Auf einen Schutzbrief können Sie in den meisten Fällen verzichten. Entschädigungsgrenzen schränken die Leistungen so stark ein, dass Sie sie in der Regel relativ problemlos aus eigener Tasche zahlen können. Sinnvoll kann er bei häufigeren oder längeren Auslandsreisen oder Fahrten in entlegene Gebiete sein.
Pannen- und Unfallhilfe
Einen Schutzbrief erhalten Sie von Automobilclubs oder als Zusatz zur Kfz-Versicherung. Manchmal ist er bereits im Mitgliedsbeitrag des Automobilclubs oder in der Kfz-Haftpflichtversicherung inbegriffen. Er bietet bei Pannen und Unfällen Hilfeleistungen rund ums Fahrzeug und für die Betroffenen. Außer für Deutschland gelten die Schutzbriefe meist auch für das europäische Ausland und die außereuropäischen Mittelmeerländer.
Fürs Fahrzeug gehören dazu normalerweise folgende Leistungen:
> Pannenhilfe am Unfallort,
> Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs zur nächsten Werkstatt,
> Kosten für Weiter- und Heimfahrt,
> Mietwagen und Übernachtungskosten bei Ausfall des Fahrzeugs,
> Versand von Ersatzteilen ins Ausland.
Für die Autoreparatur selbst kommt der Schutzbrief dagegen nicht auf.
Für betroffene Personen werden folgende Kosten übernommen:
> Krankenrücktransport, wenn er medizinisch notwendig ist,
> Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten ins Ausland,
> Reise, einschließlich Übernachtung, für einen Krankenbesuch,
> Bestattung bei einem Todesfall im Ausland oder die Überführung.
Zusätzlich gibt es teilweise weitere Unterstützung wie die Beschaffung von (Ersatz-)Dokumenten oder Dolmelscherleistungen vor Ort. Als Mitglied eines Automobilclubs können Sie eine Reihe weiterer Vergünstigungen und Leistungen in Anspruch nehmen wie technischen und rechtlichen Rat, Länderinformationen und Routenplanung, günstige Konditionen bei Mietwagen oder Versicherungen.
Die Beiträge schwanken zwischen rund 10 Euro (als Zusatz zur Kfz-Versicherung) und über 70 Euro (Schutzbrief sowie Mitgliedsbeitrag). Insgesamt bietet der Schutzbrief nur begrenzte Hilfe im Schadensfall. Kennzeichnend sind vielfach niedrige Entschädigungsgrenzen, die bei etwa 100 Euro für die Pannenhilfe und 150 Euro für das Abschleppen liegen.
→ Vergleichbare Leistungen erhalten Sie oft günstiger über alternative Angebote wie eine Auslandsreisekrankenversicherung (Auslandsreisekrankenversicherung), die Unterstützung der Botschaften, Routenplaner und Länderinformationen im Internet oder die Mobilitätsgarantie des Fahrzeugherstellers für neue Autos. Einige große Hersteller bieten die Mobilitätsgarantie, die in der Regel drei Jahre beträgt, auch für einen längeren Zeitraum, sofern das Fahrzeug regelmäßig in einer Vertragswerkstatt gewartet wird.