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Tarif Hausrat, Haushaltglas und Zuschläge bei der Hausratversicherung – empfehlenswerte Information

2. Beiträge/Zuschläge je 1 000 EUR Versicherungssumme (ohne Versicherungsteuer)

2.1 Grundbeitrag Hausrat in0/oo
ständig bewohnten Wohnungen
(Hauptwohnungen)Zone H I1,70
Zone H II2,00
Zone H III2,30
Zone H IV2,70
Zone H V3,20
Zone H VI3,90
nicht ständig bewohnten Wohnungen in einem ständig Gbbewohnten Ge
(Zweit-/Ferienwohnungen)Zone H I3,00
Zone H II4,00
Zone H III5,00
Zone H IV6,00
Zone H V7,00
Zone H VI8,00

nicht ständig bewohnten Wohnungen in einem nicht ständig bewohnten Gebäude
(Wochenend-/Ferien-/Land-/Jagd-/Garten-/Weinberghäuser sowie
Zweit-/Ferienwohnungen) innerhalb eines geschlossenen Wohngebietes 15,00
außerhalb eines geschlossenen Wohngebietes 25,00

Lagerhäusern, Speditionen – vorübergehend eingelagert
Zone H I 3,00
Zone H II 4,00
Zone H III 5,00
Zone H IV 6,00
Zone H V 7,00
Zone H VI 8,00

2.2 Beiträge für zusätzliche Einschlüsse je 1 000 EUR Versicherungssumme Hausrat (ohne Versicherungsteuer)
Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen (§19 VHB 2000) von 20 %

Tarifzonen
aufH IH IIH IIIH IVH VH VI
25 %0,200,300,400,500,600,70
30 %0,400,600,901,001,101,20
35 %0,600,901,301,501,651,85
40 %0,801,101,501,701,952,20
45 %0,901,201,601,802,052,40
50 %1,001,301,802,102,402,80

Nachlass für Einbruchmeldeanlagen
Wird die Wohnung durch eine VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage zusätzlich gesichert, so kann der Beitragszuschlag für die Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für Wertsachen wie folgt reduziert werden. Bei Einbruchmeldeanlagen mit
– örtlicher Alarmgabe ohne automatisches Wähl- und Ansagegerät bzw. digitales Wähl- und Übertragungsgerät
– örtlicher Alarmgabe mit zusätzlichem Wähl- und Ansagegerät bzw. digitalem Wähl- und Übertragungsgerät
– Anschluss an die Hauptmeldezentrale eines VdS-anerkannten Wach- und Sicherheitsunternehmens oder einer Polizeidienststelle um 25 % um 40 % um 60 %

Klausel 7110 – Einschluss von Fahrraddiebstahl und Diebstahl von Krankenfahrstühlen
Entschädigungsgrenze je 1 % der Versicherungssumme Hausrat

Tarifzonen
H IH IIH IIIH IVHVH VI
0,300,400,500,600,700,80

Klausel 7111 – Einschluss von Überspannungsschäden durch Blitz mit einer Entschädigungsgrenze von 5 % der Versicherungssumme je weiteren Prozentpunkt 0,35 %o 0,07 %o Klausel 7116 – Einschluss von Schäden durch Wasser aus Aquarien/ Wasserbetten 0,10 %o
2.3 Zuschläge
Länger als 60 Tage (2 Monate) ununterbrochen unbewohnt für jeden angefangenen weiteren Monat 1%o Gefahrerhöhung durch feuergefährliche Betriebe innerhalb des Gebäudes 1,00 %o

3 Einschluss weiterer Elementarschäden (BEH)
3.1 Voraussetzung für die Risikoübernahme
• bestehende oder gleichzeitig beantragte Hausratversicherung
• Versicherungssumme mind. 650 EUR je qm Wohnfläche

3.2 Selbstbeteiligung
Es gilt eine Selbstbeteiligung von 500 EUR je Versicherungsfall
3.3 Tarifzoneneinteilung

Zuschlag je 1 000 EUR Versicherungssumme (ohne Versicherungsteuer)

Postleitzahlen und Tarifzonen%o
Tarifzone IPostleitzahlengebiete, soweit nicht unter Tarifzone II aufgeführt und bei keinem Vorschaden in den letzten 10 Jahren0,20
Tarifzone IIfolgende Postleitzahlengebiete oder bei einem Vorschaden in den letzten 10 Jahren
04626-0463971149-7115978554-78570
0758072070-7214978580-78589
082487218178592
08265-0826772336-7251978597-786030,50
0839372531-7253279539-79639
08451-0845972539-7255588515
71083-711017258588605
711117265488631
7112672760-7282988637

3.4 Keine Risikoübernahme
• Wochenend-, Ferien-, Gartenhäuser, Zweitwohnungen
• zwei oder mehr Vorschäden in den letzen 10 Jahren

4. Haushalt-Glasversicherung
4.1 Versicherungsumfang
Versichert sind Gebäude- und/oder Mobiliarverglasungen, ausgenommen gewerblich genutzte Räume:
• Gebäudeverglasungen
Glasscheiben von Fenstern, Terrassen, Türen, Balkonen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen; Duschkabinen und Lichtkuppeln (auch aus Kunststoff); Sonnenkollektoren; Glasbausteine und Profilgläser.
• Mobiliarverglasungen
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel; Glasplatten; Glasscheiben und Sicht-fenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten.

Nicht versichert, jedoch durch besondere Vereinbarung versicherbar, sind Glaskeramik-Kochflächen und Aquarien.
Nicht versicherbar: Optische Gläser, Hohlgläser, Beleuchtungskörper.
4.2 Grundbeiträge (ohne Versicherungsteuer)
Die Beitragshöhe für alle versicherten Verglasungen hängt von der Art der Wohnung (Wohnung im Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus) und von der qm-Wohnfläche der Wohnung oder des Einfamilienhauses ab.

4.2.1 Einfamilienhaus (Einzel- oder Reihenhaus)

Wohnflächebisbisbisbisbisbisbisbisbis
in qm6080100120140160200250300darüber
Beitrag EUR36486065717796120140Anfrage

4.2.2 Wohnung im Mehrfamilienhaus

Wohnflächebisbisbisbisbisbisbisbisbisbis
in qm406080100120140160200250300darüber
Beitrag EUR202736434957627896115Anfrage

 

 

4.3Besonders zu beantragende GegenständeBeitrag je Stück (ohne V.-Steuer)
4.3.1Glaskeramik-Kochflächen25 EUR
4.3.2Aquarien/Terrarien bis 500 Liter Inhalt10 EUR
4.3.3Aquarien/Terrarien über 500 Liter Inhalt20 EUR
4.3.4Künstlerisch bearbeitete Scheiben sowie Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen
bis jeweils 250 EURbeitragsfrei
je weitere 100 EUR5 EUR

 

Nov 20, 2016gesundhe-admin
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