Wie hoch ist das demographische Risiko, Sozialversicherungen
Die deutsche Sozialversicherung trägt einen wesentlichen Bestandteil zum sozialen Frieden in unserem Lande bei. Aufgrund der sich verändernden Altersstruktur unserer Bevölkerung wird das heutige Sozialversicherungssystem zunehmend in Schwierigkeiten geraten. Die Menschen in unserem Land werden immer älter, und die Geburtenraten sind nach wie vor rückläufig, so dass in der Tat von einem demographischen Risiko gesprochen werden kann.
Durchschnittliche Lebenserwartung bei Männern
Die Frage, die sich hier sofort stellt, ist: Wie hoch ist dieses demographische Risiko, und welche Konsequenzen hat es?
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Heute ist jeder fünfte Bundesbürger älter als 60 Jahre, im Jahr 2030 wird das auf jeden dritten Bundesbürger zutreffen. Die Anzahl der über 80-Jährigen wird von heute 3,2 Millionen auf rund 4,6 Millionen im Jahr 2020 steigen. Je nach verschiedenen Annahmen über die Zuwanderung nach Deutschland wird die Gesamtbevölkerungszahl dabei leicht bis deutlich abnehmen. Diese demographischen Veränderungen werden sich in den einzelnen umlagefinanzierten Sozialversicherungen unterschiedlich auswirken.
Beitragsanstieg in der Rentenversicherung
Im Bereich der Rentenversicherung rechnet das renommierte Prognos-Institut mit einem Anstieg des Beitragssatzes bis zum Jahr 2030 auf 26,6 bis 28,8 Prozent Dies ist gegenüber dem heutigen Beitragssatz ein Anstieg um 8,0 bis 10,2 Beitragssatzpunkte.
… und in der gesetzlichen Krankenversicherung Schwieriger sind die Prognosen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Spektrum reicht hier von einer nahezu erreichbaren Beitragssatzstabilität – Prognos rechnet unter günstigen Bedingungen mit einem Beitrag von knapp über 14 Prozent, wobei dies vermutlich nur mit einer erheblichen Verkleinerung des Leistungskatalogs der GKV erreichbar sein dürfte – bis hin zur Prognose eines Beitragssatzes im Jahr 2030 von über 26 Prozent Dies ist, wie in einem Gutachten für die Bundestagsenquete Demographischer Wandel im Jahre 1993 errechnet wurde, der Fall, wenn die Kosten für Gesundheitsleistungen so wie schon seit Mitte der 70er Jahre jährlich um 1,25 Prozentpunkte schneller wachsen als das Sozialprodukt. Dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, dass eine steigende Zahl von Rentnern auch auf der Einnahmeseite der GKV zu Finanzproblemen fuhren wird; denn die nettolohnbezogene Rentenanpassung führt bei steigenden Steuern und Sozialabgaben dazu, dass die Renten und folglich die davon abhängigen Krankenkassenbeiträge langsamer als das Sozialprodukt steigen. Außerdem unterliegen Versorgungsbezüge von pflichtversicherten Rentnern nur einem halben Beitragssatz in der GKV
.., und in der Pflegeversicherung
Für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung ist eine Prognose der Entwicklung des Beitragssatzes derzeit am schwierigsten. Das Prognos-Institut rechnet mit einem Anstieg bis zum Jahr 2040 auf einen Wert zwischen 2,1 und 2,3 Prozent Ob das realistisch ist? Das Bundesarbeitsministerium rechnet nach der amtlichen Begründung selber bis zum Jahr 2030 mit einem Anstieg auf 2,4 Prozent. Dabei ist offen, inwieweit eine Dynamisierung der Leistungen vom Verordnungsgeber vorgenommen wird. Eine zweiprozentige jährliche Inflationsrate bedeutet bereits, dass eine Leistung von heute 750,- € pro Monat bis zum Jahr 2030 real nur noch 375,- € und damit die Hälfte wert ist. Leistungsanpassungen können schnell Beitragserhöhungen nach sich ziehen.
Rentner je 100 erwerbstätige Beitragszahler
Sinkende Beitragssätze in der Arbeitslosenversicherung Optimistischer ist derzeit die Prognose für die Arbeitslosenversicherung. Bei einer demographisch bedingten Abnahme der Zahl der Erwerbspersonen rechnet das Prognos-Institut damit, dass die 4- Prozent-Marke bis zum Jahr 2030 sogar leicht unterschritten werden kann.
Ist die Grenze der Belastbarkeit erreicht?
Alle Sozialversicherungen zusammengenommen werden bis zum Jahr 2030 eine Abgabenlast bewirken, die deutlich oberhalb der Marke von 50 Prozent liegen kann. Zusammen mit der Steuerbelastung bedeutet das für den Durchschnittsverdiener, dass er von jeder EURO über 50 Pfennig für Steuern und Sozialabgaben abgeben muss. Aus Unternehmersicht überschreiten die Lohnnebenkosten damit eine heute für die internationale Wettbewerbsfähigkeit ohnehin schon ausgesprochen kritische Höhe. In dieser Konstellation ist die Annahme nicht unwahrscheinlich, dass die Höhe der Lohnnebenkosten auch den Verteilungsspielraum in den Tarifverhandlungen einengen wird. Eine Verlangsamung der Lohnsteigerungsrate wäre die Folge, was sich wiederum auf der Einnahmenseite der Sozialversicherungsträger bemerkbar machen würde.
Fazit
Prognosen sind ungewiss und folglich stets ungenau; aber Veranlassung zur Entwarnung in Bezug auf das demographische Risiko der Sozialversicherungssysteme gibt es nicht. Im Gegenteil: Zur Abwendung des Risikos besteht heute Handlungsbedarf. Dabei müssen in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherungssysteme jeweils gesonderte Lösungen gefunden werden. Mehr zum demographischen Risiko in den einzelnen Versicherungsartikeln.
Die fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung
Eckwerte für das Jahr 2000:
Gesetzliche | Leistungen: | Beitrag 19,3% |
Rentenversi | – Rehabilitation | – Arbeitnehmer |
cherung | – Renten | 9,65% |
im Alter | – Arbeitgeber | |
– bei Erwerbs-und | 9,65% bis zur Bei | |
Berufsunfähigkeit | tragsbemessungs | |
– für Hinterbliebene | grenze |
Gesetzliche Un | Leistungen: | |||
fallversiche | Bei Arbeits-, Wegeunfallen, Berufskrankhei | |||
rung | ten: | |||
– Unfallverhütung | ||||
– Heilbehandlung | ||||
– Geldleistungen (Krankengeld, Renten etc.) | ||||
Die Beiträge richten sich nach den Berufsge | ||||
nossenschaften und werden voll vom Arbeit | ||||
geber getragen. | ||||
Gesetzliche | Leistungen: | Beitrag je nach Kas | ||
Kranken | Kosten für | se. Durchschnittssatz | ||
versicherung | – ambulante Be | 13,7% (neue Bun | ||
handlung | desländer 13%) | |||
– stationäre Behand | – Arbeitnehmer | |||
lung | 6,85% (6,5%) | |||
– Arzneimittel | – Arbeitgeber | |||
– Zahnbehandlung | 6,85% (6,5%) bis | |||
– Krankengeld | zur Beitragsbemessungs-/ Pflichtversicherungsgrenze | |||
Gesetzliche Ar | Leistungen: | Beitrag 6,5% |
beitslosen | – Arbeitslosengeld | – Arbeitnehmer |
versicherung | – Arbeitslosenhilfe | 3,25% |
– Schlechtwetter | – Arbeitgeber | |
geld | 3,25% bis zur Bei | |
– Kurzarbeitergeld | tragsbemessungs | |
– Umschulungsmaß | grenze | |
nahmen |
Gesetzliche | Leistungen | Beitrag 1,7% |
Pflegeversiche | ab 4/94 | – Arbeitnehmer |
rung | – ambulante Lei | 0,85% |
stungen | Arbeitgeber | |
ab 7/96 | 0,86% bis zur Bei | |
– stationäre Leistun | tragsbemessungs | |
gen | grenze |
Insgesamt wendet der Arbeitnehmer nur für die Sozialversicherung derzeit im Schnitt über 20,5% seines Bruttoeinkommens an Beiträgen auf.