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Tagesgeldeinlagen, Termineinlagen und Spareinlagen – Geldanlagen auf Konten

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Situation
Franz Steiner (30 Jahre, ledig) hat 80 000,00 € geerbt. Er möchte bald heiraten und eine Familie gründen. Deshalb ist er im Moment unschlüssig, wie er das Geld langfristig investieren soll. Ein Freund hat ihm geraten, das Geld doch zwischenzeitlich auf einem Konto ertragbringend anzulegen. In dieser Absicht kommt er heute zu Ihnen, um über eine verzinsliche Anlagemöglichkeit beraten zu werden.
Kreditinstitute bieten ihren Kunden Konten an für
– Tagesgeldeinlagen
– Termineinlagen
– Spareinlagen

Tagesgeldeinlagen
– Verfügungsmöglichkeiten
Tagesgeldeinlagen sind Guthaben auf Tagesgeldkonten. Die in der Regel größeren Geldbeträge werden über einen unbestimmten Zeitraum angelegt. Der Kunde kann täglich darauf zurückgreifen. Beim Tagesgeld wird nicht immer eine Mindesteinlagesumme vorausgesetzt. Bei vielen Instituten werden jedoch nur bestimmte Zinssätze offeriert, wenn eine gewisse Einlagenhöhe gewährleistet ist. Sinkt das Ersparte unter einen bestimmten Betrag, muss man mit niedrigeren Zinsen rechnen. Die Zinsen werden entweder monatlich, vierteljährig oder jährlich gut geschrieben.

Abbuchungsvorgänge, wie Lastschriften oder Daueraufträge, können von einem Tagesgeldkonto nicht getätigt werden. Deshalb ist es nicht für den täglichen Zahlungsverkehr gedacht, sondern dient ausschließlich zum Vermögensaufbau bzw. zur Geldanlage. Abhebungen und Überweisungen vom Tagesgeldkonto sind in der Regel nur über ein vorher festgelegtes Referenzkonto möglich.

– Zinsschwankungen und Einlagensicherheit
Der Zinssatz für Tagesgeldkonten ist, wie bei jeder Geldanlage, den Zinsschwankungen an den Finanzmärkten unterworfen. Die Verzinsung ist i. d.R. deutlich höher als bei einem gewöhnlichen Girokonto. Einige Banken offerieren ihren Kunden eine Zinsgarantie, die für bestimmte Zeiträume gültig ist. Vielfach werden solche Angebote für die Werbung von Neukunden eingesetzt.

Die Tagesgeldeinlage kann als risikolos betrachten werden. Banken mit Sitz in Deutschland schützen die Einlagen auf Konten in unterschiedlicher Höhe, wobei eine Sicherung bis zu 100 Prozent der Geldanlage möglich ist. Bei einigen Kreditinstituten besteht allerdings nur die gesetzliche Mindestsicherung bis zu einem Höchstbetrag von 20 000,00 € abzüglich einer Selbstbeteiligung von 10 %.

– Steuerliche Regelung für Tagesgeld
Die Zinserträge eines Tagesgeldkontos unterliegen im Jahr der Gutschrift der Einkommensteuer. Der Kapitalanleger kann sich durch Erteilung eines Freistellungsauftrages bis zur Höhe des ihm zustehenden Sparerfreibetrages zuzüglich der Werbungskostenpauschale (ab dem 1. Jan. 2007 max. 801,00 € bei Alleinstehenden bzw. 1 602,00 € bei zusammen veranlagten Ehegatten) von der Zinsabschlagsteuer (plus Solidaritätszuschlag) freisteilen lassen. Durch den Freistellungsauftrag beauftragt der Kunde sein Kreditinstitut, ihm die bei seinem Institut anfallenden Kapitalerträge bis zu der im Freistellungsauftrag angegebenen Grenze ohne Steuerabzug gutzuschreiben.

Termineinlagen
Termineinlagen sind Guthaben auf Termingeldkonten. Termingeld ist eine Anlageform, bei der vorab ein fester Zinssatz über einen bestimmten Anlagezeitraum – für Privatkunden nicht unter 30 Tagen – vereinbart wird.

Ein Termingeldkonto bietet sich an, wenn ein Kunde für eine bestimmte Zeit Geld fest anlegen möchte und auf den täglichen Zugriff auf sein Konto verzichten kann. Termingelder können in Festgeld und Kündigungsgeld unterschieden werden.
• Festgeld wird für eine zuvor vereinbarte Dauer angelegt. Dabei wird ein vertraglich festgesetzter Zinssatz garantiert, welcher von Schwankungen der Marktzinsen
unangetastet bleibt. Je länger man das Geld anlegt, umso höher ist auch der Zinssatz. Im Gegensatz zu einem Tagesgeldkonto ist vorab sicher, mit welcher
Auszahlung zu rechnen ist. Nach Fälligkeit nicht abgerufene Festgelder werden als Sichteinlagen behandelt, falls nicht Prolongation vereinbart wurde. Die Wiederanlage
erfolgt zum dann aktuellen Zinssatz. Die Zinsen werden bei Fälligkeit des Festgeldes gutgeschrieben.

• Beim Kündigungsgeld wird nicht die Anlagedauer, sondern die Kündigungsfrist vorab bestimmt. Wenn der Kontoinhaber die Kündigung ausgesprochen hat,
bekommt er sein Geld plus Zinsen erst nach der vereinbarten Frist vom Kreditinstitut ausbezahlt. Meist wird ein Zeitraum von einem Monat festgelegt. Die Zinssätze sind
über die Anlagezeit variabel. Die steuerliche Behandlung von Zinsgutschriften entspricht der Regelung bei Tagesgeld.

Spareinlagen
Rechtsgrundlagen und Merkmale
Als Spareinlagen gelten:
• unbefristet angenommene Einlagen (mit Ausnahme von VL-Spareinlagen),
• die nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt sind.

Über das Guthaben muss eine Urkunde (z.B. ein Sparbuch) ausgestellt werden. Weiterhin müssen Spareinlagen eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten aufweisen und nur natürliche Personen, Personenzusammenschlüsse, gemeinnützige, mildtätige, kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts dürfen Gläubiger sein.

Verfügungen über Spareinlagen
• Verfügungen sind nur gegen Vorlage der Sparurkunde zulässig (lt. Sparbedingungen).
Ausnahmen:
– Dauerauftrag zugunsten eines Sparkontos des Sparers bei derselben Bank.
– Abbuchung fälliger Forderungen des Kreditinstituts.
– Nach angezeigtem Verlust der Sparurkunde (evtl, nach Kraftloserklärung des alten Sparbuchs bzw. Haftungserklärung des Kunden).
– Überweisung an den Sparer, wenn sein Erscheinen und die Buchzusendung z. B. wegen Krankheit nicht zumutbar sind.

• Verfügungen sind nur nach vorheriger Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist
zulässig
– Kündigungsfrist mindestens 3 Monate
Von Sparkonten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten können, soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, innerhalb eines Kalendermonats bis zu 2 000,00 € ohne Kündigung abgehoben werden (Bedingungen für den Sparverkehr).
– vereinbarte längere Kündigungsfristen und Kündigungssperrfristen sind zulässig

• Vorzeitige Verfügungen an den Kontoinhaber bzw. an seinen Vertreter
– Sie sind in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Kreditinstitutes auch über noch nicht oder nicht rechtzeitig gekündigte Beträge möglich (z. B. Wertpapierkauf mit
Sperrvermerk im Depot: Übertrag auf Sparkonten beim Kreditinstitut mit mindestens gleicher Kündigungsfrist; Auflösung zugunsten der Erben; Übertrag auf Sparkonto bei Wohnsitzwechsel des Sparers; sparzulagenunschädliche Auflösung eines VL-Vertrages; Verfügung über Zinsen innerhalb von zwei Monaten; wirtschaftliche
Notlage des Sparers.)
– In anderen Fällen berechnet das Kreditinstitut i. d. R. Vorschusszinsen (in unterschiedlicher Höhe, oft 1/4 des gültigen Habenzinssatzes).

Sondersparformen
Kreditinstitute bieten ihren Kunden neben der Regelsparform auch besondere Sparverträge für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen an, die für Kunden ohne Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage geeignet sind. Sondersparformen sind Einmalsparverträge oder Ratensparverträge und zeichnen sich beispielsweise aus durch eine attraktivere Zinsgestaltung und/oder durch besondere Zusatzleistungen.

Sparvertrage und Sparplane mit:

 attraktiver Zinsgestaltungund/

oder

Z               Zusatzleistungen
Beispiele:

• jährlich steigender Zinssatz

• gestaffelter Zinssatz, von Höhe des

Guthabens abhängig

• an Geldmarkt gekoppelter Zinssatz;

Referenzzins, z. B. Euribor

• Verdoppelung aller gezahlten Zinsen bei

Laufzeitende

Beispiele:

•     Bonuszahlung: Grundverzinsung und lauf  zeitabhängige Bonifizierung der Einzahlungen bei Vertragsende

•     Abschluss einer Risikolebensversicherung / Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die im Todesfälle die fehlenden Sparraten übernimmt

Verzinsungen von Spareinlagen
Die Verzinsung beginnt i. d. R. mit dem Tage der Einzahlung und endet mit dem der Rückzahlung vorhergehenden Kalendertag (Tage der jeweiligen Wertstellung).

Beispiel:
Einzahlung am 12. Jan. d. J., Zinsberechnung ab dem 12. Jan. d. J.
Auszahlung am 15. März d. J., Zinsberechnung endet am 14. März d. J. = 63 Zinstage.

Die Zinsberechnung erfolgt nach progressiver Postenmethode: Die Zinsen werden im Voraus vom Wertstellungstag bis zum Jahresende berechnet, bei Abhebungen werden Zinsen vom Wertstellungstag zurückgerechnet.
Die Spareinlagen werden einschließlich Cents verzinst.
Die Kapitalisierung der Zinsen (Gutschrift) erfolgt zum Jahresende bzw. bei Auflösung der Spareinlage.

Dez 1, 2015gesundhe-admin
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