Auf einer Seminarveranstaltung, in der die Auszubildenden mit der Arbeit von Versicherungsvertretern vertraut gemacht werden sollen, sind Sie der Arbeitsgruppe Rechte und Pflichten aus dem Agenturvertrag zugeteilt worden. Der Seminarleiter händigt der Gruppe die nachstehenden Situationen aus mit der Aufgabe, diese zu bearbeiten und die Lösungsvorschläge den anderen Seminar-teilnehmern so zu präsentieren, dass sie mit bedeutenden Rechten und Pflichten eines Versicherungsvertreters vertraut werden.
Situation 1:
Arne Helbig hat einen Agenturvertrag nach dem Muster des BVK mit der Proximus Versicherungs-AG geschlossen. § 4 dieses Mustervertrages findet volle Anwendung. Einem Kunden kann er den gewünschten Versicherungsschutz zu einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nicht anbieten, da die Proximus diese Versicherung nicht führt. Er schlägt vor, dass Risiko bei der Alpha-Versicherung zu decken und will dies auch vermitteln. Der Kunde sähe daraufhin gerne, dass auch die anderen gewünschten Versicherungen, die von der Proximus angeboten werden können, bei der Alpha platziert werden und bittet Arne Helbig, entsprechend tätig zu werden.
Situation 2:
Ein weiterer Kunde, den Arne Helbig besucht, möchte die Versicherung nur dann abschließen, wenn er mit 25 % an der Abschlussprovision beteiligt wird.
Situation 3:
Die Proximus hat festgelegt, dass Kunden, denen schon einmal ein Versicherungsvertrag wegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Zahlungsverzug) gekündigt wurde, nicht mehr angeworben werden dürfen. Arne Helbig gerät an einen solchen Kunden, der zwischenzeitlich wieder zu Geld gekommen ist und jetzt eine hohe Lebensversicherung für seine Altersversorgung abschließen möchte.
Situation 4:
Vertreter Albert hat den Agenturvertrag zum 30. September d. J. fristgerecht gekündigt. Er war 2 Jahre für die Proximus tätig und erwartet, dass ihm die Folgeprovisionen für das laufende Geschäftsjahr gezahlt werden. Ferner macht er einen Ausgleichsanspruch geltend.
Situation 5:
Vertreterin Barbara Winter war fast zwei Jahrzehnte in einem Autohaus für die Proximus Versicherungs-AG tätig. Sie vermittelte ausschließlich Kraftfahrtversicherungen und scheidet jetzt aus Altersgründen aus. Sie möchte wissen, welchen Ausgleichsanspruch sie erwarten darf. Ihre Provisionseinnahmen betrugen im 5-Jahres-Durchschnitt 15 000,00 €. Der spartenabhängige Ausgleichswert wird mit 25 % und der Multiplikator mit 5 ermittelt.
2 Im Agenturvertrag kann eine nachvertragliche Wettbewerbsabrede (Konkurrenz-klausel) vereinbart worden sein.
a) Welchen Zweck hat diese Vereinbarung?
b) Welche Voraussetzungen stellt das HGB an die Rechtswirksamkeit einer solchen Vereinbarung?
c) Was lässt sich zur Höchstdauer des Wettbewerbsverbots sagen?
3 Ab wann hat der Vertreter nach handelsrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Provision?