globalisierung der Beschaffungs- und Absatzmärkte und die dadurch erforderliche Anpassung an internationale Regelungen und Gepflogenheiten lassen den Umfang benötigter Kenntnisse und Fähigkeiten stark anwachsen. In anderen Ländern und auch noch in Deutschland vor etwa 20 Jahren wurden die nötigen Kenntnisse selbstverständlich von den jungen gut ausgebildeten Berufsanfängern in die Betriebe hineingetragen. Da bei uns die Anzahl der jungen Berufstätigen im Verhältnis zu den älteren Berufstätigen immer weiter sinkt, müssen die notwendigen Erneuerungen auch von älteren Menschen vorangetrieben werden. Deren Ausbildung aber hegt längere Zeit zurück und entspricht darum häufig nicht mehr dem augenblicklichen Stand der Wissenschaft und Technik. Wenn wir in unserer Volkswirtschaft den heutigen Lebensstandard erhalten wollen und unsere Lebensverhältnisse weiter mitbestimmen möchten, so müssen auch ältere Menschen in zunehmendem Maße zur Weiterbildung bereit sein. Tatsächlich ist eine große Bereitschaft zum Erlernen des Neuen in der Bevölkerung festzustellen.

a) Schulische Weiterbildung
Hauptschulabgänger ohne mittleren Bildungsabschluss können während oder nach ihrer Berufsausbildung in bestimmten beruflichen Bildungsgängen diesen Bildungsabschluss erreichen. Dann haben sie die Möglichkeit, in einer Fachschule, Fachoberschule oder in einem Berufskolleg die Fachhochschulreife bzw. in einem beruflichen Gymnasium die Hochschulreife zu erwerben. Die Fachschul- bzw. Fachhochschulreife kann in einzelnen Bundesländern auch über das Telekolleg erworben werden.

b) Betriebliche Weiterbildung – Personalentwicklung on the Job
Schulische, betriebliche und überbetriebliche Weiterbildungsmöglichkeiten7

Viele Unternehmen beschaffen sich höher qualifizierte Arbeitskräfte durch Aus- und Weiterbildung im Betrieb. Hierbei werden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen so kombiniert, dass diese zum Teil während der Arbeitszeit, zum Teil aber auch während der Freizeit durchgeführt werden. Dadurch wird vom Mitarbeiter die Bereitschaft zur Weiterbildung demonstriert und das Unternehmen kann aus diesem Kreis Mitarbeiter für Führungsfunktionen gewinnen.

Beispiel:
Bei einem Weiterbildungskurs werden Fähigkeiten und Aktivitäten der Teilnehmer dadurch getestet, dass diese Referate anfertigen und vortragen müssen. Solche Referate mit anschließenden Diskussionsbeiträgen werden auf Video aufgezeichnet und ausgewertet.

Überbetriebliche Weiterbildung – Personalentwicklung off the Job
Zur Erlernung von Handlungskompetenz (Fachkenntnisse, Organisationstalent, soziales Verantwortungsgefühl, Teamfähigkeit) führen vor allem Betriebe der Industrie, der Versicherungen und der Banken überbetriebliche Lehrgänge durch. Dies kann geschehen in Form von
• Lernprogrammen,• Seminaren,
• Übungsfirmen, • Abendkursen,
• Planspielen, • E-Learning.

Träger der überbetrieblichen Weiterbildung können sein
• die Betriebe selbst, • Volkshochschulen,
• Gewerkschaften, • Industrie- und Handelskammern,
• Berufsverbände.

Beispiele:
Fremdsprachenkurse der Volkshochschulen, Ausbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin durch die Industrie- und Handelskammern. Das Berufsbildungsnetzwerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e. V. bietet als Berufsverband qualifizierte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Branche. Nähere Informationen finden sich im Internet unter lernpark*de.

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