Beispiel 1:
Jonny Hildebrand hat bestelltes Werbematerial von der Direktion geliefert bekommen und wird mit 300,00 € Kostenbeteiligung belastet.
Buchungssatz | Soll | Haben |
€ | € | |
Werbe- und Reiseaufwand | 300,00 | |
an Forderungen gegen Direktion | 300,00 |
Beispiel 2:
Für zusätzliche Verwaltungsaufgaben, die Jonny Hildebrand im Rahmen einer Kundenbefragung im Auftrag der Direktion übernommen hat, erhält er eine einmalige Beteiligung von 500,00 € in Form einer Gutschrift durch die Direktion.
Buchungssatz | Soll € | Haben € |
Forderungen gegen Direktion an Verwaltungsaufwand | 500,00 | 500,00 |
Beispiel 3:
Die Direktion belastet Jonny Hildebrand mit den fälligen Beiträgen zu seinen folgenden Versicherungen:
Hausratversicherung 120,00 €
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 260,00 €
Buchungssatz | Soll € | Haben € |
Privat | 120,00 | |
Verwaltungsaufwand | 260,00 | |
an Forderungen gegen Direktion | 380,00 |
Nimmt die Versicherungsagentur Leistungen der Direktion in Anspruch, die über die übliche Vertriebsunterstützung (z. B. Bereitstellung von Antragsmaterial) hinausgehen, muss sie sich i. d. R. auch an den Kosten beteiligen (vgl. Beispiel 1). Die Direktion wird ihren Beteiligungsanspruch mit den Provisionsforderungen, die die Agentur an sie stellt, verrechnen. Im Rahmen der Dezentralisierung werden zunehmend Verwaltungsaufgaben von den Agenturen wahrgenommen, die üblicherweise Direktionsaufgaben darstellen. Sofern die Vergütung hierfür nicht durch höhere Folgeprovisionen (Bestandsprovisionen) erfolgt, wird regelmäßig durch die Direktion ein Zuschuss zum Verwaltungsaufwand gewährt (vgl. Beispiel 2). Abrechnungstechnisch erhält die Agentur eine Gutschrift, die sie einerseits als Forderung gegen die Direktion bucht (siehe Sollbuchung zu Beispiel 2) und die andererseits eine Minderung des Verwaltungsaufwandes bedeutet, die entsprechend erfasst werden muss (siehe Habenbuchung zu Beispiel 2).
Die Beiträge zu den Versicherungsverträgen des Versicherungsvertreters bei der Direktion, die seine Privatsphäre oder betriebliche Sphäre betreffen, können auf zweierlei Art und Weise bezahlt werden:
• Der Vertreter hat eine Einzugsermächtigung erteilt oder er überweist den Beitrag an die Direktion. Die Beiträge werden für diesen Fall von seinem Bank- bzw. Postbankkonto abgebucht.
Der Buchungssatz würde lauten:
Privat und/oder Verwaltungsaufwand an Bank bzw. Postbank
• Die fälligen Beiträge werden von der Direktion mit den Provisionsforderungen der Agentur gegen die Direktion verrechnet. Die buchtechnische Durchführung ist in Beispiel 3 dargestellt.