Aufgrund des Schadenverlaufs in der Fahrzeugversicherung mussten die Beiträge bisher ständig nach oben korrigiert werden. Um die zunehmende Beitragsbelastung abzufangen, bieten manche VR Tarifvarianten an, die die Versicherung bestimmter Risiken der Teilversicherung nur noch in der Vollversicherung und/oder eine höhere Selbstbeteiligung unter bestimmten Voraussetzungen vorsehen.
Beispiel aus der Praxis:
• Beschädigung und Zerstörung durch einen Zusammenstoß mit Haarwild,
• Bruchschäden an der Verglasung werden nicht vom Versicherungsschutz der Teilversicherung, sondern von der Vollversicherung erfasst. Die vereinbarte Selbstbeteiligung erhöht sich je Versicherungsfall auf 1000,00 €, wenn
• das Fahrzeug von anderen als im Antrag benannten Personen gebraucht wurde,
• der Fahrer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat,
• eine jährliche Fahrleistung von 15000 km überschritten wird. Entschließt sich der VN für eine solche Tarifvariante, kann ihm der Versicherungsschutz zu den sonstigen typischen Risiken der Teilversicherung wesentlich günstiger angeboten werden.