• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Solvency II im Versicherungsunternehmen – hilfreiche Information

Trauringe und Verlobungsringe aus Platin und Carbon!

Die in unserem Versicherung-Ratgeber vorgestellten Solvabilitätsvorgaben gehen auf EU-Richtlinien zurück, die nach mehrjährigen Beratungen im Jahre 2002 veröffentlicht und seither in nationales Recht umgesetzt worden sind (Solvency I). Die wirtschaftlichen Entwicklungen seit der Jahrtausendwende legten jedoch schon vor der endgültigen Verabschiedung von Solvency I eine Fortsetzung dieses Projekts nahe (Solvency II).

Kernpunkt ist, wie schon bei Solvency I, die Ausarbeitung eines aufsichtsrechtlichen Anforderungskataloges zur Eigenmittelhinterlegung, ergänzt um Vorgaben zum Umgang mit nichtversicherungstechnischen Risiken und zu Offenlegungs- und Publizitätspflichten. Solvency II bildet damit das versicherungstechnische Analogon zu Basel II (vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erarbeitetes Regelwerk für eine international einheitliche Beaufsichtigung von Banken; Kernstück sind Eigenkapitalanforderungen an Banken); das Kreditportfolio einer Bank findet seine Entsprechung dabei im Versicherungsbestand eines Versicherungsunternehmens. Ziel sowohl von Basel II als auch von Solvency II ist die langfristige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit von Banken bzw. Versicherungsunternehmen vor dem Hintergrund eines härter werdenden Wettbewerbs auf den internationalen Kapitalmärkten. In Anlehnung an Basel II gliedert sich auch Solvency II in drei Säulen.

Säule I beschäftigt sich mit Bestimmungen zur Finanzausstattung von Versicherungsunternehmen, vor allem mit Fragen der Hinterlegung von Risiken mit Eigenmitteln. Der Begriff „Risiko“ wird dabei sehr weit gefasst und beinhaltet:
• das versicherungstechnische Risiko,
• das Ausfällrisiko (bei Forderungen gegenüber Rückversicherern oder bei Kapitalanlagen),
• Marktrisiken (Absatzrisiken, Währungsrisiken, Zinsänderungsrisiken sowie Risiken durch unsichere Kursverläufe an Aktienbörsen),
• operationeile Risiken (ergeben sich aus Geschäftsprozessen; besonders wichtig sind die Produktionsfaktoren, die Faktorkombination bei der Erstellung von Versicherungsschutz und die Informationstechnik),
• das Liquiditätsrisiko.
• Risiken aus der Nichtübereinstimmung von Aktiva und Passiva (Asset-Liability-Mismatch Risiko).

Die unternehmensweite Erfassung und Quantifizierung alle, – genannten Risiken ist mit einem enormen personellen und zeitlichen Aufwand verbunden, nicht zuletzt muss auch die Möglichkeit eines statistischen Zusammenhangs zwischen einzelnen Risiken berücksichtigt werden. Speziell bei der Quantifizierung ist zu beachten, dass jedes Risiko grundsätzlich zwei Dimensionen aufweist, eine Eintrittswahrscheinlichkeit und die im Eintrittsfall drohende Schadenhöhe. Beide Dimensionen sind stochastisch verteilt und müssen für eine Gesamtbeurteilung des Risikos zusammengeführt werden.

Dimensionen von Risiken
Solvency II im Versicherungsunternehmen - hilfreiche Information 58

In der Praxis wird hierfür meist auf klassische Value-at-Risk-Ansätze zurückgegriffen, die angeben, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein drohender Verlust einen bestimmten Geldbetrag nicht übersteigen wird. Der so ermittelte Betrag muss dann in Form unbelasteter Eigenmittel vorgehalten werden (in Anlehnung an so genannte Risk-Based-Capital-Modelle).

Säule II ergänzt die Eigenmittelunterlegungspflichten von Säule I um ein aufsichtsrechtliches Überprüfungsverfahren für interne Risikomodelle, das im Wesentlichen auf eine Qualitätsprüfung bestehender Risikomanagementprozesse im Versicherungsunternehmen hinausläuft. Nach Umsetzung in deutsches Aufsichtsrecht wird diese Säule bereits bestehende Risikomanagementvorgaben im Rahmen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) weiter ausgestalten.

Daneben bezieht Säule II die Bonität und Liquidität des Rückversicherers mit ein; auch sollen Erstversicherer grundsätzlich nur solche Risiken zeichnen dürfen, für die ausreichender Rückversicherungsschutz auf dem Markt zu erhalten ist.

Säule III stellt die Begriffe der Marktdisziplin und Markttransparenz in den Mittelpunkt und fordert von Versicherungsunternehmen weitgehende Offenlegungs- und Publizitätspflichten, die es Anteilseignern und Öffentlichkeit ermöglichen sollen, zusätzliche Einblicke in die finanzielle Situation eines Versicherungsunternehmens zu erhalten. Diese Säule stellt damit einen direkten Zusammenhang zwischen bestehenden und künftig angedachten Rechnungslegungsvorschriften her.

Drei – Säulen Modell von Solvcncy II
Solvency II im Versicherungsunternehmen - hilfreiche Information 59

Alles in allem stellt sich Solvency II damit als Mischung aus qualitativen und quantitativen Ansätzen dar, die deutsches Aufsichtsrecht teilweise ergänzen und konkretisieren, insbesondere aber eine Basis für ein künftiges europäisches Aufsichtsrecht bilden sollen. Durch die enge Beziehung zu Basel II (ebenfalls ein Drei-Säulen-Modell mit vergleichbaren Inhalten) wird ferner eine gewisse Angleichung der Aufsichtssysteme im Finanzdienstleistungsbereich erreicht. Die endgültigen Ergebnisse von Solvency II sollen bis zum Jahre 2012 in deutsches Recht übertragen werden.

Okt 22, 2015gesundhe-admin
-15% auf Platinringe nur bis Ende der Woche!
Rechtsformwahl bei Versicherungsunternehmen, Begriff und CharakteristikaNiederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen - Rechtsformen von Versicherungsunternehmen
  Weitere Artikel  
 
Risikoprüfung und – Beurteilung bei privater Versicherung
 
Jahresabschluss im Versicherungsunternehmen – Bilanz
 
Gründe für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung – Lernkotrolle und Tests
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Die private Rentenversicherung PKV als Altersvorsorge in Deutschland Teil 1

    Eine unter Umständen günstige Alternative zu der klassischen Kapitallebensversicherung bietet die Form der privaten Rentenversicherung, auch Leibrente genannt. Die private Rentenversicherung enthält keinen Todesfallschutz wie die KLV und ist deshalb […]

    Jul 17, 2017gesundhe-admin
  • Welche Versicherungssumme, wie und wo soll ich Fahrzeugversicherungen abschließen

    Diese Frage stellt sich bei der Fahrzeugversicherung nicht. Ersetzt werden Schäden bzw. Reparaturen bis zum Wiederbeschaffungswert des (Gebraucht-)Wagens. Einige wenige Versicherer zahlen bei Totalverlust des Fahrzeugs innerhalb der ersten sechs […]

    Jun 20, 2016gesundhe-admin
  • Die private Rentenversicherung PKV als Altersvorsorge in Deutschland Teil 2

    Die Auswirkungen längerer Lebenserwartung Nun hört man in letzter Zelt vermehrt Stimmen, die sagen, dass aufgrund der erneut gestiegenen Lebenserwartung die privaten Renten sinken werden bzw., dass mehr Beitrag für […]

    Jul 18, 2017gesundhe-admin
  • Test und Lernkotrolle zu Fondsprinzip und Fondsarten bei Geldanlage

    1. Sie sind Finanzberater und haben sich mit dem Ehepaar Klaus und Inge Stamm verabredet. Klaus Stamm (35 Jahre alt) hat am Telefon bereits sein Interesse an Aktienfonds erwähnt. Das […]

    Nov 24, 2015gesundhe-admin
  • Zustandekommen des Lebensversicherungsvertrages

    Rechtsgrundlagen • Die Lebensversicherung kann als Einzel- oder Gruppenversicherung vereinbart werden und beruht auf einem privatrechtlichen Vertrag. Rechtsgrundlagen sind vertragliche Vereinbarungen und gesetzliche Bestimmungen. a) Rechtsgrundlagen vertraglicher Art Hinsichtlich der […]

    Jun 10, 2015gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Wie man das Maximum aus Versicherungsleistungen herausholt
  • Ukraine-Russland Krieg – Versicherung Tipps vom Experten Thomas Sepp Allianz
  • Die Vorteile einer Flottenversicherung gegenüber einer Einzelversicherung
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr