Im Zusammenhang mit Kapitalversicherungen wird in der Werbung sowie von Vertretern und Drückern munter drauflos geschwindelt,
sie seien die ideale Kombination von Familien- und Altersvorsorge,
sie seien eine Geldanlage mit hoher Rendite von bis zu acht Prozent,
sie seien die dritte Säule unseres Altersvorsorgesystems, deren erste Säule (die gesetzliche Rentenversicherung) nicht mehr sicher
sei, weil es immer mehr ältere und immer weniger junge Menschen gibt,
sie allein seien steuerlich begünstigt,
das Versichertengeld werde treuhänderisch verwaltet,
fast alle Überschüsse und Erträge kämen den Versicherten zugute,
die staatliche Aufsicht würde die Versicherteninteressen wahren.
Die Wahrheit über Kapital-Lebensversicherungen
Sie taugen weder als Familien- noch zur Altersvorsorge.
Sie sind – langfristig – eine schlechte Geldanlage, die über Jahrzehnte durch die Inflation entwertet wird (in 48 Jahren verlor die D-Mark 73,4 Pfennige!).
Die Rendite lag in der Vergangenheit zwischen fünf und sechs Prozent (nur bei wenigen guten Gesellschaften, bei denen aber die Masse der Bundesbürger nicht versichert ist, über sechs Prozent), was im Vergleich zu den langfristigen Renditen von Aktien und Aktienfonds schlecht ist.
Die dritte Säule unseres Altersvorsorgesystems ist – nach gesetzlichen und betrieblichen Renten – die private Vorsorge, die man wesentlich besser über die eben genannten Anlagen betreiben kann (auch durch Wohneigentum).
Kurswertsteigerungen aus Wertpapieren und Fonds sowie Wertsteigerungen aus Immobilien sind – wie Erträge aus Lebensversicherungen – steuerfrei. Alle anderen Kapitalerträge aus Geldanlagen sind für ein Ehepaar bis zu 3 100 Euro und für einen Ledigen bis zu 1550 Euro pro Jahr ebenfalls steuerfrei (Sparerfreibetrag).
Versichertengelder und deren Erträge werden von den Versicherungsgesellschaften nicht treuhänderisch verwaltet, sondern wie Unternehmensgeld behandelt, zum Ausgleich unternehmerischer Verluste missbraucht und durch vielfältige Manipulationen dezimiert- so ein Versicherungsunternehmen: Die Art und Weise der Verwendung der Prämien ist allein Sache des Versicherers.
Da die Vertrags- und Vermögensverhältnisse völlig ungeregelt sind, können die Unternehmen die Jahresüberschüsse, an denen die Versicherten zu beteiligen sind, durch Kostenverschwendungen, Abschreibungen und viele andere Manipulationen kräftig dezimieren – zu Lasten der Versicherten. Die Versicherten erfahren davon in den Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen nichts. Sie glauben, wie eine EMN/D-Meinungsumfrage ergeben hat, dass die Lebensversicherer ihr Geld treuhänderisch verwalten und durch gesetzliche Regelungen und die staatliche Aufsicht sichergestellt ist, dass die Unternehmen das Versichertengeld nicht missbrauchen können. Ein verhängnisvoller Irrtum!
Die staatliche Versicherungsaufsicht, der Gesetzgeber und Gerichte haben erkannt, dass die Kapital-Lebensversicherung Mängel hat. Im Jahre 1998 sagte Bundeskanzler Schröder in seiner Regierungserklärung: Bei den Lebensversicherungen werden wir für mehr Transparenz sorgen. Warten wirs ab! Jedenfalls sind die traditionellen Kapital-Lebens- und Rentenversicherungen tot, wenn sie in transparenter Form angeboten werden müssen mit dem Hinweis: Die Art und Weise der Verwendung der Prämien ist allein Sache des Versicherers.
Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen sind intransparent und informieren z. B. nicht über die hohen Verluste bei Kündigung. Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 2001 entsprechende Rückkaufswert- und Abschlusskostenklauseln wegen fehlender Hinweise auf die wirtschaftlichen Nachteile für die Versicherten für unwirksam erklärt.
Fazit: Die Kapital-Lebensversicherung ist keine ideale Kombination von Familien- und Altersvorsorge.