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Test und Lernkontrollen zu Notwendigkeit zeitlicher Abgrenzungen – Periodengerechte Zuordnung von Erfolgsvorgängen

1 a) Warum muss eine zeitliche Abgrenzung erfolgen?
b) In welchen Fällen der Rechnungsabgrenzung ist das Konto Aktive Rechnungs-abgrenzung bzw. Passive Rechnungsabgrenzung zu verwenden?
c) Wann ist eine Rechnungsabgrenzung auf den Konten Sonstige Forderungen bzw. Sonstige Verbindlichkeiten zu buchen?

2) Generalagent Müller hat für seinen ausschließlich geschäftlich genutzten PKW einen Stellplatz in einer Tiefgarage angemietet. Vereinbarungsgemäß ist der Mietpreis für ein Jahr in einer Summe zu zahlen. Er beträgt 960,00 € und umfasst den Zeitraum vom 01. Okt. eines Jahres bis zum 30. Sept. des Folgejahres.
Buchen Sie zu den folgenden alternativen Fällen im Grundbuch (Buchungssätze) und Hauptbuch (Kontendarstellung)
– den Zahlungsvorgang im Zeitpunkt der Zahlung,
– die erforderliche Rechnungsabgrenzung,
– den Abschluss der Konten am Ende des Geschäftsjahres,
– die Kontoeröffnungen zu Beginn des neuen Geschäftsjahres.
a) Die Miete wird im Voraus per Bank am 27. Sept. des Geschäftsjahres gezahlt.
b) Die Miete wird vereinbarungsgemäß erst nachträglich am 30. Sept. des nächsten Jahres gezahlt.
c) Die Miete wird vereinbarungsgemäß in der Mitte des Mietzeitraumes, also am 31. März, gezahlt.

3 Aus dem Bankkontoauszug vom 27. Dez. d. J. ist ersichtlich, dass Mieter Müller die ausstehende Wohnungsmiete von 630,00 € für Dezember zusammen mit der erhöhten Wohnungsmiete von 650,00 € für Januar des nächsten Jahres überwiesen hat. Buchen Sie unter Verwendung des Kontos Haus- und Grundstücksertrag
a) den Kontoauszug (Beleg) vom 27. Dez. d. J.,
b) die zeitliche Abgrenzung am 31. Dez. d. J.,
c) die Auflösung der Rechnungsabgrenzung im neuen Geschäftsjahr.

4 Der Agentur wurde ein Darlehen von 20000,00 € zu 7% gewährt. Die Zinsen sind halbjährlich nachträglich am 30. Sept. und 31. März eines Jahres zu zahlen und werden zu den genannten Terminen vom Bankkonto der Agentur abgebucht. Buchen Sie
a) die Abbuchung der Zinsen am 30. Sept. d. J.,
b) die zeitliche Abgrenzung zum 31. Dez. d. J.,
c) die Abbuchung der Zinsen am 31. März n. J.

5 Bilden Sie die Buchungssätze zur Rechnungsabgrenzung am Ende des Geschäftsjahres:
– Am Jahresende wird der Wert des noch vorhandenen Heizölvorrates im Geschäfts-gebäude mit 800,00 € festgestellt.
– Die Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 480,00 € wurde am 01. Sept. des Geschäftsjahres für ein Jahr im Voraus bezahlt.
– Die Agentur hat 120,00 € Jahresgebühren für den Bezug einer Fachzeitschrift ab dem 01. Dez. d. J. überwiesen.
400,00 € der im September gezahlten Kraftfahrzeugsteuer für ein Jahr entfallen auf das neue Geschäftsjahr.
– Die Zahlung von 130,00 € für Büroreinigung ist am 31. Dez. d. J. noch nicht erfolgt.
– Die Folgeprovision von jeweils 1480,00 € für die Monate November und Dezember steht am Ende des Geschäftsjahres noch aus.
– Ein stiller Vermittler hat eine Rückprovision in Höhe von 140,00 € am 31. Dez. d. J. noch nicht an die Agentur zurückgezahlt.
– Ein Untervertreter hat am 25. Nov. d. J. die halbjährlichen Zinsen von 300,00 € für die Zeit vom 01. Sept. d. J. bis 28. Febr. n. J. für ein von der Agentur gewährtes Darlehen bar gezahlt.
– Mieter Höhn hat die Monatsmiete von 730,00 € für die Monate November und Dezember noch nicht überwiesen.
– Mieter Wulf hat die Dezembermiete von 680,00 € irrtümlich zweimal überwiesen. Eine der Mietzahlungen soll als Januarmiete verrechnet werden.

6 Stellen Sie zu den folgenden Geschäftsfällen fest, welche der nachstehenden Beschreibungen (Kennziffer angeben) zutrifft.
– Einnahme, die zugleich als Ertrag für das abgelaufene Geschäftsjahr anzusehen ist (Kennziffer 1)
– Einnahme, die teilweise oder vollständig einen Ertrag für das nächste Geschäftsjahr beinhaltet (Kennziffer 2)
– Ausgabe, die zugleich als Aufwand für das abgelaufene Geschäftsjahr anzusehen ist (Kennziffer 3)
– Ausgabe, die teilweise oder vollständig einen Aufwand für das nächste Geschäftsjahr beinhaltet (Kennziffer 4)
– Aufwand des Geschäftsjahres, der bei Rechnungsabschluss noch nicht verausgabt wurde (Kennziffer 5)
– Ertrag des Geschäftsjahres, der bei Rechnungsabschluss noch nicht vereinnahmt wurde (Kennziffer 6)
1) Die Zinsgutschrift für den Monat Dezember wird mit dem ersten Postbank-Kon-toauszug im neuen Geschäftsjahr erwartet.
2) Der Verbandsbeitrag für das kommende Jahr wird im Dezember von der Gene-ralagentur überwiesen.
3) Die Kraftfahrzeugsteuer für ein Jahr wurde am 27. Aug. des Geschäftsjahres an das Finanzamt überwiesen.
4) Ein Mieter hat die Mieten für November und Dezember noch nicht gezahlt.
5) Die Folgeprovision für den Monat Januar wird von der Direktion bereits vor Weihnachten abgerechnet und überwiesen.
6) Zahlung einer steuerfreien Sonderzuwendung an einen Angestellten wegen seines Dienstjubiläums.
7) Provisionsüberweisung durch die Direktion für vermittelte Versicherungsverträge.
8) Die Garagenmiete für den Geschäftswagen ist im Monat Dezember versehentlich von der Agentur nicht an den Vermieter überwiesen worden.
9) Am Ende des Geschäftsjahres ist noch ein beträchtlicher Heizölvorrat für das Geschäftsgebäude vorhanden.

7 Anfangsbestände:
Bank 18000,00 €, Eigenkapital 18000,00 €
a) Geben Sie zu den Geschäftsfällen die Buchungssätze an und buchen Sie auf Konten.
1) Wir überweisen am 20. Dez. d. J. Hypothekenzinsen für das erste Halbjahr des nächsten Jahres, 600,00 €.
2) Unser Darlehensnehmer überweist am 17. Dez. d. J. Zinsen für den Zeitraum Dezember d. J. bis einschließlich Februar n. J. 90,00 €.
3) Wir überweisen am 03. Sept. d. J. die Kfz-Steuer des Geschäftswagens für ein Jahr (September dieses Jahres bis August nächsten Jahres) 360,00 €.
4) Am 19. Dez. d. J. überweist Mieter Ahrend die Januarmiete des nächsten Jahres 450,00 €.
5) Wir überweisen am 21. Dez. d. J. die Garagenmiete für den Geschäftswagen für Januar nächsten Jahres, 50,00 €.

b) Führen Sie die zeitliche Abgrenzung am 31. Dez. d. J. durch. In diesem Zusam-menhang ist zu beachten,
– dass Mieter Schmitz die Dezembermiete über 690,00 € noch nicht überwiesen hat,
– dass versehentlich eine Rechnung von 460,00 € über Büromaterial noch nicht beglichen wurde.
c) Bilden Sie aus den Salden der Bestandskonten eine Bilanz.
d) Eröffnen Sie die Bestandskonten im neuen Jahr mit den Salden der Bilanz und lösen Sie die Rechnungsabgrenzungen auf.
Die versehentlich nicht bezahlte Rechnung für Büromaterial wird bereits am Jan. des neuen Jahres beglichen. Mieter Schmitz überweist die rückständige Miete am 05. Jan. des neuen Jahres.

1 Erläutern Sie den Unterschied
a) zwischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten,
b) zwischen Rückstellungen und Rücklagen.

2 Für einen schwebenden Prozess ist Ende Dezember eine Rückstellung in Höhe von € zu bilden; die im neuen Geschäftsjahr anfallenden tatsächlichen Prozesskosten betragen:
a) 800,00 €
b) 650,00 €
Wie lauten die Buchungen zu a) und b) jeweils am Ende des Geschäftsjahres und bei Zahlung durch Banküberweisung im folgenden Geschäftsjahr?

3 Wie wäre in Aufgabe 2 im neuen Geschäftsjahr zu buchen, wenn der Prozess gewonnen wurde und die Prozesskosten in voller Höhe von der gegnerischen Partei getragen werden müssen?

4 Die dringend erforderliche Renovierung der Geschäftsräume kann wegen einer Vielzahl von Kundenberatungen gerade gegen Ende des Jahres nicht auch noch durchgeführt werden. Da die Renovierung aber zu Beginn des neuen Geschäftsjahres erfolgen soll, wird eine Rückstellung von 5 300,00 € gebildet. Buchen Sie die Bildung der Rückstellung. Im Februar des neuen Geschäftsjahres legt der ausführende Handwerksbetrieb eine Rechnung von 5150,00 € für ausgeführte Renovierungsarbeiten vor. Buchen Sie die Rechnung, welche durch Postbanküberweisung beglichen wird.

5 Bilden Sie die Buchungssätze:
a) Der Agenturinhaber nimmt am Ende des Geschäftsjahres 500,00 € aus der Ge-schäftskasse und legt sie beiseite, da er mit einer Einkommensteuernachzahlung rechnet.
b) Am Jahresende wird festgestellt, dass Anstreichermeister Bunt noch 300,00 € für die im Dezember durchgeführte Renovierung eines Büroraumes der Agentur zu bekommen hat.
c) Laut Auskunft des Rechtsanwaltes wird die Agentur den Schadenersatzprozess eines Kunden wegen eines Beratungsfehlers teilweise verlieren. Der Schadenersatzanspruch und die anteiligen Prozesskosten werden auf ca. 1900,00 € geschätzt.

6 Worin unterscheidet sich die Rückstellung von der aktiven Rechnungsabgrenzung?

7 Ist die folgende Behauptung richtig (mit Begründung)?
Rückstellungen stehen bis zu ihrer Auflösung als Quelle für Zwischenfinanzierungen zur Verfügung.

Feb 26, 2016gesundhe-admin
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